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- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 21
- .
- Oktober
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Nr.
- ;
- Anwalt
- zuvor
- Notar
- GmbH-Gesellschaftsvertrag
- beurkundete
- darf
- Gesellschafter
- Abwehr
- Einzahlung
- Stammeinlage
- gerichteten
- Anspruchs
- vertreten
- .
- Verstoß
- §
- Abs.
- Nr.
- führt
- Nichtigkeit
- Anwaltsvertrages
- .
- Urteil
- 21
- .
- Oktober
- ZR
- AG
- Westf
- .
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 21
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 20
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 12
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- Rechtsanwalt
- Notar
- beurkundete
- Gesellschaftsvertrag
- GmbH
- Gesellschafter
- Beklagte
- war
- .
- Vermögen
- Gesellschaft
- wurde
- später
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- .
- Schreiben
- 16
- Juli
- verlangte
- Insolvenzverwalter
- Beklagten
- Stammeinlage
- Betrag
- €
- entrichten
- Zeitpunkt
- Eintragung
- Gesellschaft
- Handelsregister
- Betrag
- offen
- gestanden
- habe
- .
- Vorbringen
- Klägers
- beauftragte
- Beklagte
- Abwehr
- Zahlungsanspruches
- .
- Kläger
- nimmt
- Beklagten
- Zahlung
- Anwaltshonorars
- Anspruch
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- stattgegeben
- .
- Landgericht
- hat
- Nichtigkeit
- Anwaltsvertrages
- angenommen
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Kläger
- Klageantrag
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Klägers
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- bindenden
- Feststellungen
- Amtsgerichts
- sei
- Parteien
- Anwaltsvertrag
- gekommen
- .
- sei
- Kläger
- Abwehr
- Insolvenzverwalter
- Beklagten
- geltend
- gemachten
- Zahlungsansprüche
- Stammeinlage
- betraut
- gewesen
- .
- Vertrag
- sei
- jedoch
- unzulässigen
- Vorbefassung
- §
- Abs.
- Nr.
- gemäß
- §
- nichtig
- .
- Kläger
- sei
- Notar
- bereits
- gleichen
- Rechtssache
- tätig
- geworden
- .
- Tätigwerden
- Klägers
- Beurkundung
- Gesellschaftsvertrages
- Beratung
- Beklagten
- Abwehr
- Insolvenzverwalter
- erhobenen
- Zahlungsanspruches
- stelle
- Tätigwerden
- Rechtssache
- .
- Maßgebend
- Beurteilung
- sei
- rechtliche
- Inhalt
- anvertrauten
- Interessen
- natürlicher
- Betrachtungsweise
- innerlich
- zusammengehöriges
- einheitliches
- Lebensverhältnis
- zurückzuführen
- sei
- .
- zeitliche
- Abstand
- Beurkundung
- Beratung
- sei
- unerheblich
- .
- Entscheidend
- sei
- Insolvenzverwalter
- geltend
- gemachten
- Zahlungsanspruch
- Kläger
- beurkundete
- Gesellschaftsvertrag
- zugrunde
- liege
- .
- Forderung
- ergebe
- zwar
- gesetzlichen
- Regelung
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- GmbHG
- ;
- verweise
- aber
- Höhe
- zahlenden
- Stammeinlage
- angehe
- Gesellschaftsvertrag
- .
- Zahlungsbegehren
- könne
- auch
- gesetzliche
- Anspruchsgrundlagen
- gestützt
- werden
- .
- Ansprüche
- Geschäftsführung
- Auftrag
- kämen
- Betracht
- erbrachten
- Dienste
- gesetzwidrigen
- Tätigkeit
- bestanden
- hätten
- Kläger
- Umständen
- habe
- erforderlich
- halten
- dürfen
- .
- Anspruch
- Wertersatz
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- stehe
- §
- Satz
- .
- Kläger
- habe
- zumindest
- leichtfertig
- Einsicht
- Gesetzwidrige
- Tätigkeit
- Beklagten
- verschlossen
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Prüfung
- stand
- .
- geltend
- gemachte
- Zahlungsanspruch
- ist
- insgesamt
- unbegründet
- .
- Recht
- ist
- Berufungsgericht
- ausgegangen
- Kläger
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Beklagten
- tätig
- werden
- durfte
- Anwaltsvertrag
- §
- nichtig
- ist
- .
- Gesetzliche
- Ansprüche
- §
- §
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- stehen
- Kläger
- .
- 1
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- darf
- Rechtsanwalt
- tätig
- werden
- Rechtssache
- bereits
- Notar
- gehandelt
- hat
- .
- Regelung
- soll
- Vertrauen
- Rechtspflege
- geschützt
- werden
- Personen
- verschiedenen
- Seiten
- unterschiedliche
- Interessen
- tätig
- werden
- .
- dient
- Gefahr
- Interessenkollisionen
- einzudämmen
- Entwurfs-Begründung
- Bundesregierung
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Begriff
- "
- Rechtssache
- "
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- ist
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- §
- StGB
- verstehen
- umfasst
- Rechtsangelegenheiten
- zumindest
- möglicherweise
- entgegengesetztes
- rechtliches
- Interesse
- verfolgende
- Beteiligte
- vorkommen
- können
- .
- 26
- November
- ;
- vgl.
- ferner
- BGHSt
- ;
- ;
- §
- Abs.
- Nr.
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- §
- .
- ;
- Kilian
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- Ganter
- Handbuch
- Notarhaftung
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- LK-Gillmeister
- StGB
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Maßgebend
- ist
- sachlich-rechtliche
- Inhalt
- anvertrauten
- Interessen
- also
- anvertraute
- materielle
- Rechtsverhältnis
- natürlicher
- Betrachtungsweise
- innerlich
- zusammengehöriges
- einheitliches
- Lebensverhältnis
- zurückzuführen
- ist
- vgl.
- BGHSt
- 191
- ;
- aaO
- .
- §
- .
- .
- Rechtsprechung
- Begriff
- "
- Rechtssache
- "
- §
- StGB
- ist
- auch
- anerkannt
- längerer
- Zeitablauf
- Einheitlichkeit
- Lebensverhältnisses
- ben
- vermag
- BGHSt
- 345
- ;
- ;
- .
- 7
- ;
- Kilian
- aaO
- §
- .
- §
- .
- .
- Gleiches
- gilt
- Wechsel
- beteiligten
- Personen
- BGHSt
- 261
- 263
- ;
- aaO
- ;
- aaO
- .
- Grundsätzen
- beziehen
- Beurkundung
- Gesellschaftsvertrages
- später
- Insolvenz
- geratenen
- Gesellschaft
- Geltendmachung
- Zahlungsanspruchs
- unvollständiger
- Stammeinlage
- Rechtssache
- .
- hier
- Rede
- stehende
- Zahlungsanspruch
- kann
- Gesellschaftsvertrag
- losgelöst
- betrachtet
- werden
- .
- hat
- hierin
- Grundlage
- .
- Bestimmungen
- GmbH-Gesetzes
- ergangenen
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- etwa
- Insolvenzverwalter
- herangezogenen
- Entscheidung
- betreffen
- Modalitäten
- Erfüllung
- Gesellschaftsvertrag
- verankerten
- Einlagepflicht
- .
- unmittelbare
- Verknüpfung
- Forderung
- Gesellschaftsvertrag
- wird
- gerade
- dann
- deutlich
- Höhe
- Art
- Stammeinlage
- geht
- .
- wird
- ausschließlich
- Gesellschaftsvertrag
- Berücksichtigung
- Mindestbeträge
- §
- GmbHG
- bestimmt
- .
- bilden
- Ansprüche
- Einzahlung
- Stammeinlage
- Beurkundung
- Gesellschaftsvertrages
- innerlich
- zusammengehörendes
- einheitliches
- Lebensverhältnis
- .
- Ebenso
- besteht
- Tätigkeit
- Notars
- Gesellschaftsvertrag
- beurkundet
- anwaltlich
- unterstützten
- Abwehr
- Anspruchs
- Nichterbringung
- Stammeinlage
- enger
- Zusammenhang
- .
- wird
- vermittelt
- Verpflichtung
- Urkundsnotars
- Beurkundung
- hinzuweisen
- ordnungsgemäße
- Kapitalaufbringung
- setze
- Stammeinlage
- Zeitpunkt
- Eintragung
- Gesellschaft
- Handelsregister
- noch
- vorhanden
- sei
- sog.
- satz
- vgl.
- Gehrlein/Witt
- GmbH-Recht
- Praxis
- 2
- .
- Aufl
- .
- Kap
- .
- Rn
- .
- ;
- fehle
- ergebe
- Eintragungshindernis
- §
- Abs.
- Abs.
- Falle
- erfolgten
- Eintragung
- Nachschusspflicht
- betreffenden
- Gesellschafter
- .
- Gründung
- GmbH
- muss
- Notar
- Beteiligten
- Voraussetzungen
- Eintragungsreife
- belehren
- aaO
- .
- .
- kann
- sogar
- Gegensatz
- Interessen
- Urkundsnotars
- Auseinandersetzung
- Nachschusspflicht
- mandatierten
- ergeben
- .
- Revision
- beachtlich
- angesehene
- Umstand
- Insolvenzverwalter
- Beurkundung
- Gesellschaftsvertrages
- beteiligt
- gewesen
- ist
- mithin
- gegensätzliches
- Interesse
- verfolgenden
- Beteiligten
- gesprochen
- werden
- könne
- rechtfertigt
- andere
- Beurteilung
- .
- Insolvenzverwalter
- tritt
- Insolvenzeröffnung
- Rechte
- Pflichten
- Schuldners
- hat
- Masse
- Schuldner
- zustehenden
- Rechte
- verfolgen
- §
- Abs.
- InsO
- .
- Geltendmachung
- hier
- Rede
- stehenden
- Forderung
- handelte
- mithin
- Insolvenzverwalter
- Rahmen
- übergegangenen
- vermögensrechtlichen
- Stellung
- vgl.
- HK-InsO/Kayser
- 5
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- eigentlicher
- Beteiligtenwechsel
- scheidet
- Identität
- Forderung
- zugehöriger
- Vermögensmasse
- .
- selbst
- Übergang
- Befugnisse
- Insolvenzverwalter
- Beteiligtenwechsel
- gesehen
- werden
- sollte
- wird
- Beurteilung
- einheitliches
- Lebensverhältnis
- Frage
- gestellt
- vgl.
- BGHSt
- 261
- 263
- ;
- aaO
- ;
- aaO
- .
- Ansicht
- Revision
- ist
- restriktive
- Begrenzung
- Begriffs
- einheitliches
- Lebensverhältnis
- erforderlich
- .
- Gerade
- hier
- gegebenen
- Fallgestaltung
- notariellen
- Vorbefassung
- gebietet
- Sinn
- Zweck
- §
- Abs.
- Nr.
- vgl.
- vorstehend
- Ziff
- .
- Tätigkeitsverbot
- .
- Abwehr
- Anspruchs
- teilweise
- Zahlung
- Stammeinlage
- kann
- erforderlich
- machen
- auch
- vertraglichen
- Regelung
- Einlageforderung
- auseinanderzusetzen
- .
- Anwalt
- wäre
- dann
- veranlasst
- selbst
- erstellte
- Vertragsurkunde
- auszulegen
- .
- Gefahr
- offenkundigen
- Interessengegensatzes
- verhindern
- ist
- Ziel
- gesetzlichen
- Regelung
- vgl.
- auch
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- Tätigkeitsverbot
- wird
- zugleich
- Vertrauen
- Bevölkerung
- Handeln
- einzelnen
- Organe
- Rechtspflege
- gestärkt
- .
- 2
- .
- Rechtsfolge
- Verstoßes
- Tätigkeitsverbot
- §
- Abs.
- Nr.
- ist
- Nichtigkeit
- Anwaltsvertrages
- §
- .
- entspricht
- ganz
- überwiegenden
- Ansicht
- Rechtsprechung
- Schrifttum
- ;
- OLG
- ;
- aaO
- .
- ;
- Gaier/
- Wolf/Göcken
- Anwaltliches
- Berufsrecht
- .
- ;
- Kilian
- Henssler/
- Prütting
- aaO
- §
- .
- ;
- aaO
- .
- ;
- Borgmann/
- Anwaltshaftung
- .
- Aufl
- .
- Kap
- .
- .
- ;
- Mennemeyer
- Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille
- Haftung
- Rechtsanwalts
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Sieg
- :
- Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee
- Handbuch
- Anwaltshaftung
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 40
- ;
- Vollkommer/Greger/Heinemann
- Anwaltshaftungsrecht
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 18
- ;
- Ganter
- aaO
- .
- .
- Senat
- hat
- vergleichbaren
- Regelung
- Abs.
- Nr.
- bereits
- bejaht
- .
- Umstand
- Tätigkeitsverbot
- §
- Abs.
- Nr.
- nur
- Rechtsanwalt
- richtet
- steht
- Rechtsfolge
- Nichtigkeit
- .
- Maßgeblich
- -9-
- ist
- Schutzzweck
- Verbots
- hier
- Schutz
- Vertrauens
- Rechtspflege
- Eindämmung
- Interessenkollisionen
- liegt
- .
- aaO
- .
- Verbot
- liefe
- weitgehend
- leer
- Anwalt
- verbotswidrigen
- Tätigkeit
- Anwaltsvergütung
- beanspruchen
- könnte
- vgl.
- aaO
- .
- 3
- .
- geltend
- gemachte
- Zahlungsanspruch
- lässt
- auch
- gesetzliche
- Anspruchsgrundlagen
- stützen
- .
- Zutreffend
- ist
- Berufungsgericht
- ausgegangen
- Nichtigkeit
- Anwaltsvertrages
- gemäß
- §
- Vergütungsanspruch
- Recht
- Geschäftsführung
- Auftrag
- §
- abgeleitet
- werden
- kann
- erbrachten
- Dienste
- gesetzwidrigen
- Tätigkeit
- bestanden
- haben
- Kläger
- Umständen
- erforderlich
- halten
- durfte
- .
- entspricht
- gefestigter
- höchstrichterlicher
- Rechtsprechung
- vgl.
- 311
- ;
- ;
- .
- 17
- .
- Februar
- aaO
- ;
- .
- .
- ;
- Sieg
- Fahrendorf/
- Sieg/Schlee
- aaO
- .
- .
- Hiergegen
- wendet
- Revision
- .
- Anspruch
- Wertersatz
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- kommt
- Abschluss
- §
- nichtigen
- Anwaltsvertrags
- grundsätzlich
- Betracht
- .
- 25
- .
- Februar
- insoweit
- abgedruckt
- Höhe
- Anspruchs
- üblichen
- angemessenen
- Vertragspartner
- ersparten
- Vergütung
- richtet
- .
- 26
- .
- Januar
- .
- 26
- ;
- Sieg
- hör/Fischer/Sieg/Schlee
- aaO
- .
- .
- sind
- erster
- Linie
- Bestimmungen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- heranzuziehen
- .
- Wertersatzanspruch
- kann
- aber
- Regelung
- §
- Satz
- entgegenstehen
- .
- 25
- .
- Februar
- aaO
- aaO
- insoweit
- abgedruckt
- ;
- 26
- .
- Januar
- aaO
- .
- .
- Anwendung
- Bestimmung
- setzt
- Leistende
- vorsätzlich
- verbotswidrig
- gehandelt
- hat
- .
- steht
- gleich
- Einsicht
- Verbotswidrige
- Handelns
- leichtfertig
- verschlossen
- hat
- .
- 9
- .
- Oktober
- 311
- ;
- 23
- .
- Februar
- ;
- 26
- .
- Januar
- .
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Rahmen
- tatrichterlicher
- Würdigung
- Einzelnen
- dargelegt
- Kläger
- Umstände
- gekannt
- habe
- Wertung
- sittenwidrig
- beeinflussen
- .
- konnte
- abgeleitet
- werden
- Kläger
- zumindest
- leichtfertig
- Einsicht
- Gesetzwidrige
- Tätigkeit
- Beklagten
- verschlossen
- hat
- .
- Bezugnahme
- entgegengesetzte
- Würdigung
- Amtsgerichts
- Beurteilung
- beanstandet
- ist
- revisionsrechtlich
- geeignet
- anderweitige
- Bewertung
- begründen
- .
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Westf
- .
- Entscheidung
- 13.08.2009
- Entscheidung
- 12.01.2010
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