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- BESCHLUSS
- 1
- Juli
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 1
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Absatz
- Tenors
- Senatsbeschlusses
- 28
- .
- Januar
- wird
- klarstellend
- dahingehend
- berichtigt
- Beklagten
- auch
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- Kosten
- Streithelfers
- Klägers
- tragen
- haben
- .
- Gründe
- :
- genannte
- Beschluss
- ist
- versehentlichen
- Auslassung
- Kostenausspruchs
- Kosten
- Streithelfers
- §
- Abs.
- berichtigen
- .
- Senat
- ist
- Beschlussfassung
- ausgegangen
- abschließende
- Entscheidung
- auch
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- Kosten
- Streithelfers
- treffen
- .
- Beschluss
- Kostenentscheidung
- enthält
- stellt
- Beteiligte
- offenbares
- Versehen
- .
- etwa
- Kläger
- nur
- Streithelfer
- stand
- Beklagten
- Beschwerdeverfahren
- Gegner
- .
- Erfolglosigkeit
- Beschwerde
- gleichwohl
- Kosten
- Streithelfers
- aufzuerlegen
- bestand
- Anlass
- .
- offenbare
- Unrichtigkeit
- Beschlusses
- ist
- §
- berichtigen
- vgl.
- .
- 22
- .
- September
- -32009
- 68
- ;
- OLG
- ;
- .
- Schmidt-Räntsch
- Czub
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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