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- BESCHLUSS
- 23
- .
- Oktober
- Notarkostenbeschwerdesache
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 23
- .
- Oktober
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Weinland
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Kostenschuldnerin
- Beschluss
- 20
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 24
- .
- September
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- Kostengläubiger
- fortan
- Notar
- beurkundete
- 20
- November
- Verpfändungsvertrag
- Kostenschuldnerin
- gehaltenen
- Geschäftsanteil
- %
- GmbH
- zahl
- Banken
- verpfändete
- .
- U.
- GmbH
- war
- 15
- .
- Oktober
- kapital
- €
- Vorratsgesellschaft
- gegründet
- worden
- .
- 6
- November
- erwarb
- Kostenschuldnerin
- einzigen
- Geschäftsanteil
- Kaufpreis
- €
- .
- 12./13
- November
- schloss
- U.
- GmbH
- Kaufvertrag
- Geschäftsanteile
- deutschen
- Kabelnetzbetreibers
- .
- GmbH
- Kaufpreis
- liarden
- €
- Durchführung
- Freigabe
- Europäische
- bedurfte
- .
- Höhe
- .
- Milliarden
- €
- sollte
- Kaufpreis
- Bankkredite
- finanziert
- werden
- Restbetrages
- sollte
- U.
- GmbH
- konzernintern
- Kapital
- ausgestattet
- werden
- .
- Sicherung
- Kreditforderungen
- Banken
- verpfändete
- Kostenschuldnerin
- anderen
- Sicherheiten
- 20
- November
- oben
- genannten
- Verpfändungsvertrag
- finanzierenden
- Banken
- Geschäftsanteil
- GmbH.
- Europäische
- Kommission
- Übernahme
- freigegeben
- hatte
- Kaufpreis
- gezahlt
- war
- wurde
- 28
- .
- Januar
- .
- GmbH
- GmbH
- übernommen
- .
- Beurkundung
- Verpfändungsvertrages
- erhob
- Notar
- Gebühr
- €
- .
- bewertete
- Berücksichtigung
- Kaufpreises
- geplante
- Übernahme
- .
- GmbH
- Fi-
- nanzierungsvolumens
- Unternehmenswert
- GmbH
- Zeitpunkt
- Verpfändung
- Millonen
- €
- setzte
- hiervon
- %
- Geschäftswert
- Verpfändungsvertrages
- .
- Kostenschuldnerin
- Ansicht
- Geschäftswert
- allenfalls
- €
- beträgt
- beantragte
- Überprüfung
- Kostenrechnung
- ist
- Landgericht
- Erfolg
- geblieben
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Beschwerde
- zurückgewiesen
- .
- richtet
- Rechtsbeschwerde
- Kostenschuldnerin
- .
- II
- .
- Ansicht
- Beschwerdegerichts
- hat
- Notar
- gemäß
- §
- Abs.
- KostO
- maßgeblichen
- Wert
- verpfändeten
- Geschäftsanteils
- GmbH
- ermessensfehlerfrei
- bestimmt
- .
- Bewertung
- Nominalwerts
- U.
- GmbH
- Höhe
- €
- scheide
- Zeitpunkt
- Verpfändungsvertrages
- bereits
- Kaufvertrag
- .
- GmbH
- geschlossen
- habe
- .
- Ebenso
- sei
- Kostenschuldnerin
- Erwerb
- Gesellschaftsanteils
- GmbH
- gezahlte
- Kaufpreis
- €
- maßgeblich
- .
- pfändungsvertrag
- ausschließlich
- Sicherung
- Finanzierung
- Akquisition
- .
- GmbH
- zeige
- Banken
- U.
- GmbH
- gedient
- habe
- GmbH
- bereits
- Zeitpunkt
- pfändung
- Geschäftsanteils
- erheblichen
- Wert
- beigemessen
- hätten
- Kostenschuldnerin
- zuvor
- Erwerb
- Anteils
- aufgewendeten
- Kaufpreis
- €
- offenkundig
- mehr
- Einklang
- gestanden
- habe
- .
- bevorstehende
- Wertzuwachs
- GmbH
- habe
- Inhalt
- beurkundeten
- Sicherungsgeschäfts
- gehört
- berücksichtigt
- werden
- müssen
- .
- sei
- ermessensfehlerhaft
- Notar
- Zugrundelegung
- Kaufpreises
- Milliarden
- €
- Finanzierungsvolumens
- Milliarden
- €
- Unternehmenswert
- Millionen
- €
- geschätzt
- bestehenden
- Unwägbarkeiten
- Geschäftswert
- Verpfändungsvertrages
- Millionen
- €
- angenommen
- habe
- .
- Aufhebung
- Notarberechnung
- Verstoßes
- Zitiergebot
- gemäß
- §
- Abs.
- KostO
- komme
- Betracht
- Notar
- Geschäftswert
- Begleitschreiben
- Rechnung
- schriftlich
- erläutert
- habe
- einschlägigen
- Kostenvorschriften
- nachfolgenden
- Gerichtsverfahren
- anwaltlichen
- Schriftverkehr
- Gegenstand
- rechtlichen
- Erörterungen
- Beteiligten
- gewesen
- seien
- .
- .
- Regelung
- §
- Abs.
- Satz
- KostO
- 31
- Juli
- Kraft
- getreten
- ist
- hier
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- GNotKG
- aber
- noch
- Anwendung
- findet
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Sache
- Erfolg
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Abänderung
- Kostenberechnung
- Recht
- versagt
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- geht
- zutreffend
- Notar
- Kostenberechnung
- zugrunde
- gelegte
- Geschäftswert
- Verpfändungsvertrages
- Millionen
- €
- hoch
- anzusehen
- ist
- .
- Geschäftswert
- Verpfändungsvertrages
- bestimmt
- gemäß
- Abs.
- KostO
- Betrag
- gesicherten
- Forderung
- unstreitig
- geringeren
- Wert
- verpfändeten
- Geschäftsanteils
- Kostenschuldnerin
- GmbH.
- bemisst
- Kostenordnung
- speziellen
- Regelungen
- Beteiligungen
- Kapitalgesellschaften
- enthält
- §
- §
- Abs.
- KostO
- vgl.
- Urteil
- 17
- .
- April
- §
- Abs.
- Satz
- BRAGO
- ;
- 184
- ;
- KostO
- 18
- .
- Aufl
- .
- .
- 12
- ;
- Notarkasse
- Streifzug
- Kostenordnung
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- ist
- Feststehens
- bestimmten
- Wertes
- Notar
- Verwendung
- Bewertung
- maßgeblichen
- Anhaltspunkte
- freiem
- pflichtgemäßem
- Ermessen
- bestimmen
- .
- Ermessensbildung
- soll
- Wert
- angenommen
- werden
- Wirtschaftsleben
- zugrunde
- gelegten
- Werten
- möglichst
- übereinstimmt
- ;
- aaO.
- §
- .
- f.
- ;
- Tiedtke
- .
- Notar
- §
- Abs.
- KostO
- vorgenommene
- Bewertung
- kann
- Rahmen
- Beschwerde
- §
- Abs.
- KostO
- nur
- eingeschränkt
- überprüft
- werden
- nämlich
- Ermessen
- Gebrauch
- gemacht
- wesentlichen
- Umstände
- beachtet
- Grenzen
- eingeräumten
- Ermessens
- eingehalten
- hat
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- f.
- .
- .
- Recht
- kommt
- Beschwerdegericht
- Ergebnis
- Notar
- Bewertung
- verpfändeten
- Geschäftsanteils
- nerin
- GmbH
- §
- Abs.
- KostO
- eingeräumte
- Ermessen
- fehlerfrei
- ausgeübt
- hat
- .
- ist
- beanstanden
- Notar
- Kostenschuldnerin
- gehaltenen
- Geschäftsanteil
- GmbH
- Erwerb
- aufgewandten
- Kaufpreis
- €
- bewertet
- Vertrag
- Übernahme
- .
- zung
- Unternehmenswertes
- U.
- GmbH
- SchätGmbH
- Wertes
- Kostenschuldnerin
- gehaltenen
- Anteils
- werterhöhend
- berücksichtigt
- hat
- .
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- musste
- Notar
- wirtschaftlichen
- Vorteil
- U.
- GmbH
- Rechtsgeschäft
- bemessen
- .
- Zwar
- besteht
- synallagmatischen
- Austauschverhältnis
- Vermutung
- Leistung
- Gegenleistung
- gleichwertig
- sind
- Senat
- Urteil
- 31
- .
- März
- .
- .
- Recht
- hat
- Notar
- aber
- berücksichtigt
- vertraglich
- festgelegten
- Unternehmensübernahme
- vereinbarten
- Zufluss
- Vermögenswertes
- über
- Milliarden
- €
- nur
- tatsächliche
- wirtschaftliche
- Belastung
- U.
- GmbH
- Höhe
- Milliarden
- €
- sollte
- Kaufpreis
- nur
- Höhe
- Kredite
- finanziert
- wurde
- .
- anderweitiger
- Anhaltspunkte
- durfte
- Notar
- ausgehen
- restlichen
- Betrags
- Milliarde
- €
- GmbH
- Finanzierungsbedarf
- bestand
- Bewertung
- einbeziehen
- .
- Umstand
- Kaufvertrag
- Vorbehalt
- Freigabe
- Europäische
- Kommission
- stand
- lediglich
- Erwerbschance
- bestand
- hat
- Notar
- Rechnung
- getragen
- Rechtsgeschäft
- verbundenen
- Vermögensvorteil
- U.
- GmbH
- Höhe
- Milliarde
- €
- lediglich
- Bruchteil
- bewertet
- hat
- .
- Beschwerdegericht
- weist
- zutreffend
- Notar
- gegenteiliger
- Anhaltspunkte
- ausgehen
- durfte
- Erteilung
- Genehmigung
- jedenfalls
- ausgeschlossen
- war
- anzunehmen
- ist
- Vertragsbeteiligten
- Kapitaleinsatz
- Milliardenbereich
- verbundenes
- Geschäft
- abgeschlossen
- hätten
- Erteilung
- Genehmigung
- vorneherein
- aussichtslos
- erschienen
- wäre
- .
- Umständen
- ist
- Notar
- vorgenommene
- Bewertung
- Ansatz
- bereits
- geschaffenen
- Erwerbschance
- %
- jedenfalls
- hoch
- angesetzt
- .
- Schließlich
- hat
- Notar
- berücksichtigt
- beurkundete
- Vertrag
- Übertragung
- Kostenschuldnerin
- gehaltenen
- Gesellschaftsanteile
- lediglich
- Verpfändung
- Kreditgeber
- Gegenstand
- hatte
- .
- hat
- Rechnung
- getragen
- Geschäftswert
- Verpfändungsvertrages
- lediglich
- %
- Unternehmenswerts
- GmbH
- mithin
- Millionen
- €
- angesetzt
- hat
- .
- 2
- .
- Ebenfalls
- beanstanden
- ist
- Ansicht
- Beschwerdegerichts
- Kostenberechnung
- Notars
- Anforderungen
- §
- Abs.
- KostO
- genügt
- .
- §
- Abs.
- KostO
- muss
- Notar
- Kostenberechnung
- Geschäftswert
- Kostenvorschriften
- kurze
- Bezeichnung
- jeweiligen
- Gebührentatbestands
- Bezeichnung
- Auslagen
- Beträge
- angesetzten
- Gebühren
- Auslagen
- etwa
- verauslagte
- Gerichtskosten
- empfangene
- Vorschüsse
- angeben
- .
- Angaben
- soll
- Kostenberechnung
- transparent
- gemacht
- Kostenschuldner
- Lage
- versetzt
- werden
- Kostenansatz
- zugrunde
- liegenden
- Bestimmungen
- prüfen
- .
- Zitiergebot
- §
- Abs.
- KostO
- erstreckt
- auch
- Geschäftswert
- maßgeblichen
- Bestimmungen
- .
- Angabe
- ten
- ist
- auch
- dann
- erforderlich
- angesetzte
- Geschäftswert
- Urkunde
- ersichtlich
- nachvollziehbar
- berechnet
- ist
- Senat
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- .
- aE
- .
- genügt
- Kostenberechnung
- Notars
- .
- hat
- zwar
- herangezogene
- Vorschrift
- §
- KostO
- benannt
- Wert
- bestimmten
- Fällen
- freiem
- Ermessen
- bestimmen
- ist
- .
- Kostenschuldnerin
- mitgeteilte
- Berechnung
- vgl.
- Senat
- aaO
- .
- erlaubte
- gleichwohl
- aber
- Überprüfung
- .
- Notar
- hat
- Kostenberechnung
- anwaltlichen
- Vertreter
- Kostenschuldnerin
- gerichtetes
- Begleitschreiben
- beigefügt
- eingehend
- erläutert
- Ausübung
- Ermessens
- angesetzten
- Geschäftswert
- Millionen
- €
- ermittelt
- hat
- .
- wurde
- anwaltlich
- beratene
- Kostenschuldnerin
- Lage
- versetzt
- auch
- Hinweis
- maßgebliche
- Ermessensvorschrift
- §
- KostO
- Berechnung
- insoweit
- nachzuvollziehen
- Berechtigung
- überprüfen
- .
- besonderen
- Ausnahmefall
- wäre
- bloße
- Förmelei
- Kostenberechnung
- fehlenden
- Hinweises
- Vorschrift
- §
- KostO
- Kostenschuldner
- schriftliche
- Erläuterung
- hinausgehenden
- Erkenntnisgewinn
- verschafft
- hätte
- unwirksam
- erklären
- .
- Zitiergebot
- besteht
- selbst
- darf
- Zweck
- gelöst
- werden
- Senat
- Beschluss
- 3
- .
- April
- .
- .
- -9-
- IV
- .
- Kostenentscheidung
- folgt
- §
- FamG.
- Festsetzung
- Geschäftswerts
- beruht
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Schmidt-Räntsch
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
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