|
|
- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 16
- .
- August
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- ;
- AnfG
- 4
- 11
- ;
- Teilurteil
- Anfechtungsklage
- darf
- ergehen
- Anfechtungsbeklagte
- Ansprüche
- Gegenstand
- Hilfsaufrechnung
- auch
- Widerklage
- macht
- Hilfsaufrechnung
- jedoch
- verfahrensrechtlich
- präkludiert
- ist
- .
- Kann
- Anfechtungsgläubiger
- Forderung
- Anfechtung
- zugrunde
- liegt
- unstreitige
- titulierte
- Forderung
- Schuldners
- aufrechnen
- ist
- Schuldnervermögen
- Umfang
- grundsätzlich
- unzureichend
- .
- gilt
- auch
- dann
- Schuldner
- nur
- treffenden
- Aufrechnungsverbots
- aufrechnen
- könnte
- .
- Ist
- Hauptforderung
- Verhältnis
- Gegenforderung
- Anfechtungsgläubigers
- geringfügig
- darf
- Aufrechnung
- absehen
- vollständige
- Befriedigung
- verschaffen
- kann
- .
- Anfechtungsgegner
- kann
- Anfechtungsgläubiger
- grundsätzlich
- Möglichkeit
- Aufrechnung
- Forderung
- Schuldners
- verweisen
- bestritten
- ist
- .
- zunächst
- vorliegende
- Gläubigerbenachteiligung
- entfällt
- Anfechtungsgegner
- Schuldner
- Schluss
- letzten
- mündlichen
- Tatsachenverhandlung
- weitere
- Gegenleistung
- angefochtenen
- Leistung
- Vermögenswerte
- zuwendet
- angefochtene
- Leistung
- nunmehr
- vollständig
- ausgleichen
- Zugriff
- Gläubigers
- offen
- stehen
- .
- Urteil
- 16
- .
- August
- IX
- ZR
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 19
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revisionen
- Beklagten
- Klägerin
- wird
- Urteil
- 1
- .
- Zivilsenats
- Schleswig-Holsteinischen
- Oberlandesgerichts
- 24
- .
- Februar
- teilweise
- aufgehoben
- folgt
- neu
- gefasst
- :
- Berufung
- Beklagten
- wird
- Zurückweisung
- weitergehenden
- Rechtsmittels
- Teilurteil
- 17
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 30
- .
- Juni
- geändert
- :
- Beklagte
- wird
- verurteilt
- Forderung
- Klägerin
- Höhe
- €
- Zinsen
- Höhe
- Prozentpunkten
- Basiszinssatz
- Europäischen
- Zentralbank
- 1
- .
- August
- Zwangsvollstreckung
- lastenfrei
- Verfügung
- stellenden
- Grundbuch
- Blatt
- laufenden
- Nummern
- 11
- Bestandsverzeichnisses
- eingetragenen
- Grundbesitz
- dulden
- bestehend
- folgenden
- Flurstücken
- Gemarkung
- :
- Flurstücke
- 24/2
- 24/3
- 30/12
- 102/7
- 14/2
- 14/3
- Flur
- ;
- Flurstück
- Flur
- ;
- Flurstück
- 13/2
- Flur
- .
- Übrigen
- wird
- Klage
- abgewiesen
- .
- weiter
- gehenden
- Revisionen
- werden
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsmittelinstanzen
- trägt
- Beklagte
- Klägerin
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- betrieb
- früher
- Bauunternehmen
- .
- stand
- ständiger
- Geschäftsbeziehung
- Vater
- Beklagen
- Folgenden
- :
- Schuldner
- .
- Klägerin
- Schuldner
- wurden
- Jahr
- Geschäfte
- abgeschlossen
- :
- Schuldner
- stellte
- Klägerin
- 10
- .
- März
- Überbrückung
- Liquiditätsproblemen
- Darlehen
- DM
- 76.693,78
- Verfügung
- .
- Darlehen
- wurde
- zurückbezahlt
- .
- Bauvertrag
- 13
- .
- März
- verpflichtete
- Klägerin
- Schuldner
- Errichtung
- zweier
- Doppelhäuser
- Pauschalpreis
- DM
- .
- Klägerin
- Abschluss
- gebrachte
- Bauvorhaben
- erbrachte
- Schuldner
- Abschlagszahlungen
- insgesamt
- 760.200,02
- DM
- .
- notariellem
- Kaufvertrag
- 27
- .
- April
- kaufte
- Schuldner
- Klägerin
- Wohnungen
- Preis
- insgesamt
- DM
- (=
- 306.775,12
- €
- .
- sollte
- spätestens
- 1
- .
- August
- fällig
- sein
- ;
- Verrechnung
- Forderung
- Rückzahlung
- Darlehens
- Vereinbarung
- 10
- .
- März
- wurde
- ausgeschlossen
- .
- Schuldner
- zahlte
- Kaufpreis
- zunehmenden
- wirtschaftlichen
- Schwierigkeiten
- Klägerin
- erfuhr
- .
- Oktober
- wurde
- Insolvenzantrag
- Klägerin
- Masse
- abgelehnt
- .
- Seither
- befindet
- Klägerin
- Liquidation
- .
- nahm
- Klägerin
- Schuldner
- erfolgreich
- Zahlung
- Kaufpreises
- Wohnungen
- Anspruch
- .
- Hilfsaufrechnung
- Schuldners
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- Schadensersatzanspruch
- angeblicher
- Überzahlung
- wurde
- unzulässig
- angesehen
- .
- Hilfswiderklage
- geltend
- gemachte
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- führte
- Teil-Anerkenntnisurteil
- Schuldners
- .
- Vorprozess
- ungünstige
- erstinstanzliche
- Urteil
- ergangen
- war
- übertrug
- Schuldner
- 7
- .
- Oktober
- Vorbehalt
- lebenslangen
- Wohnrechts
- sein
- grundbuchrechtlich
- Flurstücken
- bestehendes
- Wohngrundstück
- Wege
- vorweggenommenen
- Erbfolge
- Beklagten
- Sohn
- .
- übernahm
- Teilgrundstück
- lastende
- Grundschuld
- weiteren
- dinglichen
- Haftung
- .
- Grundschuld
- valutiert
- heute
- Höhe
- €
- .
- Zwangsvollstreckung
- Klägerin
- schlug
- .
- 18
- .
- April
- Rechtshängigkeit
- vorliegenden
- Klage
- trat
- Schuldner
- Ansprüche
- Klägerin
- geschlossenen
- Darlehensvertrag
- Bauvertrag
- Beklagten
- .
- vorliegenden
- Klage
- hat
- Klägerin
- Grundstücksübertragung
- Beklagten
- Gläubigerbenachteiligung
- angefochten
- .
- hat
- geltend
- gemacht
- Klage
- sei
- abzuweisen
- abgetretenem
- Recht
- Vaters
- aufrechenbare
- Gegenansprüche
- zustünden
- zwar
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- Höhe
- €
- Schadensersatzbzw
- .
- Bereicherungsansprüche
- Bauvorhaben
- Höhe
- €
- .
- Hilfsweise
- hat
- beantragt
- Duldungsklage
- nur
- stattzugeben
- Zug
- Zug
- Zahlung
- Darlehensbetrages
- .
- hat
- Ansprüche
- Bauvorhaben
- Widerklage
- erhoben
- .
- Landgericht
- hat
- Anfechtungsklage
- Teilurteil
- voll
- entsprochen
- .
- Aufrechnung
- Einrede
- Zurückbehaltungsrechts
- hat
- unzulässig
- Widerklage
- entscheidungsreif
- gehalten
- .
- Berufung
- Beklagten
- hatte
- teilweise
- Erfolg
- :
- Berufungsgericht
- hat
- entschieden
- Beklagte
- sei
- nur
- Zug
- Zug
- Zahlung
- 76.693,78
- €
- Duldung
- Zwangsvollstreckung
- übertragenen
- Grundbesitz
- Ausnahme
- wertausschöpfend
- belasteten
- Flurstücks
- verpflichtet
- .
- wenden
- Parteien
- Senat
- zugelassenen
- Revisionen
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revisionen
- Parteien
- haben
- teilweise
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- Annahme
- Beklagten
- handele
- erstinstanzlichen
- Entscheidung
- unzulässiges
- Teilurteil
- .
- geltend
- gemachte
- Anspruch
- Klägerin
- ergebe
- §
- Abs.
- Verbindung
- §
- §
- AnfG.
- Klägerin
- sei
- §
- AnfG
- Anfechtung
- berechtigt
- Vermögen
- Schuldners
- unzulänglich
- sei
- .
- Beklagte
- könne
- Erfolg
- berufen
- Klägerin
- Pfändung
- selbst
- gerichteten
- titulierten
- Darlehensrückzahlungsanspruchs
- befriedigen
- könne
- .
- Pfändung
- führe
- nur
- Aufrechnung
- .
- Klägerin
- werde
- nur
- Verbindlichkeit
- befreit
- erhalte
- aber
- §
- AnfG
- vorauszusetzende
- Befriedigung
- .
- Auch
- Eigentumsübertragungsanspruch
- Kaufvertrag
- führe
- Zulänglichkeit
- Schuldnervermögens
- .
- Klägerin
- besitze
- titulierte
- Kaufpreisforderung
- Schuldner
- .
- könne
- Beklagte
- Erfolg
- entgegenhalten
- Schuldner
- Kaufvertrag
- arglistiger
- Täuschung
- Mangelfreiheit
- Kaufgegenstands
- angefochten
- habe
- .
- erst
- Berufungsrechtszug
- erhobenen
- Einwand
- sei
- gemäß
- §
- Abs.
- präkludiert
- .
- Schluss
- mündlichen
- Verhandlung
- erster
- Instanz
- seien
- Schuldner
- Anlass
- Anfechtung
- genommenen
- Mängel
- bereits
- bekannt
- gewesen
- .
- angefochtene
- Rechtshandlung
- sei
- objektiv
- gläubigerbenachteiligend
- .
- Schuldner
- sei
- Übertragung
- Grundbesitzes
- Vermögenswert
- zugeflossen
- Klägerin
- Ausgleich
- hätte
- schaffen
- können
- .
- Zuwendung
- Beklagen
- sei
- Wege
- vorweggenommenen
- Erbfolge
- somit
- unentgeltlich
- erfolgt
- .
- Beklagte
- zuletzt
- vorgetragen
- habe
- Vereinbarung
- 5
- .
- Dezember
- Schuldner
- Ehefrau
- Mutter
- Übernahme
- 7
- .
- Oktober
- Grundstück
- abgesicherten
- persönlichen
- Verbindlichkeiten
- Schuldners
- weiteren
- Gegenleistungen
- verpflichtet
- habe
- sei
- unbeachtlichen
- nachträglichen
- Beseitigung
- Gläubigerbeeinträchtigung
- auszugehen
- .
- übertragene
- Grundbesitz
- sei
- insgesamt
- betrachtet
- auch
- wertausschöpfend
- belastet
- .
- Grundschuld
- sei
- nur
- Teilgrundstück
- eingetragen
- .
- Nur
- sei
- wertausschöpfend
- belastet
- .
- Umfang
- sei
- Duldungsausspruch
- einzuschränken
- gewesen
- .
- Erfolg
- habe
- Berufung
- Beklagten
- auch
- insofern
- Darlehensrückzahlungsanspruchs
- Zurückbehaltungsrecht
- §
- berufen
- könne
- .
- Kaufvertrag
- 27
- .
- April
- vereinbarte
- Ausschluss
- Verrechnungsmöglichkeit
- ändere
- .
- Beklagte
- wäre
- nur
- gebunden
- gesamten
- Vertrag
- übernommen
- hätte
- ersichtlich
- sei
- .
- Auch
- Aufrechnungsverbot
- Darlehensvertrag
- stehe
- Zurückbehaltungsrecht
- .
- Klägerin
- auch
- Schuldner
- inzwischen
- illiquide
- geworden
- seien
- verstoße
- Berufung
- Aufrechnungsverbot
- Treu
- Glauben
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Überprüfung
- Punkten
- stand
- .
- -9-
- Revision
- Beklagten
- Revision
- Beklagten
- führt
- Herabsetzung
- Forderung
- Befriedigung
- Klägerin
- Duldung
- Zwangsvollstreckung
- verlangen
- kann
- €
- Zinsen
- .
- Übrigen
- ist
- Rechtsmittel
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Erfolg
- rügt
- Revision
- Beklagten
- Landgericht
- habe
- Klage
- unzulässiges
- Teilurteil
- stattgegeben
- .
- Teilurteil
- darf
- nur
- ergehen
- weitere
- Verlauf
- Prozesses
- Entscheidung
- Umständen
- mehr
- berühren
- kann
- .
- Teilurteil
- ist
- unzulässig
- Frage
- entscheidet
- weiteren
- Verfahren
- anderen
- Ansprüche
- noch
- einmal
- stellt
- ;
- ;
- .
- 4
- .
- Februar
- ;
- 30
- November
- insofern
- abgedruckt
- ;
- 13
- .
- April
- ;
- 28
- November
- .
- vorliegenden
- Fall
- ist
- künftige
- Entscheidung
- Widerklage
- Klage
- unabhängig
- .
- Allerdings
- hat
- Beklagte
- Widerklage
- zugrunde
- liegenden
- Schadensersatz-/Bereicherungsansprüche
- Bauprojekt
- zugleich
- hilfsweise
- "
- aufrechenbare
- Gegenansprüche
- "
- Klage
- entgegengesetzt
- .
- Verteidigt
- Beklagte
- Aufrechnung
- erhebt
- aufgerechneten
- Anspruchs
- kann
- Entscheidung
- nur
- Klage
- ergeht
- Gefahr
- widersprüchlicher
- Entscheidungen
- begründen
- .
- Wird
- Aufrechnung
- zulässig
- unbegründet
- angesehen
- werden
- Beklagten
- Gegenansprüche
- aberkannt
- Rahmen
- Widerklage
- nochmals
- entschieden
- werden
- muss
- .
- Hier
- besteht
- Gefahr
- jedoch
- .
- Ansprüche
- Bauvertrag
- sind
- doppelrelevant
- .
- Ansprüche
- gestützte
- Hilfsaufrechnung
- ist
- verfahrensrechtlichen
- Gründen
- unbeachtlich
- .
- Angriffen
- Bestand
- Vollstreckungstitel
- zugrunde
- liegenden
- materiellen
- Anspruchs
- richten
- kann
- Anfechtungsgegner
- ständiger
- höchstrichterlicher
- Rechtsprechung
- Regel
- gehört
- werden
- .
- Ist
- Vollstreckungstitel
- rechtskräftiges
- vorläufig
- vollstreckbares
- Urteil
- sind
- Anfechtungsgegner
- Anfechtungsprozess
- Vorwurf
- Kollusion
- Gläubiger
- Schuldner
- abgesehen
- hier
- erhoben
- worden
- ist
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- nur
- Einwendungen
- erlaubt
- letzten
- mündlichen
- Tatsachenverhandlung
- Vorprozess
- Gläubigers
- Schuldner
- entstanden
- sind
- Schuldner
- selbst
- noch
- vorbringen
- könnte
- ;
- 210
- .
- 22
- .
- September
- ;
- 19
- November
- ZR
- 33
- 34
- ;
- ebenso
- AnfG
- 10
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Unrecht
- meint
- Revision
- Beklagten
- Rechtsprechung
- tendiere
- neuerdings
- Auflockerung
- Grundsätze
- .
- Senatsurteil
- 9
- Juli
- verweist
- betraf
- Fall
- Einwendung
- nämlich
- Verjährung
- Anspruchs
- erst
- Schluss
- letzten
- mündlichen
- Tatsachenverhandlung
- entstanden
- war
- aaO
- S.
- .
- Voraussetzungen
- Präklusion
- §
- Abs.
- analog
- liegen
- .
- Hilfsaufrechnung
- Schuldners
- geltend
- gemachten
- Ansprüchen
- Bauvertrag
- ist
- Vorprozess
- unzulässig
- treuwidrig
- §
- angesehen
- worden
- .
- Schuldner
- habe
- Abschluss
- Kaufvertrages
- Klägerin
- Annahme
- bestärkt
- werde
- Kaufpreisanspruch
- nur
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- überhaupt
- aufrechnen
- .
- Präklusion
- §
- Abs.
- greift
- auch
- dann
- Aufrechnung
- Schlussverhandlung
- geltend
- gemacht
- worden
- war
- damals
- aber
- Erfolg
- geführt
- hat
- .
- verfehlte
- Nichtzulassung
- Einwendung
- hilft
- nur
- Anfechtung
- beruhenden
- Entscheidung
- .
- 13
- .
- Dezember
- ;
- 5
- .
- Dezember
- ZR
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Zwar
- ist
- Entscheidung
- Rechtskraftwirkung
- Aufrechnungsforderung
- entschieden
- so
- grundsätzlich
- neuen
- Rechtsstreit
- wiederum
- Prüfung
- gestellt
- werden
- kann
- .
- Aufrechnungseinwand
- kann
- jedoch
- mehr
- Wege
- Vollstreckungsgegenklage
- Anfechtungsprozess
- titulierte
- Forderung
- zugrunde
- liegt
- geltend
- gemacht
- werden
- .
- verbietet
- Zweck
- §
- Abs.
- materielle
- Rechtskraft
- ersten
- Entscheidung
- abzusichern
- .
- 5
- .
- Dezember
- aaO
- .
- Beurteilung
- Gefahr
- widersprüchlicher
- Entscheidungen
- ist
- zwar
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- auch
- Möglichkeit
- abweichenden
- Entscheidung
- Instanzenzug
- berücksichtigen
- ;
- .
- 5
- .
- Juni
- ZR
- ;
- 12
- .
- Januar
- ;
- 23
- .
- Januar
- .
- Rechtsprechung
- setzt
- jedoch
- Berücksichtigung
- Teils
- Doppelrelevanz
- begründen
- könnte
- verfahrensrechtlich
- zulässig
- ist
- vorliegenden
- Fall
- fehlt
- .
- Klage
- kann
- entschieden
- werden
- Einwand
- Beklagten
- einzugehen
- Schuldnervermögen
- sei
- unzureichend
- Sinne
- §
- AnfG
- Klägerin
- Aufrechnung
- Widerklageforderung
- Befriedigung
- verschaffen
- könne
- vgl.
- unten
- 2
- .
- .
- 2
- .
- Berufungsgericht
- Anfechtungsanspruch
- Klägerin
- gesamten
- Forderung
- Kaufvertrag
- bejaht
- hat
- hält
- Entscheidung
- rechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- Berufungsgericht
- ist
- allerdings
- zutreffend
- ausgegangen
- Klägerin
- verfüge
- §
- AnfG
- vorausgesetzt
- vollstreckbaren
- Schuldtitel
- fällige
- Forderung
- Schuldner
- .
- Ergebnis
- beanstandungsfrei
- hat
- Vortrag
- Beklagten
- Schuldner
- Kaufvertrag
- 27
- .
- April
- Wohnungen
- arglistiger
- Täuschung
- angefochten
- habe
- entscheidungserheblich
- betrachtet
- .
- Zwar
- rügt
- Revision
- Beklagten
- Recht
- Berücksichtigung
- Vortrags
- §
- Abs.
- ausgeschlossen
- war
- .
- gegenteilige
- Annahme
- Berufungsgerichts
- beruht
- Verwechslung
- Schuldner
- Beklagtem
- .
- Berufungsgericht
- durfte
- Beklagten
- Nachlässigkeit
- anlasten
- Schuldner
- womöglich
- Lage
- gewesen
- wäre
- erst
- Verkündung
- erstinstanzlichen
- Urteils
- Anfechtung
- zeitiger
- noch
- Schluss
- mündlichen
- Verhandlung
- erster
- Instanz
- auszusprechen
- .
- Indes
- war
- auch
- Vortrag
- Beklagten
- §
- Abs.
- analog
- präkludiert
- .
- Revision
- Beklagten
- weist
- Schuldner
- habe
- erst
- kurz
- letzten
- mündlichen
- Tatsachenverhandlung
- Vorprozess
- erfahren
- Klägerin
- Baumaßnahme
- Herstellung
- gekauften
- Wohnungseigentums
- habe
- führen
- sollen
- überhaupt
- Baugenehmigung
- erteilt
- worden
- sei
- Schuldner
- arglistig
- verschwiegen
- habe
- .
- Schuldner
- aber
- letzten
- mündlichen
- Tatsachenverhandlung
- Vorprozess
- erfahren
- hat
- hätte
- dort
- auch
- vorbringen
- können
- .
- getan
- hat
- ist
- Vorbringen
- ausgeschlossen
- dann
- ist
- auch
- Beklagte
- .
- Rechtsfehlerhaft
- hat
- Berufungsgericht
- jedoch
- Schuldnervermögen
- insgesamt
- unzureichend
- Sinne
- §
- AnfG
- angesehen
- .
- Allerdings
- ist
- Einwand
- Beklagten
- Berücksichtigung
- titulierten
- Eigentumsverschaffungsanspruch
- bezüglich
- Wohnungen
- sei
- Schuldnervermögen
- unzureichend
- Klägerin
- Pfändung
- selbst
- gerichteten
- Ansprüche
- zumindest
- Teilbefriedigung
- erlangen
- könne
- Berufungsgericht
- Ergebnis
- zutreffend
- zurückgewiesen
- worden
- .
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- ist
- erfolgten
- Abtretung
- Beklagten
- mehr
- Schuldnervermögen
- zuzurechnen
- .
- Insoweit
- macht
- Beklagte
- Revision
- geltend
- vorgetragen
- haben
- Rückabtretung
- Schuldner
- bereit
- sei
- ;
- Landgericht
- hätte
- gemäß
- §
- hinweisen
- müssen
- Rückabtretung
- notwendig
- erachte
- .
- Indes
- ist
- Beklagte
- Forderung
- mehr
- Schuldnervermögen
- befindet
- Auswirkungen
- Umstands
- Rahmen
- §
- AnfG
- erstinstanzlichen
- Urteil
- hinreichend
- aufmerksam
- gemacht
- worden
- .
- Gleichwohl
- ist
- Rückabtretung
- erfolgt
- .
- hält
- Revision
- Beklagten
- Berufungsurteil
- zwar
- Recht
- Anspruch
- sei
- nie
- Beklagten
- abgetreten
- worden
- .
- verhilft
- Revision
- jedoch
- Erfolg
- .
- Eigentumsverschaffungsanspruch
- war
- nur
- Maße
- werthaltig
- Gläubiger
- hier
- also
- Schuldner
- seinerseits
- vertragstreu
- war
- .
- War
- bereit
- Kaufpreis
- bezahlen
- konnte
- Verkäufer
- hier
- :
- Klägerin
- Anspruch
- Gegenleistung
- Einrede
- Zurückbehaltungsrechts
- abwehren
- .
- Schuldner
- Lage
- jedenfalls
- willens
- war
- ist
- Kaufpreis
- bezahlen
- kann
- Klägerin
- Glauben
- auch
- verweisen
- selbst
- gerichteten
- Eigentumsverschaffungsanspruch
- pfänden
- .
- hat
- Berufungsgericht
- Einwand
- Klägerin
- könne
- Forderungen
- Zahlung
- gerichtet
- seien
- aufrechnen
- tragfähigen
- Begründung
- zurückgewiesen
- .
- Hat
- Schuldner
- seinerseits
- Forderungen
- Anfechtungsgläubiger
- Gegenforderung
- aufrechnen
- kann
- ist
- Schuldnervermögen
- grundsätzlich
- unzureichend
- Sinne
- §
- AnfG.
- Schuldner
- hat
- Recht
- eigenen
- Forderung
- Gegenforderung
- Forderung
- Gläubigers
- Hauptforderung
- aufzurechnen
- .
- bewirkt
- Gegenforderung
- hingibt
- Tilgung
- Hauptforderung
- .
- Aufrechnung
- ist
- Erfüllungssurrogat
- .
- Zugleich
- gibt
- Aufrechnenden
- Möglichkeit
- Gegenforderung
- Wege
- Selbsthilfe
- Risiko
- führenden
- Aktivprozesses
- durchzusetzen
- m.w
- .
- .
- 28
- .
- April
- ;
- Staudinger/Gursky
- Bearbeitung
- §
- .
- 6
- ;
- MünchKomm-BGB/Schlüter
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ermöglicht
- Zwangsvollstreckung
- ähnlichen
- Zugriff
- Hauptforderung
- .
- Insoweit
- dient
- Befriedigung
- Gegenforderung
- .
- Rechnet
- Anfechtungsgläubiger
- §
- AnfG
- Forderung
- Anfechtung
- zugrunde
- liegt
- Forderung
- Schuldners
- ist
- Zugriff
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- gleichzuachten
- .
- Zugriff
- reicht
- fehlt
- Voraussetzung
- §
- AnfG
- "
- Zwangsvollstreckung
- Vermögen
- Schuldners
- vollständigen
- Befriedigung
- Gläubigers
- geführt
- "
- haben
- darf
- .
- Berufungsgericht
- meint
- Aufrechnung
- verschaffe
- Anfechtungsgläubiger
- lediglich
- Befreiung
- Verbindlichkeit
- hingegen
- Erhalt
- §
- AnfG
- vorauszusetzenden
- Befriedigung
- .
- Auffassung
- berücksichtigt
- doppelte
- Funktion
- Aufrechnung
- .
- Berufungsgericht
- kann
- insoweit
- auch
- Jäger
- Gläubigeranfechtung
- Konkursverfahrens
- 2
- .
- Aufl
- §
- Anm
- .
- stützen
- .
- Dort
- heißt
- Vermögensstücke
- Dritten
- Gläubigers
- selbst
- befriedigungsbedürftige
- Forderung
- hafteten
- blieben
- Ermittlung
- Uneinbringlichkeit
- Sinne
- §
- AnfG
- Ansatz
- .
- Decke
- Schuldnervermögen
- Forderung
- Gläubigers
- so
- habe
- Rückgewähr
- anfechtbaren
- Erwerbs
- auch
- dann
- beanspruchen
- Dritthaftung
- Befriedigung
- erwirken
- könne
- .
- vorliegenden
- Fall
- geht
- Dritthaftung
- Vermögen
- Schuldners
- Forderung
- befunden
- hat
- Klägerin
- auch
- jetzt
- noch
- zugreifen
- kann
- vgl.
- §
- .
- Zugriff
- ist
- Klägerin
- auch
- zuzumuten
- selbst
- vermögenslos
- ist
- ;
- kann
- Wege
- Aufrechnung
- Befreiung
- eigenen
- Verbindlichkeit
- Wert
- Hauptforderung
- erschließen
- .
- Klägerin
- Anfechtungsgläubigerin
- Aufrechnung
- erklärt
- hat
- ist
- unerheblich
- .
- Allerdings
- ist
- Aufrechnung
- Recht
- Schuldners
- .
- steht
- Allgemeinen
- Gebrauch
- macht
- .
- Fällen
- wird
- Schuldner
- Gegenforderung
- aufopfern
- wollen
- Hauptforderung
- tilgen
- .
- Auch
- dann
- Gegenforderung
- Schuldners
- tituliert
- ist
- muss
- aufrechnen
- .
- kann
- vielmehr
- Titels
- vollstrecken
- Gläubiger
- überlassen
- etwa
- auch
- gegebenen
- Aufrechnungsmöglichkeit
- Gebrauch
- macht
- .
- Schuldner
- Möglichkeit
- hätte
- Wege
- Aufrechnung
- Hauptforderung
- zuzugreifen
- nötigt
- Zugriff
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- abzusehen
- .
- ändert
- Grundsatz
- vorbehaltlich
- Bestehens
- Aufrechnungsverbots
- dann
- Wege
- Gläubigeranfechtung
- Vermögen
- Dritten
- zugreifen
- will
- Hauptschuldner
- gegenüber
- Verbindlichkeit
- belastet
- ist
- Aufrechnung
- tilgen
- kann
- .
- Gläubiger
- darf
- Belieben
- Schuldner
- schonen
- Empfänger
- anfechtbar
- erworbener
- Zuwendungen
- Anspruch
- nehmen
- ;
- insofern
- ist
- Anfechtungsklage
- "
- subsidiär
- .
- 11
- Juli
- .
- Gläubiger
- muss
- Vermögen
- Schuldners
- Weggegebene
- nur
- Verfügung
- gestellt
- werden
- "
- Befriedigung
- erforderlich
- ist
- "
- Abs.
- AnfG
- .
- Genauso
- Gläubiger
- freiem
- Belieben
- entscheiden
- kann
- vollstreckbaren
- Titel
- Schuldner
- vollstreckt
- gleich
- Anfechtungsanspruch
- Dritten
- geltend
- macht
- muss
- Aufrechnungsmöglichkeit
- wahrnehmen
- anficht
- .
- Kann
- Anfechtungsgläubiger
- Gläubiger
- Gegenforderung
- Aufrechnung
- befriedigen
- ist
- erforderlich
- Dritte
- Anfechtungsschuldner
- Gläubiger
- Hauptforderung
- Erhaltene
- Anfechtungsgläubiger
- Verfügung
- stellt
- .
- Ist
- Aufrechnung
- jedenfalls
- Anfechtungsgläubiger
- Gegenforderung
- gesetzlich
- vertraglich
- ausgeschlossen
- verbietet
- allerdings
- Berücksichtigung
- Aufrechnungsmöglichkeit
- Prüfung
- Vermögen
- desjenigen
- Gegenstand
- weggegeben
- hat
- unzureichend
- geworden
- ist
- .
- Fall
- ist
- Befriedigung
- Gläubigers
- Gegenforderung
- weiterhin
- erforderlich
- Weggegebene
- Verfügung
- gestellt
- wird
- .
- Aufrechnung
- rechtlich
- ausgeschlossen
- ist
- taugt
- Erfüllungssurrogat
- noch
- Selbstexekution
- .
- vorliegenden
- Fall
- kann
- Klägerin
- lungsanspruch
- aufrechnen
- .
- Anspruch
- besteht
- ;
- ist
- tituliert
- .
- Abtretung
- Beklagten
- hindert
- Aufrechnung
- Klägerin
- .
- kann
- Klägerin
- Höhe
- €
- befriedigen
- .
- Klägerin
- Schuldner
- Lasten
- einbarte
- Aufrechnungsverbot
- steht
- .
- Aufrechnungsverbot
- Schuldner
- gemäß
- §
- entfallen
- ist
- inzwischen
- auch
- Klägerin
- geraten
- ist
- so
- Fortdauer
- Gegenforderung
- mehr
- realisieren
- könnte
- vgl.
- ;
- .
- 2
- .
- Dezember
- ZR
- 442
- ;
- 26
- .
- Februar
- ;
- 19
- .
- September
- ;
- MünchKomm-BGB/Kieninger
- aaO
- Nr.
- .
- 5
- ;
- MünchKomm-BGB/Schlüter
- aaO
- .
- ;
- 66
- .
- Aufl
- .
- .
- kann
- dahinstehen
- .
- Aufrechnungsverbot
- nur
- Schutze
- Klägerin
- diente
- war
- Aufrechnung
- Zeitpunkt
- verboten
- .
- Klägerin
- darf
- Aufrechnung
- auch
- absehen
- Aufrechnung
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- noch
- vollständige
- Befriedigung
- klägerischen
- Kaufpreisforderung
- 306.775,12
- €
- Zinsen
- erreichbar
- ist
- .
- Zwangsvollstreckung
- kann
- schon
- dann
- unterbleiben
- feststeht
- nur
- Teilbefriedigung
- Gläubigers
- führen
- würde
- aaO
- .
- 23
- ;
- Kübler/Prütting/Paulus
- InsO
- AnfG
- .
- .
- Allerdings
- ist
- Gläubiger
- gehalten
- noch
- so
- geringwertigen
- entlegenen
- Gegenstand
- zuzugreifen
- .
- Forderung
- ist
- jedoch
- gemessen
- Höhe
- Forderung
- Anfechtungsgläubigers
- unbedeutend
- .
- muss
- Klägerin
- Aufrechnungsmöglichkeit
- Anfechtungsgegner
- anrechnen
- lassen
- .
- Anfechtungsanspruch
- kann
- nur
- Rests
- geltend
- machen
- .
- Beklagten
- abgetretenem
- Recht
- Schuldners
- Höhe
- €
- geltend
- gemachten
- Klägerin
- bestrittenen
- gerichtlich
- festgestellten
- Ansprüche
- Doppelhäuser-Projekt
- hindern
- Anfechtungsanspruch
- ;
- insofern
- ist
- Klägerin
- Aufrechnung
- zumutbar
- .
- Revisionsverhandlung
- hat
- Beklagte
- ausdrücklich
- geltend
- gemacht
- Schuldnervermögen
- sei
- auch
- Ansprüche
- zureichend
- .
- ist
- zwar
- fraglich
- Beklagte
- bereits
- Vorinstanzen
- berufen
- hat
- .
- Frage
- hatten
- jedoch
- bereits
- Tatrichter
- untersuchen
- entsprechenden
- Tatsachen
- vorgetragen
- waren
- .
- Demgemäß
- steht
- nunmehr
- auch
- Überprüfung
- Revisionsgericht
- .
- Beklagte
- kann
- Anfechtungsgläubiger
- Möglichkeit
- Aufrechnung
- Schuldner
- verweisen
- Forderung
- ernsthaft
- bestritten
- ist
- .
- Ist
- zweifelhaft
- Vermögensverschiebung
- Schuldners
- Restvermögen
- ausreicht
- Gläubiger
- befriedigen
- braucht
- Anfechtungskläger
- Möglichkeit
- Pfändung
- verweisen
- lassen
- überhaupt
- erst
- Jahren
- Befriedigung
- führt
- .
- 22
- .
- September
- aaO
- .
- Ebenso
- wenig
- muss
- Pfändung
- angeblicher
- Forderungen
- Schuldners
- einlassen
- Bestehen
- festgestellt
- ist
- 83
- ;
- aaO
- .
- ;
- Kübler/Prütting/Paulus
- aaO
- .
- .
- gleichen
- Gründen
- kann
- Gläubiger
- verwiesen
- werden
- Aufrechung
- Forderung
- befriedigen
- geklärt
- ist
- nennenswerten
- Bestandteil
- Schuldnervermögens
- bildet
- .
- Müsste
- Anfechtungsgläubiger
- hier
- zunächst
- Streit
- Forderung
- austragen
- würde
- Verzögerung
- Durchsetzung
- Anfechtungsrechts
- bewirken
- vereinbar
- wäre
- Zweck
- Rechtsinstituts
- Gläubiger
- Vermögensverschiebungen
- Schuldner
- schützen
- geeignet
- sind
- Befriedigung
- vereiteln
- .
- 3
- .
- Schuldnervermögen
- deckender
- Anspruch
- verbleibt
- nämlich
- Höhe
- €
- sind
- Voraussetzungen
- Anfechtung
- §
- AnfG
- erfüllt
- .
- Berufungsgericht
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- Beklagte
- Grundbesitz
- unentgeltlich
- erhalten
- zwar
- früher
- Jahre
- Anfechtung
- .
- handelt
- Zuwendung
- Rahmen
- vorweggenommenen
- Erbfolge
- .
- Abschluss
- Ergänzungsvereinbarung
- 5
- .
- Dezember
- hat
- Unentgeltlichkeit
- geändert
- .
- Qualifizierung
- Rechtshandlung
- entgeltlich
- unentgeltlich
- kommt
- Zeitpunkt
- Rechtshandlung
- vorgenommen
- wurde
- vgl.
- AnfG
- .
- muss
- abgestellt
- werden
- seinerzeit
- angemessene
- Gegenleistung
- erfolgt
- wenigstens
- ausbedungen
- worden
- ist
- .
- ergebende
- Unentgeltlichkeit
- Leistung
- wird
- aufgehoben
- Parteien
- Nachhinein
- entgeltliche
- umwandeln
- Sp
- .
- ;
- Prütting/Paulus
- aaO
- AnfG
- .
- .
- aaO
- .
- ;
- Kübler/
- Grundstücksübertragung
- ist
- Möglichkeit
- Klägerin
- Vollstreckung
- Schuldnervermögen
- befriedigen
- beeinträchtigt
- Klägerin
- somit
- objektiv
- benachteiligt
- worden
- .
- tatrichterlichen
- Revision
- Beklagten
- angegriffenen
- Feststellungen
- sind
- übertragenen
- Flurstücke
- einzigen
- Ausnahme
- abgesehen
- wertausschöpfend
- belastet
- .
- Allerdings
- wäre
- Meinung
- Berufungsgerichts
- nachträglicher
- Wegfall
- Gläubigerbenachteiligung
- erheblich
- aaO
- .
- ;
- vgl.
- ferner
- .
- ;
- Uhlenbruck/
- Hirte
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- muss
- letzten
- mündlichen
- Tatsachenverhandlung
- gegeben
- sein
- .
- zunächst
- vorliegende
- Gläubigerbenachteiligung
- entfällt
- Anfechtungsgegner
- Schuldner
- Zeitpunkt
- weitere
- Gegenleistung
- angefochtenen
- Zuwendung
- Vermögenswerte
- zukommen
- lässt
- angefochtene
- Leistung
- nunmehr
- vollständig
- ausgleichen
- Zugriff
- Gläubigers
- offen
- stehen
- .
- Hier
- ist
- Gläubigerbenachteiligung
- jedoch
- nachträglich
- entfallen
- .
- Ergänzungsvereinbarung
- 5
- .
- Dezember
- hat
- Beklagte
- Grundpfandgläubigerin
- Schuldanerkenntnis
- €
- Zinsen
- abgegeben
- sofortigen
- Zwangsvollstreckung
- Vermögen
- unterworfen
- .
- Ergänzungsvereinbarung
- hat
- Darlehensverbindlichkeiten
- Vaters
- übernommen
- angeblich
- auch
- erfüllt
- .
- sind
- Schuldner
- Zugriff
- Klägerin
- offen
- stehenden
- Vermögenswerte
- zugeflossen
- .
- II
- .
- Revision
- Klägerin
- Klägerin
- wendet
- Beklagten
- Schuldner
- abgetretenen
- Zurückbehaltungsrecht
- eingeräumt
- worden
- ist
- .
- Angriff
- ist
- Ergebnis
- Erfolg
- versagen
- .
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- Frage
- Schuldnervermögen
- zureichend
- Sinne
- §
- AnfG
- ist
- berücksichtigt
- werden
- muss
- vgl.
- oben
- ist
- "
- verbraucht
- "
- kann
- zusätzlich
- Gegenstand
- Zurückbehaltungsrechts
- gemacht
- werden
- .
- kommt
- mehr
- Beklagte
- hier
- auch
- gemäß
- §
- Abs.
- Zurückbehaltungsrecht
- präkludiert
- wäre
- Präklusion
- derartigen
- Einrede
- vgl.
- ;
- ;
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- Schuldner
- mehr
- geltend
- machen
- könnte
- ;
- Anspruch
- Rückzahlung
- Darlehens
- war
- bereits
- Schlussverhandlung
- Berufungsrechtszug
- Vorprozesses
- entstanden
- fällig
- geworden
- .
- Berufungsurteil
- ist
- demgemäß
- ändern
- Beklagte
- Zwangsvollstreckung
- Schuldner
- übertragene
- wertausschöpfend
- belastete
- Immobilienvermögen
- nur
- Aufrechnung
- Darlehensrückzahlungsanspruch
- verminderten
- Forderung
- Klägerin
- dulden
- hat
- .
- entfällt
- Beklagten
- zugebilligte
- Zurückbehaltungsrecht
- .
- kann
- Revisionsgericht
- selbst
- aussprechen
- Rechtsstreit
- insoweit
- Endentscheidung
- reif
- ist
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- .
- auch
- Revisionsurteil
- Teilurteile
- sind
- Instanzen
- haben
- gesamten
- angefallenen
- Streitstoff
- abschließend
- entschieden
- muss
- insoweit
- Kostenentscheidung
- getroffen
- werden
- .
- Dr.
- Dr.
- ist
- Urlaub
- verhindert
- unterschreiben
- .
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 30.06.2004
- Entscheidung
- 24.02.2006
|