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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 18
- .
- Oktober
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamt
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- Stornierungsentgelt
- §
- ;
- 14f
- ;
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- hat
- Entgelte
- Benutzung
- Eisenbahninfrastruktur
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Beachtung
- eisenbahnrechtlichen
- Entgeltgrundsätze
- billigem
- Ermessen
- .
- S.
- §
- festzusetzen
- .
- Urteil
- 18
- .
- Oktober
- Kartellsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 28
- .
- Juni
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 1
- .
- Kartellsenats
- Oberlandesgerichts
- 3
- .
- März
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- beklagte
- Netz
- AG
- Tochtergesellschaft
- Deutsche
- Bahn
- AG
- ist
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- .
- S.
- §
- Abs.
- Eisenbahngesetz
- .
- unterhält
- nahezu
- gesamte
- Schienennetz
- .
- Klägerin
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- nutzt
- Netz
- Rahmen
- Schienengüterverkehrs
- .
- Parteien
- streiten
- Höhe
- Entgelts
- Stornierungen
- .
- Bedingungen
- Netzzugangs
- Entgeltgrundsätze
- legt
- Netz
- §
- Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen
- .
- ge
- schließt
- Netzzugang
- interessierten
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Infrastrukturnutzungsverträge
- .
- Verträge
- sind
- wiederum
- Grundlage
- konkrete
- Trassennutzung
- abzuschließenden
- Einzelnutzungsverträge
- .
- Einzelnutzungsverträge
- werden
- einjährigen
- Zeitraum
- Gültigkeit
- Netzfahrplans
- geschlossen
- Nutzung
- Trasse
- Netzfahrplans
- sog.
- Gelegenheitsverkehr
- .
- S.
- §
- EIBV
- .
- Entgelte
- Leistungen
- setzt
- Netz
- Trassenpreislisten
- .
- S.
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- EIBV
- jeweils
- Netzfahrplanperiode
- gelten
- .
- 9
- .
- Dezember
- Kraft
- gesetzten
- Trassenpreissystem
- erhöhte
- Netz
- Entgelte
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Stornierung
- Trassenbestellung
- zahlen
- hat
- .
- Klägerin
- widersprach
- Erhöhung
- .
- Klage
- begehrt
- Feststellung
- Erhöhung
- Stornierungsentgelte
- 9
- .
- Dezember
- unbillig
- ist
- Vertragsverhältnis
- Parteien
- Auswirkungen
- hat
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- stattgegeben
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Berufung
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- erkennenden
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Beklagte
- Klageabweisungsantrag
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- angenommen
- Beklagten
- verlangte
- Preis
- Stornierungen
- sei
- §
- Abs.
- Klägerin
- unverbindlich
- .
- hat
- ausgeführt
- :
- Vertragsverhältnis
- Parteien
- sei
- §
- anwendbar
- .
- einseitiges
- Leistungsbestimmungsrecht
- Beklagten
- ergebe
- Infrastrukturnutzungsvertrag
- auch
- Gesetz
- .
- Beklagte
- richte
- Abschluss
- Einzelnutzungsverträge
- Übereinstimmung
- eisenbahnrechtlichen
- Bestimmungen
- jeweils
- gültigen
- Trassenpreisliste
- einseitig
- festgelegt
- habe
- räume
- Vertragspartnern
- Verhandlungsspielraum
- .
- Billigkeitskontrolle
- §
- werde
- preisrechtlichen
- Bestimmungen
- Allgemeinen
- Eisenbahngesetzes
- Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
- ausgeschlossen
- .
- Beklagten
- bleibe
- Preisgestaltung
- privatautonomer
- Ermessensspielraum
- .
- ausreichender
- Schutz
- Zugangsberechtigten
- werde
- Vorabprüfungsverfahren
- Bundesnetzagentur
- §
- Nachprüfungsverfahren
- §
- gewährleistet
- .
- Prüfungsbefugnisse
- Bundesnetzagentur
- bezögen
- Einhaltung
- eisenbahnrechtlichen
- Vorschriften
- hätten
- Gewährung
- freien
- Netzzugangs
- Blick
- .
- bleibe
- materielle
- Zivilrecht
- anwendbar
- Netzzugang
- privatrechtlich
- ausgestaltet
- sei
- .
- Streit
- Pflicht
- Zahlung
- Nutzungsentgelten
- seien
- grundsätzlich
- Zivilgerichte
- Entscheidung
- berufen
- .
- Regulierungsbehörde
- sei
- zumindest
- dann
- Zurückhaltung
- geboten
- typisch
- zivilrechtliche
- Streitfragen
- gehe
- .
- Beklagte
- sei
- obliegenden
- Beweislast
- nachgekommen
- .
- sektorspezifischen
- Rechtsgrundsätze
- sei
- Höhe
- Stornierung
- entgangenen
- Einnahmen
- tungsmehraufwands
- Bemessung
- Stornierungsentgelte
- maßgeblich
- .
- habe
- Beklagte
- Zahlen
- vorgetragen
- .
- könne
- Umfang
- Preisfaktoren
- festgestellt
- werden
- .
- gehe
- Lasten
- Beklagten
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- revisionsrechtlicher
- Überprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- rechtsfehlerfrei
- angenommen
- hat
- ist
- §
- Preisfestsetzung
- Beklagten
- anwendbar
- .
- Voraussetzung
- Anwendbarkeit
- Norm
- ist
- grundsätzlich
- ausdrückliche
- konkludente
- rechtsgeschäftliche
- Vereinbarung
- Partei
- einseitige
- Willenserklärung
- Inhalt
- Vertragsleistung
- bestimmen
- kann
- Urteil
- 18
- .
- Oktober
- Stromnetznutzungsentgelt
- ;
- Urteil
- 15
- .
- Februar
- ;
- Urteil
- 28
- .
- April
- XI
- .
- .
- derartige
- Vereinbarung
- Infrastrukturnutzungsvertrag
- Parteien
- sehen
- ist
- Grundlage
- Einzelnutzungsverträge
- geschlossen
- werden
- Geltung
- jeweiligen
- Tarifpreisliste
- Netz
- vorsieht
- kann
- offen
- bleiben
- .
- §
- ist
- auch
- Fällen
- anwendbar
- Parteien
- Vertragsschluss
- Preis
- einigen
- konnten
- Vertrag
- aber
- dennoch
- durchgeführt
- haben
- zumutbare
- Alternative
- Verfügung
- stand
- Urteil
- 2
- .
- April
- f.
- Werkmilchabzug
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- Stromnetznutzungsentgelt
- .
- So
- liegt
- Fall
- hier
- .
- Klägerin
- hat
- Erhöhung
- Stornierungsentgelte
- Netz
- widersprochen
- jeweiligen
- zungsverträge
- Netz
- geschlossen
- hat
- .
- Dementsprechend
- hat
- Stornierungsentgelte
- nur
- zuvor
- festgesetzten
- Höhe
- gezahlt
- .
- Rechtsfolge
- Einigungsmangels
- wäre
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Einzelnutzungsverträge
- Zweifel
- wirksam
- gekommen
- Leistungsbeziehungen
- Parteien
- Bereicherungsrecht
- rückabzuwickeln
- wären
- .
- erscheint
- interessengerecht
- .
- Vertragslücke
- kann
- sinnvoller
- Weise
- nur
- analoge
- Anwendung
- §
- geschlossen
- werden
- .
- Anwendung
- §
- ist
- Berufungsgericht
- ebenfalls
- zutreffend
- angenommen
- hat
- Regelungen
- Allgemeinen
- Eisenbahngesetzes
- Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
- ausgeschlossen
- .
- Maßstäbe
- eisenbahnrechtlichen
- Regulierungsrechts
- decken
- vollständig
- Begriff
- Billigkeit
- §
- .
- eisenbahnrechtlichen
- Regeln
- haben
- Ziel
- Bandbreite
- allgemein
- zulässiger
- Entgelte
- bestimmen
- unterschritten
- werden
- darf
- .
- §
- Abs.
- sind
- Entgelte
- Nutzung
- Eisenbahninfrastruktur
- so
- bemessen
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Erbringung
- Pflichtleistungen
- Absatz
- Norm
- insgesamt
- entstehenden
- Kosten
- marktüblichen
- Rendite
- ausgeglichen
- werden
- .
- sind
- Maßstäbe
- Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
- beachten
- .
- §
- Abs.
- EIBV
- sind
- Berechnung
- Entgelte
- Anreize
- Verringerung
- Störungen
- Erhöhung
- Leistungsfähigkeit
- Schienennetzes
- schaffen
- .
- §
- Abs.
- kann
- Wegeentgelt
- Bestandteil
- enthalten
- Kosten
- umweltbezogener
- Auswirkungen
- Zugbetriebs
- Knappheit
- kapazität
- Rechnung
- trägt
- .
- §
- Abs.
- EIBV
- müssen
- Entgelte
- diskriminierungsfrei
- sein
- .
- Zweck
- Regelungssystems
- besteht
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- diskriminierungsfreien
- Zugang
- Eisenbahninfrastruktur
- ermöglichen
- Weise
- betriebssicheres
- attraktives
- wettbewerbskonformes
- Verkehrsangebot
- Schiene
- gewährleisten
- .
- Maßstab
- Billigkeit
- bezieht
- Interessenlage
- Parteien
- Berücksichtigung
- Vertragszwecks
- Bedeutung
- Leistung
- angemessener
- Gegenwert
- ermitteln
- ist
- Urteil
- 18
- .
- Oktober
- .
- .
- ;
- Urteil
- 4
- .
- April
- .
- .
- ;
- Urteil
- 30
- .
- Mai
- .
- Maßstab
- wird
- zwar
- eisenbahnrechtlichen
- Entgeltbemessungsgrundsätze
- konkretisiert
- vgl.
- Urteil
- 18
- .
- Oktober
- Stromnetznutzungsentgelt
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- Stromnetznutzungsentgelt
- ;
- Urteil
- 4
- .
- März
- .
- Stromnetznutzungsentgelt
- .
- Dennoch
- verbleibt
- eigenständiger
- Anwendungsbereich
- §
- geboten
- erscheinen
- lässt
- Norm
- öffentlich-rechtlichen
- Eisenbahnrecht
- anzuwenden
- N&R
- .
- 13
- ;
- Kramer
- Eisenbahnrecht
- Stand
- .
- .
- §
- ist
- prüfen
- Netz
- Rahmen
- eisenbahnrechtlichen
- Regulierungsrecht
- bestehenden
- Ermessens
- Preisfestsetzung
- auch
- diskriminierungsfreien
- Netzzugang
- hinausgehenden
- Interessen
- Klägerin
- angemessen
- berücksichtigt
- hat
- .
- Anwendbarkeit
- §
- eisenbahnrechtlichen
- Vorschriften
- spricht
- auch
- Umstand
- entsprechenden
- Verfahrensregeln
- unterschiedlich
- ausgestaltet
- sind
- .
- Klage
- §
- Abs.
- billige
- Entgelt
- Gericht
- festsetzen
- lassen
- kann
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- weitere
- Voraussetzungen
- erheben
- .
- Klage
- führt
- zwingend
- Überprüfung
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- festgesetzten
- Entgelts
- gegebenenfalls
- Herabsetzung
- noch
- billigem
- Ermessen
- entsprechenden
- Betrag
- Wirkung
- tunc
- .
- Möglichkeiten
- Eisenbahnverkehrsunternehmens
- Allgemeinen
- Eisenbahngesetz
- hoch
- empfundene
- Preisforderung
- wehren
- sind
- deutlich
- schwächer
- ausgestaltet
- .
- Unternehmen
- hat
- rechtliche
- Möglichkeit
- Regulierungsbehörde
- Vorabprüfung
- Entgelthöhen
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- Nr.
- veranlassen
- .
- kann
- Wortlaut
- §
- Abs.
- Satz
- nur
- dann
- Einzelnutzungsvertrag
- Meinungsverschiedenheit
- angemessenen
- Preis
- gekommen
- ist
- Antrag
- Überprüfung
- Entgelte
- stellen
- .
- Auch
- Vorschrift
- analog
- Fall
- anwendbar
- sein
- sollte
- Vertrag
- Fehlens
- Einigung
- Teil
- Entgeltregelung
- hier
- Stornierungsentgelt
- Übrigen
- wirksam
- gekommen
- ist
- bleibt
- doch
- jedenfalls
- Ermessen
- Regulierungsbehörde
- Frage
- beanstandeten
- Entgelte
- überprüft
- .
- Umfangs
- Ermessens
- besteht
- Schrifttum
- Streit
- Entschließungsermessen
- Kramer
- Eisenbahnrecht
- Stand
- .
- ;
- .
- Schmitt/Staebe
- Einführung
- EisenbahnRegulierungsrecht
- .
- .
- Jedenfalls
- ist
- Regulierungsbehörde
- verpflichtet
- Antrag
- ausnahmslos
- Prüfverfahren
- einzutreten
- .
- -9-
- Unklar
- ist
- auch
- Rechtsfolge
- begründeten
- Antrags
- .
- Zwar
- heißt
- Abs.
- Regulierungsbehörde
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Änderung
- Entscheidung
- verpflichten
- Vertragsbedingungen
- selbst
- festlegen
- entgegenstehende
- Verträge
- unwirksam
- erklären
- kann
- .
- aber
- §
- Abs.
- Satz
- ausdrücklich
- geregelt
- nur
- Wirkung
- Zukunft
- geschehen
- kann
- auch
- rückwirkend
- ergibt
- Wortlaut
- Gesetzes
- .
- Jedenfalls
- erscheint
- zweifelhaft
- Entscheidung
- Regulierungsbehörde
- auch
- Verträge
- Trassennutzungen
- erfassen
- kann
- Zeitpunkt
- behördlichen
- Entscheidung
- schon
- abgeschlossen
- sind
- kurzfristig
- beantragten
- Gelegenheitsverkehr
- vorkommen
- kann
- .
- Entgelte
- §
- Abs.
- EIBV
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- gleicher
- Weise
- berechnen
- sind
- steht
- Anwendung
- Unternehmens
- entsprechende
- Klage
- Zivilgericht
- erhoben
- hat
- .
- Auch
- dann
- Entgelte
- Art
- allgemeinen
- Tarifs
- festgesetzt
- werden
- kann
- §
- anwendbar
- sein
- Urteil
- 18
- .
- Oktober
- Stromnetznutzungsentgelt
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- Stromnetznutzungsentgelt
- ;
- Urteil
- 4
- .
- März
- .
- Stromnetznutzungsentgelt
- ;
- Urteil
- 13
- .
- Juni
- ZR
- .
- .
- gilt
- auch
- vorliegenden
- Fall
- Rechtsverhältnis
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- §
- Abs.
- zivilrechtlich
- ausgestaltet
- ist
- .
- ist
- auch
- Anwendung
- §
- eröffnet
- .
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Klage
- §
- Abs.
- erhoben
- haben
- gegebenenfalls
- höheres
- Entgelt
- zahlen
- müssen
- klagenden
- nehmen
- steht
- .
- kann
- Anwendung
- Maßstäbe
- §
- Einzelfällen
- ohnehin
- unterschiedlichen
- Ergebnissen
- führen
- .
- hat
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Festsetzung
- Entgelte
- Urteil
- Zivilgerichts
- folgende
- Netzfahrplanperiode
- etwaige
- sachlich
- gerechtfertigte
- Schlechterstellungen
- anderen
- Unternehmen
- Änderung
- Tarifpreissystems
- beseitigen
- .
- 2
- .
- sind
- Entgelte
- Benutzung
- Eisenbahninfrastruktur
- gemäß
- §
- Abs.
- billigem
- Ermessen
- festzusetzen
- .
- Beweislast
- tatsächlichen
- Voraussetzungen
- Billigkeit
- .
- S.
- §
- trägt
- Leistungsbestimmungsrecht
- eingeräumt
- ist
- Urteil
- 5
- .
- Februar
- 5
- f.
- ;
- Urteil
- 18
- .
- Oktober
- Stromnetznutzungsentgelt
- hier
- also
- Netz
- .
- Berufungsgericht
- hat
- rechtsfehlerfrei
- festgestellt
- Netz
- Tatsachen
- Billigkeit
- Stornierungsentgelte
- ergeben
- soll
- ausreichender
- Weise
- dargelegt
- hat
- .
- Revision
- rügt
- insoweit
- Verstoß
- Gebot
- rechtlichen
- Gehörs
- Berufungsgericht
- Beweisantritten
- Beklagten
- Möglichkeiten
- Weitervermietung
- stornierten
- Trassen
- Erzielung
- bedingten
- Mehrerlösen
- Verletzung
- Art
- .
- Abs.
- GG
- nachgegangen
- sei
- .
- Rüge
- ist
- unbegründet
- .
- Beweisantritten
- zugrunde
- liegende
- Sachvortrag
- ist
- Berufungsgericht
- Rechtsfehler
- angenommen
- hat
- geeignet
- Überprüfung
- Beklagten
- festgesetzten
- Stornierungsentgelte
- Merkmals
- billigen
- Ermessens
- §
- Abs.
- ermöglichen
- .
- fehlen
- Angaben
- Umfang
- Weitervermarktung
- stornierter
- Trassen
- erzielten
- Umsätzen
- auch
- Stornierung
- ersparten
- Aufwendungen
- verbundenen
- Verwaltungsmehraufwand
- .
- hätte
- Beklagte
- Preiskalkulation
- insoweit
- offenlegen
- müssen
- Berufungsgericht
- erforderlichen
- Feststellungen
- ermöglichen
- .
- getan
- hat
- geht
- Lasten
- .
- Meier-Beck
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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