|
|
- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 8
- .
- März
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Bc
- Vertrag
- Dienstleister
- Wohnungsbaugenossenschaft
- bloße
- Präsentation
- Immobilien
- Falle
- Erwerbs
- Wohnungsbaugenossenschaft
- Ausgabe
- öffentlich
- geförderten
- Genossenschaftsanteilen
- vertrieben
- werden
- sollen
- monatliche
- erfolgsunabhängige
- Vergütung
- erheblicher
- Größenordnung
- zugesagt
- wird
- kann
- groben
- Missverhältnisses
- Leistung
- Gegenleistung
- sittenwidrig
- sein
- .
- InsO
- Abs.
- Unterliegt
- Wirksamkeit
- Vertrages
- Dienstleister
- erfolgsunabhängige
- Vergütung
- gewährt
- auffälligen
- Missverhältnisses
- Leistung
- Gegenleistung
- Wirksamkeitsbedenken
- kann
- Schenkungsanfechtung
- ausscheiden
- Dienstleister
- Rahmen
- Vergleichs
- Forderung
- teilweise
- verzichtet
- .
- Urteil
- 8
- .
- März
- IX
- ZR
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 8
- .
- März
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 2
- .
- März
- aufgehoben
- .
- Berufung
- Klägers
- Urteil
- 3
- .
- Zivilkammer
- 13
- .
- August
- wird
- Maßgabe
- zurückgewiesen
- Klage
- unbegründet
- abgewiesen
- wird
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Rechtsmittelverfahren
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- ist
- Verwalter
- 17
- November
- Vermögen
- GmbH
- nachfolgend
- :
- Schuldnerin
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- .
- Schuldnerin
- .
- GmbH
- gesellschaft
- Schuldnerin
- wurden
- ebenso
- beklagte
- Immobiliengenossenschaft
- Jahre
- gegründet
- .
- Wirtschaftlicher
- mensgründungen
- war
- seinerzeit
- erfolgte
- Neufassung
- Eigenheimzulagengesetzes
- erhöhte
- Nachfrage
- Beteiligungen
- Wohnbaugenossenschaften
- erwarten
- ließ
- .
- Grundlage
- Initiatoren
- entwickelten
- Geschäftsmodells
- vereinbarte
- Schuldnerin
- Beklagten
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Schuldnerin
- verpflichtete
- Beklagten
- Zahlung
- erfolgsunabhängigen
- Vergütung
- DM
- monatlich
- Immobilien
- Investitionsobjekte
- präsentieren
- .
- schloss
- Beklagte
- Gewinnung
- Genossenschaftsmitgliedern
- .
- GmbH
- einbarung
- .
- Verwirklichung
- Anlagemodells
- gestaltete
- schwierig
- Inhalt
- Jahre
- ergangenen
- Erlasses
- Gewährung
- Eigenheimzulage
- knüpfte
- Gesellschafter
- spätestens
- letzten
- Jahr
- Förderzeitraums
- Wohnung
- eigenen
- Wohnzwecken
- nutzt
- .
- Erlass
- wurde
- erst
- Urteil
- Bundesfinanzhofs
- 15
- .
- Januar
- IX
- rechtswidrig
- erklärt
- .
- Vertrag
- 23
- .
- Dezember
- gewährte
- Schuldnerin
- Beklagten
- Darlehen
- Höhe
- DM
- .
- Darlehensbetrag
- wurde
- Beklagten
- Verrechnung
- anerkannten
- bislang
- entstandenen
- offenen
- erfolgsunabhängigen
- Provisionsforderungen
- Verfügung
- gestellt
- .
- 22
- .
- Dezember
- schlossen
- Schuldnerin
- .
- GmbH
- Beklagte
- dreiseitige
- Vereinbarung
- .
- sollte
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- vereinbarte
- monatliche
- gige
- Vergütung
- Schuldnerin
- rückwirkend
- 1
- .
- August
- entfallen
- Zeitraum
- 1
- .
- Januar
- 31
- Juli
- erfolgsunabhängige
- Vergütung
- DM
- Mehrwertsteuer
- gewährt
- werden
- .
- Ferner
- war
- vorgesehen
- erfolgsunabhängige
- Vergütung
- Vorschuss
- zukünftige
- erfolgsabhängige
- Vergütung
- anzurechnen
- war
- .
- Verrechnung
- erfolgte
- unabhängig
- Fälligkeiten
- erfolgsabhängigen
- erfolgsunabhängigen
- Vergütung
- war
- solange
- vorzunehmen
- Ausgleich
- erfolgt
- war
- .
- Bezahlung
- Darlehensschulden
- wurde
- Vertriebsergebnissen
- .
- GmbH
- abhängig
- gemacht
- .
- Insoweit
- heißt
- :
- "
- Darlehensvertrag
- hat
- Laufzeit
- 31
- .
- Dezember
- .
- Darlehen
- erlischt
- restliche
- Darlehensschuld
- wird
- .
- Zeitpunkt
- erlassen
- nachstehender
- Vertriebsvereinbarung
- Zeitpunkt
- Genossenschaftseinlagen
- Höhe
- mindestens
- DM
- .
- zugeführt
- wurden
- "
- .
- Beklagte
- hat
- vereinbarten
- Zeitpunkt
- Genossenschaftseinlagen
- Höhe
- Mio.
- DM
- erhalten
- .
- vorliegender
- Klage
- verlangt
- Kläger
- Vereinbarung
- 22
- .
- Dezember
- gläubigerbenachteiligend
- angefochten
- hat
- Beklagten
- Zahlung
- Berechnung
- noch
- offenen
- Darlehensvaluta
- Höhe
- €
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- erstinstanzlich
- zwischenzeitlich
- entfallenen
- prozessualen
- Erwägungen
- unzulässig
- abgewiesenen
- Klage
- stattgegeben
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Beklagte
- Klageabweisungsbegehren
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- begründet
- führt
- Abweisung
- Klage
- .
- Berufungsgericht
- hat
- gemeint
- Kläger
- könne
- Rückzahlung
- offenen
- Darlehensschuld
- Höhe
- €
- verlangen
- .
- handele
- wirksame
- Darlehensvereinbarung
- Schuldersetzung
- .
- Darlehensforderung
- zugrunde
- liegende
- erfolgsunabhängige
- Maklerprovision
- verstoße
- guten
- Sitten
- Makler
- Rücksicht
- Erfolg
- Tätigkeit
- Wege
- Einzelvertrages
- Vergütung
- sichern
- könne
- .
- Vereinbarung
- Erlass
- Darlehensschuld
- sei
- ebenfalls
- wirksam
- entfallen
- Aufhebung
- Vereinbarung
- führende
- Bedingung
- eingetreten
- sei
- .
- Teilerlass
- stehe
- Klageanspruch
- jedoch
- gemäß
- §
- InsO
- anfechtbare
- Benachteiligung
- Gläubiger
- führende
- unentgeltliche
- Leistung
- darstelle
- .
- Erlass
- Forderung
- gehe
- grundsätzlich
- unentgeltliche
- Leistung
- .
- Zwar
- stünden
- Beklagten
- übernommene
- Leistungsverpflichtungen
- Teildarlehensrückführung
- Zusammenhang
- .
- Erlass
- habe
- jedoch
- genannten
- Anrechnung
- verbleibende
- Restforderung
- Schuldnerin
- Gegenstand
- Gegenleistung
- erbracht
- worden
- sei
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Prüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Vergeblich
- rügt
- Revision
- jedoch
- Schuldnerin
- Beklagten
- geschlossenen
- Verträge
- seien
- bereits
- Missbrauchs
- Vertretungsmacht
- unwirksam
- .
- Missbrauch
- Vertretungsmacht
- sind
- Fallgruppen
- unterscheiden
- nämlich
- kollusives
- Zusammenwirken
- Vertreter
- Vertragspartner
- Nachteil
- Vertretenen
- Vertragspartner
- erkannter
- Missbrauch
- Vertretungsmacht
- schließlich
- Vertragspartner
- schuldhaft
- erkannter
- evidenter
- Missbrauch
- Vertretungsmacht
- vgl.
- Palandt/Ellenberger
- 71
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Vertreter
- Beklagten
- Vertretungsmacht
- kollusivem
- Zusammenwirken
- Schuldnerin
- missbraucht
- haben
- Schuldnerin
- unangemessenes
- Entgelt
- gewährt
- wurde
- mag
- naheliegen
- lässt
- aber
- feststellen
- möglicherweise
- jedenfalls
- anfangs
- Geschäftskonzept
- vertraut
- haben
- .
- Auch
- spricht
- Vorbringen
- Revision
- neue
- Vorstand
- habe
- nachträglich
- "
- Knebelungsverträgen
- "
- lösen
- wollen
- früheren
- Beklagten
- Druck
- Schuldnerin
- nachgegeben
- kollusiv
- Nachteil
- Beklagten
- gehandelt
- haben
- .
- 2
- .
- spricht
- hingegen
- bereits
- Revision
- zutreffend
- rügt
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- nachfolgend
- Schuldnerin
- Beklagten
- geschlossene
- Darlehensvertrag
- groben
- Missverhältnisses
- Leistung
- Gegenleistung
- guten
- Sitten
- verstoßen
- haben
- gemäß
- §
- Abs.
- unwirksam
- sind
- .
- Gegenseitige
- Verträge
- können
- wucherähnliche
- Rechtsgeschäfte
- §
- Abs.
- sittenwidrig
- nichtig
- sein
- Leistung
- Gegenleistung
- objektiv
- auffälliges
- Missverhältnis
- besteht
- verwerfliche
- Gesinnung
- begünstigten
- Teils
- hervorgetreten
- ist
- insbesondere
- wirtschaftlich
- schwächere
- Lage
- anderen
- Teils
- Unterlegenheit
- Festlegung
- Vertragsbedingungen
- bewusst
- Vorteil
- ausgenutzt
- zumindest
- leichtfertig
- Erkenntnis
- verschlossen
- hat
- andere
- Teil
- nur
- schwächeren
- Lage
- beschwerenden
- Bedingungen
- eingelassen
- hat
- Urteil
- 11
- .
- Januar
- .
- besonders
- auffälliges
- grobes
- Missverhältnis
- Leistung
- Gegenleistung
- besteht
- jedenfalls
- dann
- Wert
- Leistung
- knapp
- doppelt
- so
- hoch
- ist
- Wert
- Gegenleistung
- Urteil
- 28
- .
- April
- ;
- 19
- .
- Januar
- 302
- ;
- 14
- Juli
- .
- Kann
- Missverhältnis
- festgestellt
- werden
- gestattet
- tatsächlichen
- Schluss
- verwerfliche
- Gesinnung
- Begünstigten
- Urteil
- 9
- .
- Oktober
- .
- .
- Streitfall
- dürfte
- Inhalt
- Schuldnerin
- Beklagten
- geschlossenen
- Immobilienbeschaffungsvertrages
- grobes
- Missverhältnis
- Leistung
- Gegenleistung
- vorliegen
- .
- Gesamtumständen
- liegt
- Hand
- Beklagten
- zahlende
- erfolgsunabhängige
- monatliche
- Vergütung
- DM
- Wert
- Schuldnerin
- erbringenden
- Gegenleistung
- mindestens
- Doppelte
- überstieg
- .
- Beklagten
- Schuldnerin
- entrichtende
- monatliche
- Honorar
- findet
- Ausgleich
- nennenswerte
- vertragsgemäße
- Gegenleistungen
- Schuldnerin
- .
- Schuldnerin
- treffende
- Wert
- konkret
- messbare
- Leistungspflicht
- sieht
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- §
- Nr.
- .
- Dort
- ist
- allgemein
- ausgeführt
- Beschaffungsunternehmen
- Investitionsobjekte
- Investor
- akquiriert
- "
- jeweilige
- Objekt
- Rahmen
- Entscheidungsvorlage
- Beifügung
- öffentlich
- bestellten
- vereidigten
- Sachverständigen
- erstellten
- Wertgutachtens
- "
- präsentiert
- "
- .
- Ferner
- heißt
- Investor
- Beschaffungsunternehmen
- "
- Investitionsverhandlungen
- kaufmännischer
- technischer
- Hinsicht
- "
- beraten
- wird
- .
- Aufgabenbeschreibung
- lässt
- jedenfalls
- erkennen
- Schuldnerin
- kostenaufwändige
- Leistungen
- erbringen
- hatte
- Umfang
- Sache
- her
- tatsächlichen
- wirtschaftlichen
- Wert
- verkörperten
- .
- Auch
- geht
- Vertragswortlaut
- geschäftlichen
- Aktivitäten
- Beklagte
- Schuldnerin
- überhaupt
- verlangen
- konnte
- .
- Selbst
- Kläger
- ist
- Revisionserwiderung
- Lage
- Vertrag
- enthaltenen
- Leistungsgegenstände
- Darlegung
- Schuldnerin
- konkret
- erbrachten
- Maßnahmen
- näher
- auszufüllen
- .
- Vielmehr
- deutet
- gesamte
- Vertragsgestaltung
- jedenfalls
- Wesentlichen
- Gegenleistung
- abhängige
- Gewährung
- verdeckter
- Innenprovisionen
- .
- hier
- allenfalls
- Tätigkeiten
- geringen
- Umfangs
- geschuldet
- waren
- erweist
- fortlaufend
- zahlende
- monatliche
- Vergütung
- DM
- schon
- Abschluss
- Vertrages
- Jahr
- sittenwidrig
- vgl.
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- .
- -9-
- Rücksicht
- Schuldnerin
- faktisch
- vornherein
- gewährten
- unentgeltlichen
- Leistungen
- ist
- Bedeutung
- Vertrieb
- Anlagemodells
- unzutreffenden
- rechtlichen
- Bewertung
- Bundesfinanzministeriums
- erschwert
- war
- .
- Berufungsgericht
- Verpflichtung
- Schuldnerin
- Beratung
- "
- steuerlichen
- rechtlichen
- Fragen
- "
- abstellt
- widerspricht
- Erwägung
- Revision
- zutreffend
- rügt
- ausdrücklichen
- Vertragsinhalt
- Beschaffungsunternehmen
- "
- generell
- "
- steuerlichen
- rechtlichen
- Fragen
- berät
- .
- Berufungsgericht
- angeführte
- "
- Überprüfung
- akquirierter
- Investitionsobjekte
- "
- beschränkt
- Vertragswortlaut
- Angemessenheit
- Preises
- externes
- Gutachten
- also
- Schuldnerin
- verifizieren
- ist
- .
- Makler
- kann
- Einklang
- Würdigung
- Berufungsgerichts
- erfolgsunabhängige
- Vergütung
- Bemühungen
- versprechen
- lassen
- vgl.
- Urteil
- 24
- .
- Juni
- .
- geht
- indessen
- vorliegend
- Schuldnerin
- erhebliche
- Vergütung
- nur
- Erfolgs
- ganz
- unabhängig
- tatsächlichen
- Bemühungen
- zugesagt
- wurde
- .
- Ebenso
- kann
- Umstand
- Vereinbarungen
- Vertrieb
- steuerbegünstigter
- Kapitalanlagen
- Vergütungen
- weit
- Sätzen
- Maklerprovisionen
- üblich
- sind
- vgl.
- Urteil
- 20
- .
- Februar
- Wirksamkeit
- vorliegenden
- Abrede
- hergeleitet
- werden
- gerade
- Abschlussprovisionen
- Gegenstand
- hat
- .
- Umgekehrt
- lässt
- vielmehr
- Zahlung
- erheblicher
- Abschlussprovisionen
- Rahmen
- derartiger
- Anlagemodelle
- erkennen
- Vereinbarung
- außergewöhnlich
- hohen
- erfolgsunabhängigen
- Provision
- besonderen
- Anstrengungen
- entgolten
- werden
- sittenwidrig
- ist
- .
- ist
- weiterer
- Wertungsaspekt
- berücksichtigen
- Provisionsversprechen
- Lasten
- orientierten
- Anleger
- geht
- näherer
- Informationen
- lediglich
- Abschlussprovisionen
- rechnen
- Blick
- erfolgsunabhängige
- Vergütungen
- zumindest
- werthaltige
- tatsächliche
- Leistungen
- begünstigten
- erwarten
- vgl.
- Urteil
- 2
- .
- Februar
- .
- .
- Zwar
- bedarf
- Feststellung
- groben
- Missverhältnisses
- Leistung
- Gegenleistung
- Vortrags
- verwerflichen
- Gesinnung
- Urteil
- 9
- .
- Oktober
- .
- .
- Vortrag
- benachteiligten
- Partei
- sind
- jedoch
- hohen
- Anforderungen
- stellen
- .
- muss
- verwerfliche
- Gesinnung
- anderen
- Vertragspartei
- ausdrücklich
- behaupten
- ;
- genügt
- Kontext
- Vortrag
- groben
- objektiven
- Missverhältnis
- Leistung
- Gegenleistung
- ersichtlich
- ist
- benachteiligte
- Vertragspartei
- begründete
- Vermutung
- verwerflichen
- Gesinnung
- anderen
- Vertragspartei
- beruft
- aaO
- .
- .
- Vorbringen
- Beklagten
- ging
- Schuldnerin
- Initiatoren
- erhebliche
- Mittel
- Vermögen
- beherrschten
- Beklagten
- Schuldnerin
- Initiatoren
- überzuleiten
- .
- hat
- Beklagte
- ersichtlich
- verwerfliche
- Gesinnung
- Schuldnerin
- berufen
- .
- Provisionsvereinbarung
- lässt
- Übrigen
- bereits
- auffällige
- Missverhältnis
- Leistung
- Gegenleistung
- Schluss
- verwerfliche
- Gesinnung
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- aaO
- S.
- ;
- Maklerrecht
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- S.
- .
- 3
- .
- Erweist
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Verstoßes
- §
- Abs.
- nichtig
- gilt
- auch
- Parteien
- 23
- .
- Dezember
- geschlossenen
- Darlehensvertrag
- .
- Gegenstand
- Darlehens
- bildeten
- §
- Abs.
- Wesentlichen
- Beklagten
- anerkannten
- "
- Forderungen
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- .
- Folglich
- handelt
- hier
- Übereinstimmung
- Berufungsgericht
- Vereinbarungsdarlehen
- Parteien
- übereinkommen
- ursprünglich
- anderen
- Rechtsgrund
- geschuldeter
- Betrag
- künftig
- Darlehen
- geschuldet
- wird
- .
- Zulässigkeit
- Abs.
- ausdrücklich
- vorgesehenen
- Vereinbarung
- ergibt
- Vertragsfreiheit
- MünchKomm-BGB/Berger
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Blick
- ursprünglichen
- Forderung
- anhaftende
- Wirksamkeitsmängel
- äußert
- Abrede
- unterschiedliche
- Rechtsfolgen
- .
- ist
- jeweils
- Einzelfall
- Auslegung
- ermitteln
- Darlehensabrede
- bestehen
- bleibende
- alte
- Schuld
- nur
- inhaltlich
- abändern
- soll
- Folge
- Abänderung
- betroffenen
- Einwendungen
- alten
- Schuldverhältnis
- weiter
- gelten
- Umschaffung
- gewollt
- ist
- Folge
- alte
- Schuld
- erlischt
- auch
- gegebenen
- Einwendungen
- wegfallen
- kausale
- Schuldumschaffung
- sei
- alte
- Schuld
- überhaupt
- bestanden
- hatte
- .
- Schließlich
- kann
- Wege
- Umschaffung
- neue
- abstrakte
- Schuld
- Sinne
- §
- §
- begründet
- worden
- sein
- abstrakte
- Schuldumschaffung
- jedoch
- Nichtbestehen
- alten
- Schuld
- §
- kondiziert
- werden
- kann
- Urteil
- 25
- .
- September
- ;
- 8
- November
- .
- weitgreifenden
- Wirkungen
- kausalen
- auch
- abstrakten
- Schuldumschaffung
- muss
- dahingehender
- Vertragswille
- deutlich
- erkennbar
- Ausdruck
- gekommen
- sein
- ;
- kann
- darlehen
- vermutet
- werden
- .
- Vielmehr
- ist
- Zweifel
- anzunehmen
- alte
- Schuld
- Darlehensgrundsätzen
- etwa
- bezüglich
- Zinsen
- Kündigungsfristen
- nur
- umgestaltet
- wird
- Kern
- aber
- bestehen
- bleibt
- Beschluss
- 8
- November
- aaO
- .
- So
- verhält
- auch
- Streitfall
- .
- Mangels
- gegenteiliger
- Anhaltspunkte
- ist
- vorliegend
- auszugehen
- alte
- Schuld
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- fortwirkt
- lediglich
- Darlehensgrundsätzen
- umgeformt
- wurde
- .
- Unrecht
- meint
- Revisionserwiderung
- hier
- liege
- kausales
- Anerkenntnis
- .
- Beklagte
- hat
- Vertrages
- lediglich
- Vertragsanlage
- bezeichneten
- Einzelforderungen
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Höhe
- anerkannt
- .
- liegt
- rechnerisches
- hingegen
- rechtliches
- Anerkenntnis
- Sinne
- Einwendungsausschlusses
- .
- Selbst
- kausalen
- Umschaffung
- ausginge
- würde
- Leere
- gehen
- alte
- Schuld
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Verstoßes
- §
- Abs.
- bestand
- Urteil
- 25
- .
- September
- aaO
- S.
- ;
- 14
- .
- Januar
- ;
- Beschluss
- 8
- November
- aaO
- ;
- MünchKommBGB/Berger
- aaO
- .
- .
- Annahme
- abstrakten
- Umschaffung
- wäre
- Beklagte
- Rücksicht
- Bestand
- alten
- Verbindlichkeit
- fehlenden
- Rechtsgrund
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Kondiktion
- abstrakten
- Verbindlichkeit
- berechtigt
- Urteil
- 25
- .
- September
- aaO
- S.
- ;
- MünchKomm-BGB/Berger
- aaO
- .
- 4
- .
- Verstoßen
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Darlehensvertrag
- 23
- .
- Dezember
- §
- Abs.
- entbehren
- Kläger
- verfolgten
- Ansprüche
- Schuldnerin
- bereits
- vertraglichen
- Grundlage
- .
- Sachlage
- konnte
- erstmals
- dreiseitige
- Vereinbarung
- 22
- .
- Dezember
- Zahlungsanspruch
- Schuldnerin
- begründet
- worden
- sein
- .
- Vertrag
- sind
- jedoch
- Rechte
- Schuldnerin
- erwachsen
- Inhalt
- Darlehensforderung
- Schuldnerin
- Zuführung
- Genossenschaftseinlagen
- Mio.
- DM
- gilt
- .
- .
- Anfechtung
- Vereinbarung
- 22
- .
- Dezember
- Grundlage
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- Raum
- vorausgegangenen
- Schuldnerin
- Beklagten
- geschlossenen
- Verträge
- Blick
- §
- Abs.
- unwirksam
- waren
- .
- Fall
- hätte
- Schuldnerin
- Rahmen
- Vereinbarung
- 22
- .
- Dezember
- bestehenden
- Anspruch
- verzichtet
- erstmals
- auch
- einschränkenden
- Voraussetzungen
- wirksamen
- Anspruch
- erworben
- .
- Selbst
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Darlehensvertrag
- 23
- .
- Dezember
- wirksam
- wären
- kann
- Vereinbarung
- 22
- .
- Dezember
- unentgeltlich
- angefochten
- werden
- .
- 1
- .
- Erlass
- werthaltigen
- Forderung
- Gegenleistung
- ist
- grundsätzlich
- unentgeltlich
- bewerten
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 12
- ;
- Bork
- Kübler/
- Prütting/Bork
- InsO
- §
- .
- 78
- ;
- FK-InsO/Dauernheim
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 29
- ;
- 472
- ;
- vgl.
- Urteil
- 4
- .
- März
- .
- Vorliegend
- ist
- jedoch
- berücksichtigen
- Forderungserlass
- Rahmen
- Vergleichs
- vereinbart
- wurde
- .
- Voraussetzung
- Vergleichs
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Streit
- Ungewissheit
- Parteien
- Rechtsverhältnis
- .
- Streitfall
- war
- rechtliche
- Ungewissheit
- Wirksamkeit
- Vereinbarung
- 23
- .
- Dezember
- eingetreten
- vgl.
- Urteil
- 6
- November
- .
- neue
- Vorstand
- Beklagten
- hatte
- Zahlungen
- Darlehensvertrag
- Schuldnerin
- eingestellt
- Begründung
- Abschluss
- neuen
- Vertrages
- gedrungen
- Initiatoren
- bereichernden
- Knebelungsverträgen
- lösen
- wollen
- .
- hat
- Beklagte
- Revisionserwiderung
- Tatsacheninstanzen
- ausdrücklich
- vorgetragen
- Kläger
- bestritten
- hätte
- vgl.
- Klageerwiderung
- 10
- .
- Mai
- .
- Hintergrund
- bestanden
- insbesondere
- rechtliche
- Unwägbarkeiten
- Bestand
- Forderung
- .
- §
- Abs.
- steht
- Ungewissheit
- Rechtsverhältnis
- gleich
- Verwirklichung
- Anspruchs
- unsicher
- ist
- insbesondere
- Zweifel
- Leistungsfähigkeit
- Schuldners
- bestehen
- Urteil
- 12
- .
- Dezember
- ZR
- ;
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Auch
- Voraussetzung
- liegt
- Vertrages
- 22
- .
- Dezember
- Verwirklichung
- Zahlungsansprüche
- Schuldnerin
- Beklagte
- Vertrag
- 23
- .
- Dezember
- gefährdet
- war
- .
- gegenseitiges
- Nachgeben
- kann
- weiteres
- Merkmal
- Vergleichs
- ebenfalls
- festgestellt
- werden
- .
- Vorbemerkung
- Vertrages
- wird
- bisher
- Schuldnerin
- Beklagten
- bestehenden
- Vereinbarungen
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Darlehensvertrag
- hingewiesen
- .
- Anschließend
- werden
- Verträge
- modifiziert
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- vereinbarte
- monatliche
- erfolgsunabhängige
- Vergütung
- Zukunft
- abbedungen
- Rückzahlung
- Darlehens
- Vertrieb
- Genossenschaftsanteile
- abhängig
- gemacht
- wird
- .
- Schuldnerin
- hat
- rechtlichen
- Bedenken
- unterliegende
- Darlehensforderung
- vollständig
- verzichtet
- .
- Vielmehr
- wurde
- Rückzahlung
- Gewinnung
- Genossenschaftseinlagen
- gekoppelt
- .
- hat
- Beklagte
- mehr
- Standpunkt
- Sittenwidrigkeit
- Darlehensforderung
- weiter
- verfolgt
- Fehlen
- Verbindlichkeit
- geltend
- gemacht
- bestimmten
- wirtschaftlichen
- Voraussetzungen
- Darlehensrückzahlung
- verpflichtet
- .
- Mithin
- ist
- Vereinbarung
- wechselseitiges
- Nachgeben
- Vertragspartner
- erblicken
- .
- Vergleich
- wirkt
- regelmäßig
- schuldumschaffend
- Urteil
- 7
- .
- März
- ;
- 24
- .
- Juni
- ZR
- insoweit
- abgedruckt
- .
- Folglich
- ändert
- Vergleich
- ursprüngliche
- Schuldverhältnis
- nur
- insoweit
- streitige
- ungewisse
- Punkte
- geregelt
- werden
- .
- Übrigen
- bleibt
- ursprüngliche
- Rechtsverhältnis
- Inhalt
- Rechtsnatur
- unverändert
- fortbestehen
- Urteil
- 23
- .
- Juni
- .
- .
- ist
- Streitfall
- anzunehmen
- Vergleich
- insbesondere
- Frage
- Sittenwidrigkeit
- Darlehens
- Streit
- gestellt
- wurde
- vgl.
- Beschluss
- 11
- .
- Oktober
- XI
- .
- 2
- .
- Inhalt
- hier
- getroffenen
- Vergleichs
- Schuldnerin
- Beklagten
- angemessener
- Interessenausgleich
- gefunden
- wurde
- scheidet
- Annahme
- Unentgeltlichkeit
- InsO
- .
- Wird
- Vergleich
- abgeschlossen
- verständiger
- Würdigung
- Sachverhalts
- Rechtslage
- bestehende
- Ungewissheit
- gegenseitiges
- Nachgeben
- beseitigen
- so
- lässt
- vermuten
- vereinbarte
- Regelung
- gegenseitigen
- Interessen
- ausgewogen
- berücksichtigt
- hat
- .
- objektiver
- Ungewissheit
- gekennzeichneten
- Vergleichslage
- haben
- Parteien
- gegenseitiges
- Nachgeben
- Bewertungsspielraum
- Urteil
- 9
- November
- IX
- .
- .
- Wird
- ernstliche
- Ungewissheit
- Gesetzeslage
- entspricht
- gegenseitiges
- Nachgeben
- beseitigt
- ist
- Vermutung
- gerechtfertigt
- gegenseitige
- Nachgeben
- Beteiligten
- ungewissen
- Rechtslage
- begründet
- ist
- unentgeltliche
- Leistung
- ausschließt
- .
- rechnerische
- Gegenüberstellung
- beiderseitigen
- Nachgebens
- jeweiligen
- Ausgangsposition
- kommt
- Rahmen
- aaO
- .
- .
- vergleichsweise
- Nachgeben
- Teils
- kann
- erst
- dann
- unentgeltliche
- Leistung
- gewertet
- werden
- Vergleichsinhalt
- Bereich
- verlässt
- objektiver
- Beurteilung
- ernstlich
- zweifelhaft
- sein
- kann
- aaO
- .
- .
- Findet
- Gläubiger
- Ungewissheit
- Rechtslage
- Liquiditätsengpasses
- sonstigen
- Gründen
- bereit
- vergleichsweise
- Teil
- Forderungen
- aufzugeben
- so
- ist
- Vergleich
- Regel
- §
- InsO
- anfechtbar
- Vorteile
- Nachgeben
- Gläubigers
- aufwiegen
- aaO
- .
- .
- Maßstäben
- kann
- Schuldnerin
- gewährte
- Forderungserlass
- unentgeltlich
- erachtet
- werden
- .
- Vergleich
- 22
- .
- Dezember
- wurden
- verständiger
- Würdigung
- Immobilienbeschaffungsvertrag
- Vereinbarung
- 23
- .
- Dezember
- anhaftende
- rechtliche
- Wirksamkeit
- auch
- tatsächliche
- Durchsetzbarkeit
- betreffende
- Ungewissheiten
- beseitigt
- .
- bestanden
- gewichtige
- rechtliche
- Bedenken
- Gültigkeit
- Immobilienbeschaffungsvertrages
- auch
- aufbauenden
- Darlehensvertrages
- .
- Schuldnerin
- hatte
- Hintergrund
- §
- Abs.
- erhebliche
- Unwägbarkeiten
- Blick
- Rechtswirksamkeit
- erfolgsunabhängigen
- Provisionsabrede
- herrührenden
- Beklagte
- gerichteten
- Forderungen
- befürchten
- .
- bestand
- naheliegende
- Gefahr
- Nachweises
- eigener
- nachhaltiger
- Leistungen
- beträchtlichen
- Forderungen
- Schuldnerin
- rechtlichen
- Einordnung
- sittenwidriges
- Entgelt
- verbunden
- Ansehensverlust
- insgesamt
- entfallen
- konnten
- .
- Grund
- wurde
- Vereinbarung
- jedenfalls
- Zukunft
- erfolgsunabhängigen
- erfolgsabhängige
- Vergütung
- umgestaltet
- .
- waren
- Beklagte
- gerichteten
- Forderungen
- Schuldnerin
- Vergleichsinhalts
- Erwerbs
- hinreichenden
- Zahl
- Mitgliedseinlagen
- werthaltig
- .
- Schuldnerin
- musste
- befürchten
- Beklagten
- Befriedigung
- Forderungen
- erlangen
- .
- Zwar
- diente
- Vergleichsabschluss
- weiteren
- Inhalt
- auch
- Beseitigung
- Liquiditätsengpasses
- Schuldnerin
- Unentgeltlichkeit
- nahelegen
- könnte
- aaO
- .
- .
- Jedoch
- wurden
- Schuldnerin
- Vergleich
- feststehende
- leicht
- durchsetzbare
- Forderungspositionen
- aufgegeben
- dringend
- benötigte
- Liquidität
- gewinnen
- aaO
- .
- .
- Berücksichtigt
- vielmehr
- rechtlichen
- Unwägbarkeiten
- Wirksamkeit
- Immobilienbeschaffungsvertrages
- auch
- Darlehensvertrages
- mangelnde
- Leistungsfähigkeit
- auch
- Beklagten
- so
- wird
- Nachgeben
- Schuldnerin
- voll
- aufgewogen
- Forderungen
- Vergleich
- rechtsverbindliche
- Grundlage
- gestellt
- wurden
- .
- ist
- Anfechtung
- §
- InsO
- begründet
- .
- IV
- .
- 1
- .
- angefochtene
- Urteil
- ist
- Revision
- begründet
- erweist
- gemäß
- §
- Abs.
- aufzuheben
- .
- Aufhebung
- Urteils
- nur
- Rechtsverletzung
- Anwendung
- Gesetzes
- festgestellte
- Sachverhältnis
- erfolgt
- letzterem
- Sache
- Endentscheidung
- reif
- ist
- kann
- Senat
- gemäß
- §
- Abs.
- Sache
- selbst
- entscheiden
- Klage
- abweisen
- .
- 2
- .
- Entscheidung
- erweist
- auch
- anderen
- Gründen
- zutreffend
- .
- Auch
- Anfechtungstatbestand
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- erfüllt
- .
- Benachteiligungsvorsatz
- nahelegenden
- Beweisanzeichen
- Inkongruenz
- erkannten
- Zahlungsunfähigkeit
- können
- Umstände
- Einzelfalls
- entkräftet
- sein
- ergeben
- tene
- Rechtshandlung
- anderen
- anfechtungsrechtlich
- unbedenklichen
- Willen
- geleitet
- war
- Bewusstsein
- Benachteiligung
- anderer
- Gläubiger
- infolgedessen
- Hintergrund
- getreten
- ist
- Urteil
- 8
- .
- Dezember
- ZR
- .
- .
- Inkongruenz
- Abfindungsvergleichs
- kann
- indizielle
- Wirkung
- verlieren
- Betrag
- Schuldner
- Vertragspartner
- verzichtet
- wirtschaftlicher
- Betrachtungsweise
- Wesentlichen
- Verringerung
- selbst
- erbringenden
- Leistung
- abgegolten
- wird
- Urteil
- 13
- .
- Mai
- ZR
- .
- Ebenso
- kann
- Vergleichsschluss
- Benachteiligungsvorsatz
- ausscheiden
- Schuldner
- gewährter
- Forderungsnachlass
- unklaren
- Rechtslage
- rechtlichen
- Risiken
- Durchsetzung
- Gesamtforderung
- aufgewogen
- wird
- .
- scheidet
- vorliegenden
- Fall
- Anfechtung
- .
- Provisionsforderungen
- Schuldnerin
- waren
- Hintergrund
- §
- erheblichen
- rechtlichen
- Unsicherheiten
- behaftet
- .
- Schuldnerin
- stand
- Alternative
- Forderung
- durchsetzen
- können
- verlieren
- .
- sprachen
- gewichtige
- Gesichtspunkte
- Unwirksamkeit
- Provisionsvereinbarung
- Verstoßes
- §
- Abs.
- .
- Benachteiligungswille
- Schuldnerin
- liegt
- auch
- Durchsetzung
- Forderung
- Beklagte
- Rücksicht
- Liquiditätslage
- erheblich
- gefährdet
- war
- .
- Hintergrund
- stellt
- schluss
- Streitfall
- angemessene
- Benachteiligungsvorsatz
- motivierte
- rechtliche
- Reaktion
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
|