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- BESCHLUSS
- 21
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- hat
- 21
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 11
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 25
- .
- September
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Senatsrechtsprechung
- Auslegungsfähigkeit
- Übergabeverträgen
- enthaltenen
- Versorgungsabreden
- verkannt
- ;
- hat
- Beklagten
- Mutter
- getroffene
- Vereinbarung
- ausgelegt
- .
- ergibt
- Beschluss
- Berufungsgerichts
- 26
- .
- Juni
- Urteil
- verwiesen
- hat
- .
- Übrigen
- wirft
- Rechtssache
- entscheidungserheblichen
- Fragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- .
- Entscheidung
- ist
- auch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erforderlich
- §
- Abs.
- .
- Klägerin
- trägt
- §
- Abs.
- .
- Kosten
- beträgt
- €
- .
- Schmidt-Räntsch
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- Czub
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