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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- InsO
- §
- Abs.
- ;
- §
- Abs.
- Gläubigern
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- gehören
- Gläubiger
- Schadensersatzansprüchen
- §
- Abs.
- fahrlässig
- begangener
- unerlaubter
- Handlung
- .
- Beschluss
- 28
- .
- Juni
- AG
- VII
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Juni
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Hausmann
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Gläubiger
- Beschluss
- 14
- .
- Oktober
- wird
- kostenpflichtig
- zurückgewiesen
- .
- Antrag
- Gläubiger
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- 24
- November
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- :
- €
- Gründe
- :
- Schuldnerin
- ist
- rechtskräftiges
- Versäumnisurteil
- 27
- .
- Juni
- u.a.
- Zahlung
- monatlichen
- Geldrente
- je
- €
- Gläubiger
- verurteilt
- .
- liegt
- §
- Abs.
- gegründeter
- Anspruch
- Gläubiger
- Schuldnerin
- zugrunde
- .
- Gläubiger
- haben
- 18
- .
- August
- Schuldnerin
- Ärztin
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- Höhe
- €
- Rentenbeträge
- Zeit
- 1
- .
- August
- Forderungen
- Abrechnungsverhältnis
- Drittschuldnerin
- Kassenärztlichen
- Vereinigung
- beantragt
- .
- Pfändung
- sollte
- auch
- Ansprüche
- künftig
- fällig
- werdende
- Leistungen
- erfassen
- .
- Vermögen
- Schuldnerin
- ist
- 9
- Juli
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- worden
- .
- Rechtspfleger
- hat
- Antrag
- zurückgewiesen
- .
- hiergegen
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- Erfolg
- geblieben
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgen
- Gläubiger
- Begehren
- weiter
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Vorinstanzen
- sind
- Ansicht
- Vollstreckungsverbotes
- §
- InsO
- könne
- Pfändung
- erfolgen
- .
- Ersatzansprüche
- §
- Abs.
- könnten
- zwar
- §
- Abs.
- vollstreckt
- werden
- jedoch
- §
- .
- §
- Abs.
- seien
- nur
- Ansprüche
- vorsätzlich
- begangenen
- unerlaubten
- Handlung
- erfasst
- .
- gestützte
- Anordnung
- könne
- erfolgen
- vollstreckenden
- Versäumnisurteil
- ergebe
- vorsätzlich
- begangenen
- unerlaubten
- Handlung
- vollstreckt
- werde
- .
- Übrigen
- gehe
- Gläubigervertreter
- selbst
- Titel
- Anspruch
- fahrlässiger
- Tötung
- zugrunde
- liege
- .
- 2
- .
- wendet
- Rechtsbeschwerde
- Erfolg
- .
- §
- Abs.
- InsO
- sind
- Zwangsvollstreckungen
- künftige
- Forderungen
- Bezüge
- Dienstverhältnis
- Schuldners
- Stelle
- tretende
- laufende
- Bezüge
- Dauer
- Verfahrens
- auch
- Gläubiger
- unzulässig
- Insolvenzgläubiger
- sind
- .
- gilt
- Zwangsvollstreckung
- Gläubigern
- Insolvenzgläubiger
- sind
- Unterhaltsanspruchs
- Forderung
- vorsätzlichen
- unerlaubten
- Handlung
- Teil
- Bezüge
- andere
- Gläubiger
- pfändbar
- ist
- .
- Abs.
- Satz
- InsO
- unterfallen
- Forderungen
- Deliktsgläubiger
- §
- §
- Abs.
- erweitertem
- Umfang
- pfändbar
- sind
- Gläubiger
- Insolvenzgläubiger
- sind
- InsO
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 12
- ;
- MünchKommInsO-Breuer
- §
- Rdn
- .
- ;
- Heidelberger
- Kommentar
- InsO
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- etwa
- Unterhaltsgläubiger
- Maßgabe
- §
- InsO.
- Gläubigern
- gehören
- Beschwerdeführer
- .
- Anspruch
- §
- Abs.
- ist
- Unterhaltsanspruch
- Schadensersatzanspruch
- MünchKommBGB-Wagner
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- Vollstreckung
- hieraus
- gilt
- §
- Abs.
- Satz
- ;
- fallen
- nur
- Unterhaltsansprüche
- Gesetzes
- Verwandten
- Ehegatten
- früheren
- Ehegatten
- Lebenspartner
- früheren
- Lebenspartner
- §
- §
- Bürgerlichen
- Elternteil
- zustehen
- 21
- .
- Aufl
- .
- .
- m.w
- .
- ;
- Zöller/Stöber
- 25
- .
- Aufl
- .
- .
- 2
- ;
- Fleischmann
- Rpfleger
- .
- Vorinstanzen
- haben
- auch
- festgestellt
- Anspruch
- Vollstreckung
- betrieben
- wird
- Anspruch
- vorsätzlichen
- unerlaubten
- Handlung
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- Alt
- .
- InsO
- §
- Abs.
- ist
- .
- Versäumnisurteil
- ergibt
- ;
- Vollstreckungsgericht
- wäre
- weitere
- Prüfung
- auch
- untersagt
- vgl.
- Vollstreckungsbescheid
- Beschluss
- 5
- .
- April
- .
- Vortrag
- Gläubiger
- ist
- Versäumnisurteil
- Schadensersatzanspruchs
- fahrlässiger
- Tötung
- ergangen
- .
- weitere
- Frage
- Gläubiger
- geltend
- gemachten
- Ansprüche
- Insolvenzgläubiger
- sind
- kommt
- .
- 3
- .
- Ansicht
- Rechtsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- Alt
- .
- InsO
- auch
- analog
- Anspruch
- §
- Abs.
- anzuwenden
- Regelungslücke
- besteht
- .
- .
- Erweiterung
- Vollstreckung
- Schadensersatzansprüchen
- wird
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- Alt
- .
- Abs.
- geregelt
- .
- ist
- Zwangsvollstreckung
- unerlaubten
- Handlung
- nur
- dann
- privilegiert
- vorsätzlich
- begangen
- wurde
- .
- Würde
- Anspruch
- §
- Abs.
- Unterhaltsanspruch
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- 1
- .
- Alt
- .
- InsO
- qualifizieren
- würde
- eindeutigen
- gesetzgeberischen
- Wertung
- zuwider
- gehandelt
- Anspruch
- fahrlässig
- begangene
- unerlaubte
- Handlung
- zugrunde
- liegt
- .
- Rechtsbeschwerde
- beruft
- Begründung
- vergeblich
- Abs.
- Nr.
- Schadensersatzanspruch
- §
- Abs.
- Unterhaltsanspruch
- gleichgestellt
- ist
- .
- betrifft
- Pfändbarkeit
- Unterhaltsrenten
- Pfändung
- Unterhaltsansprüchen
- .
- Gleichstellung
- beruht
- dort
- Anspruch
- §
- Abs.
- Unterhaltsrente
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- 1
- .
- Alt
- .
- angesehen
- wird
- Unpfändbarkeit
- §
- Abs.
- Nr.
- 2
- .
- Alt
- .
- ausdrücklich
- geregelt
- ist
- .
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Begründung
- Erfordernisses
- analogen
- Anwendung
- behauptete
- Gefahr
- Schuldner
- Anspruchs
- §
- Abs.
- Falle
- Insolvenz
- Restschuldbefreiung
- erlangen
- kann
- ist
- Ergebnis
- eindeutigen
- gesetzgeberischen
- Wertung
- .
- Verbindlichkeiten
- Schuldners
- unerlaubter
- Handlung
- werden
- gemäß
- InsO
- nur
- dann
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- berührt
- vorsätzlich
- begangen
- wurden
- .
- Ansicht
- Rechtsbeschwerde
- ist
- auch
- verfassungskonforme
- Auslegung
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Alt
- .
- InsO
- geboten
- Schadensersatzanspruch
- §
- Abs.2
- Unterhaltsanspruch
- gleichzustellen
- .
- Regelung
- lässt
- Beeinträchtigung
- verfassungsrechtlich
- geschützter
- Rechte
- Schadensersatzgläubigers
- erkennen
- .
- Hausmann
- Kuffer
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 25.08.2005
- M
- Entscheidung
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