|
|
- BESCHLUSS
- 20
- .
- Februar
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 20
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Rechtsmittel
- Gläubigerin
- werden
- Beschluss
- 7
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 8
- .
- August
- Beschluss
- Amtsgerichts
- Vollstreckungsgericht
- 1
- Juli
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsmittelverfahren
- Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht
- darf
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- Gründen
- aufgehobenen
- Beschlüsse
- ablehnen
- .
- Gründe
- :
- Gläubigerin
- begehrt
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- .
- ist
- Inhaberin
- notarielle
- Urkunde
- titulierten
- Forderung
- Schuldner
- .
- Teilbetrags
- Höhe
- €
- hat
- Gläubigerin
- Amtsgericht
- Pfändung
- Überweisung
- angeblicher
- Forderungen
- Schuldners
- Arbeitgeber
- beantragt
- .
- hat
- Gläubigerin
- Antragsformulars
- bedient
- vollständig
- Formular
- Anlage
- §
- Nr.
- Verordnung
- Formulare
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
- .
- S.
- übereinstimmt
- .
- Darstellung
- einzelnen
- Rahmen
- Schriftgröße
- Dicke
- Linien
- Zeilenumbrüche
- Zeilenabstände
- weichen
- Teil
- Formular
- .
- Ferner
- sind
- Bereichen
- Eintragungen
- vorgesehenen
- Textlinien
- kürzer
- genannten
- Formular
- .
- Formular
- ist
- schwarz-weiß
- gehalten
- weist
- Formular
- gemäß
- Anlage
- §
- Nr.
- ZVFV
- vorgesehenen
- grünfarbigen
- Elemente
- .
- Gläubigerin
- hat
- Formular
- Seite
- Feld
- "
- Anspruch
- Kreditinstitute
- "
- zusätzliche
- vorhandenen
- Freizeilen
- hinausgehende
- Eintragungen
- erweitert
- Seitenumbrüche
- verschoben
- haben
- .
- Amtsgericht
- hat
- Antrag
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- vorherigem
- Hinweis
- unzulässig
- zurückgewiesen
- .
- hiergegen
- eingelegte
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- begehrt
- Gläubigerin
- Aufhebung
- zurückweisenden
- Beschlüsse
- Erlass
- beantragten
- Überweisungsbeschlusses
- hilfsweise
- Zurückverweisung
- Sache
- erneuten
- Entscheidung
- .
- II
- .
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Beschlüsse
- Zurückverweisung
- Sache
- Amtsgericht
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- ist
- Auffassung
- Antrag
- Gläubigerin
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- sei
- formgerecht
- eingereicht
- worden
- verbindlichen
- Formular
- gemäß
- Anlage
- §
- Nr.
- ZVFV
- gestellt
- worden
- sei
- .
- Anerkennungsfähigkeit
- Formularimitaten
- gleich
- Qualität
- sei
- Bestimmungen
- Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
- noch
- Umsetzung
- Bundesministerium
- Justiz
- entnehmen
- .
- Nur
- ganz
- geringfügige
- lediglich
- unterschiedliche
- -hardware
- bedingte
- Abweichungen
- individuell
- gefertigter
- Formularausdrucke
- Erscheinungsbild
- amtlichen
- Formulars
- einseitiger
- Druck
- Duplexdruck
- Schwarz-Weiß-Druck
- Farbdruck
- und/oder
- gerätespezifische
- Druckbildeigenschaften
- hielten
- noch
- Rahmen
- obligatorischen
- Nutzung
- Originalformulars
- .
- rein
- drucktechnisch
- begründeten
- Unterschiede
- werde
- Authentizität
- Formulars
- berührt
- .
- Nutzung
- Formularnachahmung
- komme
- hingegen
- Betracht
- .
- 2
- .
- hält
- rechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- Antrag
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- kann
- Beschwerdegericht
- gegebenen
- Begründung
- sei
- formgerecht
- eingereicht
- worden
- unzulässig
- zurückgewiesen
- werden
- .
- Antrag
- ist
- formunwirksam
- Gläubigerin
- Seite
- Formulars
- "
- Anspruch
- Kreditinstitute
- "
- zusätzliche
- Eintragungen
- vorgenommen
- hat
- Seitenumbrüche
- Gesamtseitenzahl
- Formular
- Anlage
- §
- Nr.
- ZVFV
- verändert
- haben
- .
- §
- Abs.
- Satz
- wird
- Bundesministerium
- Justiz
- ermächtigt
- Rechtsverordnung
- Zustimmung
- Bundesrates
- Formulare
- Antrag
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- einzuführen
- .
- Satz
- Formulare
- eingeführt
- sind
- muss
- Antragsteller
- bedienen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- 1
- .
- September
- ist
- Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
- Kraft
- getreten
- .
- S.
- .
- §
- Nr.
- §
- ist
- Anträge
- Erlass
- Pfändungsund
- Überweisungsbeschlusses
- 1
- .
- März
- verbindlich
- Anlage
- Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
- vorgegebene
- Antragsformular
- nutzen
- .
- 1
- .
- März
- Formzwang
- unterliegenden
- Pfändungsantrag
- gelten
- strenge
- Formanforderungen
- .
- Senat
- Beschluss
- 13
- .
- Februar
- Veröffentlichung
- vorgesehen
- entschieden
- hat
- sind
- Formularzwang
- regelnden
- Normen
- verfassungskonform
- dahingehend
- auszulegen
- Gläubiger
- Formularzwang
- entbunden
- ist
- Formular
- unvollständig
- unzutreffend
- fehlerhaft
- missverständlich
- ist
- .
- Bereichen
- Formular
- Gründen
- Fall
- Gläubigers
- zutreffend
- erfasst
- ist
- beanstanden
- Formular
- zusätzliche
- Eintragungen
- vornimmt
- selbst
- Formular
- Stelle
- Eintragung
- geringe
- Anzahl
- Freizeilen
- aufweist
- .
- Gläubigerin
- war
- berechtigt
- Formular
- Seite
- "
- Anspruch
- Kreditinstitute
- "
- bereits
- vorgegebene
- Aufzählung
- weitere
- Ansprüche
- Formular
- vorsieht
- ergänzen
- auch
- Seitenumbrüche
- verändert
- haben
- .
- Antrag
- ist
- auch
- formunwirksam
- Gläubigerin
- verwendete
- Antragsformular
- bezüglich
- Layouts
- Formular
- Anlage
- §
- Nr.
- abweicht
- .
- Formularzwang
- regelnden
- Normen
- sind
- Sinn
- Zweck
- dahingehend
- auszulegen
- auch
- Nutzung
- Formulare
- möglich
- ist
- Layout
- geringe
- zügige
- Bearbeitung
- Antrags
- Gewicht
- fallende
- Änderungen
- enthalten
- Beschluss
- 13
- .
- Februar
- Veröffentlichung
- vorgesehen
- .
- Weicht
- hier
- Antragsformular
- Formular
- Anlage
- §
- Nr.
- ZVFV
- lediglich
- Maßen
- Rahmen
- Schriftgröße
- Liniendicke
- -länge
- Zeilenumbrüchen
- -abständen
- sonstigen
- Layoutelementen
- Aufbau
- Formulars
- verändern
- so
- wird
- Antragsbearbeitung
- Vollstreckungsgericht
- beeinträchtigt
- .
- Rechtspfleger
- findet
- Bearbeitung
- Formulars
- erforderlichen
- Angaben
- üblichen
- Reihenfolge
- .
- Unerheblich
- ist
- schließlich
- Gläubigerin
- verwendete
- Antragsformular
- Formular
- Anlage
- §
- Nr.
- enthaltenen
- grünfarbigen
- Elemente
- aufweist
- .
- farbige
- Gestaltung
- Formulare
- dient
- erster
- Linie
- Ziel
- Vollstreckungsgerichte
- entlasten
- hat
- Zweck
- Antragsteller
- Ausfüllen
- Formulars
- erleichtern
- vgl.
- Beschluss
- 13
- .
- Februar
- Veröffentlichung
- vorgesehen
- .
- .
- Senat
- kann
- Sache
- selbst
- entscheiden
- .
- ist
- festgestellt
- noch
- sonst
- ersichtlich
- weiteren
- Voraussetzungen
- Erlass
- beantragten
- Überweisungsbeschlusses
- vorliegen
- .
- Sache
- war
- Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 01.07.2013
- M
- Entscheidung
|