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- BESCHLUSS
- ZR
- 1
- .
- August
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 1
- .
- August
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Klägers
- Senatsbeschluss
- 4
- Juli
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Streithelfer
- tragen
- Kosten
- selber
- .
- Gründe
- :
- Anhörungsrüge
- ist
- unbegründet
- .
- Kläger
- verletzt
- gerügte
- Anspruch
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- verpflichtet
- Gerichte
- Ausführungen
- Partei
- Kenntnis
- nehmen
- aber
- Ausführungen
- folgen
- BVerfGE
- 1
- 12
- ;
- 1
- .
- Senat
- hat
- Beschwerdebegründung
- gehaltenen
- Vortrag
- umfassend
- Kenntnis
- genommen
- .
- Berufungsurteil
- geht
- Rede
- stehende
- Umlagevertrag
- "
- insolvenzfest
- sei
- ;
- Verurteilung
- Zedenten
- §
- §
- InsO
- folge
- Umstand
- Vertrag
- vereinbarte
- Abrechnung
- vorgenommen
- habe
- .
- selbständig
- tragenden
- Hilfsbegründung
- wird
- Zulassungsgrund
- geltend
- gemacht
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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