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- BESCHLUSS
- 29
- .
- September
- Abschiebungshaftsache
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 29
- .
- September
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Weinland
- beschlossen
- :
- Antrag
- Bewilligung
- Verfahrenskostenhilfe
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- beabsichtigte
- Rechtsverfolgung
- bietet
- hinreichende
- Aussicht
- Erfolg
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Satz
- .
- sorgfältig
- begründete
- Beschwerdeentscheidung
- weist
- Rechtsfehler
- .
- Haftantrag
- war
- zulässig
- begründet
- .
- getroffenen
- Feststellungen
- lag
- insbesondere
- Haftgrund
- unerlaubten
- Einreise
- gemäß
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- AufenthG
- .
- früheren
- Abschiebung
- war
- Einreiseverbot
- begründet
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Nr.
- AufenthG
- Betroffene
- war
- vollziehbar
- ausreisepflichtig
- Abs.
- Nr.
- AufenthG.
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- AufenthG
- erforderliche
- Prognose
- Durchführung
- Abschiebung
- ist
- Bezugnahme
- ergänzende
- Stellungnahmen
- Ausländerbehörde
- fehlerfrei
- getroffen
- worden
- .
- Beschwerdegericht
- "
- Asylgesuch
- "
- Betroffenen
- 25
- .
- April
- weitergeleitet
- hat
- ist
- schon
- beanstanden
- Bevollmächtigten
- Anhörung
- hingewiesen
- hat
- Asylgesuch
- zuständigen
- Behörde
- gestellt
- werden
- muss
- .
- Kern
- wendet
- Betroffene
- Verfahren
- Abschiebungshaft
- Versagung
- Einbürgerung
- .
- Senat
- Hintergrund
- Lebensgeschichte
- nachvollziehen
- kann
- kann
- bestandskräftige
- verwaltungsrechtliche
- Entscheidung
- Verfahren
- Abschiebungshaft
- revidiert
- werden
- .
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 31.03.2011
- Entscheidung
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