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- BESCHLUSS
- ZR
- 20
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 20
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 25
- .
- Januar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Streitwert
- wird
- 812.940,53
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beschwerde
- deckt
- Zulassungsgrund
- .
- 1
- .
- geltend
- gemachten
- Verstöße
- Art
- .
- Abs.
- GG
- liegen
- .
- übergangen
- gerügten
- Vortrag
- Klägers
- Gesellschafterdarlehen
- Millionen
- Euro
- insgesamt
- April
- Teilbeträgen
- 6
- .
- Juni
- Schuldnerin
- ausbezahlt
- worden
- ist
- hat
- Berufungsgericht
- Tatbestands
- angefochtenen
- Urteils
- Kenntnis
- genommen
- .
- Entscheidungsgründen
- hat
- Berufungsgericht
- Blick
- Frage
- Zahlungsunfähigkeit
- ausdrücklich
- unerheblich
- erachtet
- Darlehen
- Betrag
- Anforderung
- Schuldnerin
- Teilbeträgen
- ausbezahlt
- wurde
- .
- Sachlage
- ist
- Anforderungen
- Art
- .
- Abs.
- GG
- nügt
- .
- Prozessgrundrecht
- gibt
- Anspruch
- Gericht
- Vorbringen
- Partei
- Weise
- auseinander
- setzt
- selbst
- richtig
- hält
- .
- Art
- .
- Abs.
- GG
- folgt
- auch
- Pflicht
- Gerichte
- Partei
- vertretenen
- Rechtsansicht
- folgen
- .
- 21
- .
- Februar
- ZR
- .
- .
- abgesehen
- ist
- Zeitpunkts
- tatsächlichen
- Auszahlung
- sofort
- abrufbarer
- Kredit
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- hier
- vorlag
- Prüfung
- Zahlungsunfähigkeit
- Zahlungsmittel
- berücksichtigen
- Uhlenbruck
- InsO
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 9
- ;
- Jaeger/Müller
- InsO
- .
- ;
- HmbKomm-InsO/Schröder
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- Vortrag
- Klägers
- Schuldnerin
- März
- erheblichem
- Maße
- Dienstleistungsforderungen
- beglichen
- habe
- war
- Grundlage
- Rechtsauffassung
- Berufungsgerichts
- entscheidungserheblich
- .
- hat
- Hilfe
- erstellten
- Liquiditätsbilanz
- Zahlungsunfähigkeit
- Schuldnerin
- ausgeschlossen
- .
- Feststellungen
- sind
- etwaige
- Indizien
- Zahlungsrückstände
- besonders
- bedeutsamen
- Gläubigern
- Schluss
- Zahlungsunfähigkeit
- nahe
- legen
- können
- Bedeutung
- .
- Kläger
- kann
- Rüge
- Inhalt
- trags
- habe
- Schuldnerin
- offene
- Kreditlinie
- €
- B.
- zugestanden
- gehört
- werden
- .
- richt
- hat
- Vorbringen
- Klägers
- ersichtlich
- Kenntnis
- genommen
- ist
- Verletzung
- Art
- .
- Abs.
- GG
- abweichenden
- tatsächlichen
- Würdigung
- gelangt
- .
- Zusammenhang
- Berufungsgericht
- tatbestandliche
- Feststellungen
- §
- zugrunde
- gelegt
- werden
- können
- nur
- Tatbestandsberichtigungsantrag
- Revisionsrüge
- angegriffen
- werden
- .
- 10
- .
- Dezember
- ZR
- .
- .
- Erfolg
- beanstandet
- Kläger
- Berufungsgericht
- habe
- Klage
- Gesichtspunkt
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- geprüft
- .
- tatbestandlichen
- Feststellungen
- war
- Gegenstand
- Berufungsverfahrens
- ausschließlich
- Anspruch
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO.
- Mangels
- Tatbestandsberichtigungsantrages
- sind
- auch
- Feststellungen
- bindend
- aaO
- .
- 2
- .
- Vergeblich
- rügt
- Beschwerde
- Verletzung
- Art
- .
- Abs.
- GG
- Berufungsgericht
- ausgeht
- Schuldnerin
- Gesellschafterdarlehen
- Millionen
- Euro
- frei
- verfügen
- durfte
- .
- Annahme
- Willkür
- reicht
- nur
- fragwürdige
- sogar
- fehlerhafte
- Rechtsanwendung
- selbst
- offensichtlicher
- Rechtsfehler
- genügt
- .
- Erforderlich
- ist
- vielmehr
- fehlerhafte
- Rechtsanwendung
- denkbaren
- Gesichtspunkt
- rechtlich
- vertretbar
- ist
- Schluss
- aufdrängt
- sachfremden
- Erwägungen
- beruht
- ;
- Rechtslage
- muss
- mithin
- krasser
- Weise
- verkannt
- sein
- BVerfGE
- 1
- 14
- ;
- ;
- ;
- .
- 21
- .
- Januar
- juris
- .
- .
- kann
- jedoch
- gesprochen
- werden
- Gericht
- hier
- Rechtslage
- auseinander
- setzt
- Auffassung
- sachlichen
- Grundes
- entbehrt
- BVerfGE
- ;
- 1
- ;
- 203
- ;
- .
- 6
- .
- Mai
- IX
- ZB
- .
- m.w
- .
- .
- 3
- .
- Berufungsgericht
- Zahlungsunfähigkeit
- Schuldnerin
- Blick
- Gesellschafterin
- gegebene
- Darlehensforderung
- abgelehnt
- hat
- ist
- Divergenz
- §
- Abs.
- Nr.
- Fall
- gegeben
- .
- Hier
- fehlt
- bereits
- gebotenen
- Darlegung
- angeblich
- divergierenden
- entscheidungserheblichen
- abstrakten
- Rechtssätze
- Vorentscheidung
- angefochtenen
- Entscheidung
- übereinstimmen
- .
- Zahlungsunfähigkeit
- besteht
- ist
- Übereinstimmung
- Verfahrensweise
- Berufungsgerichts
- auch
- Anfechtungsprozess
- vornehmlich
- Hilfe
- Liquiditätsbilanz
- festzustellen
- vgl.
- .
- 12
- .
- Oktober
- .
- .
- Insoweit
- ist
- beanstanden
- Berufungsgericht
- bereits
- Schuldnerin
- Gesellschafterin
- eingeräumten
- Kredits
- fähigkeit
- abgelehnt
- hat
- sofort
- abrufbare
- Kredite
- verfügbaren
- Zahlungsmitteln
- Schuldners
- zuzurechnen
- sind
- Uhlenbruck
- aaO
- ;
- Jaeger/
- aaO
- ;
- HmbKomm-InsO/Schröder
- aaO
- .
- Kayser
- Raebel
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 25.01.2010
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