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- BESCHLUSS
- 15
- .
- April
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 15
- .
- April
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Gegenvorstellung
- Prozessbevollmächtigten
- Klägerin
- gibt
- Veranlassung
- Gegenstandswert
- Verfahren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- anderweit
- über
- €
- festzusetzen
- .
- Gründe
- :
- ist
- unterscheiden
- Beschwer
- Beklagten
- .
- .
- Nr.
- Gebühren
- maßgeblichen
- Wert
- Beschwerdeverfahrens
- vgl.
- Senat
- .
- Beschwer
- verurteilten
- Beklagten
- richtet
- Interesse
- Abänderung
- bekämpften
- Entscheidung
- .
- Berücksichtigung
- Beklagten
- u.a.
- Rückbau
- verurteilt
- worden
- sind
- ist
- Beschwer
- insoweit
- Kosten
- Ersatzvornahme
- bemessen
- vgl.
- Senat
- ;
- .
- 29
- .
- Januar
- Rz
- .
- m.w
- .
- juris
- .
- Beklagten
- haben
- Nichtzulassungsbeschwerde
- dargelegt
- Beschwer
- Betrag
- €
- übersteigt
- .
- Wert
- Beschwerdeverfahrens
- bestimmt
- zwar
- Antrag
- Rechtsmittelführers
- wird
- aber
- Wert
- Streitgegenstandes
- ersten
- Rechtszuges
- begrenzt
- §
- Abs.
- Satz
- GKG
- .
- Senat
- hat
- insoweit
- ermessensfehlerfreie
- Bewertung
- richts
- zugrunde
- gelegt
- ist
- so
- Wert
- €
- gelangt
- .
- Gebühren
- Anwalts
- gilt
- Abweichendes
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 08.05.2009
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