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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 13
- .
- Januar
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- AnfG
- §
- Abs.
- Satz
- ;
- §
- Anfechtungsgegner
- kann
- Bereitstellungsanspruch
- Zahlung
- Geldbetrags
- abwehren
- Gläubigerbenachteiligung
- beseitigt
- .
- ist
- Regel
- erwartende
- Ergebnis
- Zwangsversteigerung
- Zeitpunkt
- maßgebend
- Einlösungsbefugnis
- ausgeübt
- wird
- .
- Beweislast
- erwartende
- Zwangsversteigerungsergebnis
- trifft
- Zusammenhang
- Allgemeinen
- Anfechtungsgegner
- .
- Urteil
- 13
- .
- Januar
- IX
- ZR
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 13
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 9
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 28
- .
- Dezember
- aufgehoben
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Ehemann
- Beklagten
- nachfolgend
- auch
- wurde
- 8
- .
- Januar
- rechtskräftig
- Zahlung
- 977.313,60
- €
- nebst
- Zinsen
- Klägerin
- verurteilt
- Vollstreckungsversuche
- weitgehend
- erfolglos
- blieben
- .
- Vertrags
- 13
- .
- Februar
- erhielt
- Beklagte
- Ehemann
- hälftigen
- Miteigentumsbruchteile
- Reihenhaus
- bebauten
- Grundstücken
- Bl
- .
- Grundbuch
- .
- Nr.
- 2
- ;
- Folgenden
- nur
- grundstück
- Wohnungseigentum
- ebenda
- nungsgrundbuch
- Bl
- .
- Straße
- geschenkt
- wurde
- 26
- .
- bruar
- Jahres
- Alleineigentümerin
- Liegenschaften
- Grundbuch
- eingetragen
- .
- Klägerin
- ficht
- schenkweise
- Übertragung
- Liegenschaften
- .
- Landgericht
- hat
- Beklagte
- verurteilt
- Zwangsvollstreckung
- weggegebenen
- Liegenschaften
- Befriedigung
- Klägerin
- rechtskräftig
- zuerkannten
- Forderung
- hälftigen
- Erlös
- dulden
- .
- Berufung
- Beklagten
- Klägerin
- Anfechtung
- Betrag
- €
- hinterlegt
- hat
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Beklagte
- Klageabweisungsantrag
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- begründet
- Rechtsstreit
- Sache
- selbst
- fehlender
- Feststellungen
- aber
- noch
- Endentscheidung
- reif
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Vortrag
- Klägerin
- möglich
- erachtet
- Zwangsvollstreckung
- Beklagten
- hinterlegten
- Betrag
- erlöse
- festgestellten
- Verkehrswerte
- Reihenhauses
- €
- Belastungen
- €
- Eigentumswohnung
- €
- Belastungen
- €
- Erwartung
- stützen
- .
- hatte
- Beklagte
- Berufungsinstanz
- behauptet
- Zwangsversteigerung
- Reihenhauses
- vermieteten
- Eigentumswohnung
- Ergebnisse
- festgestellten
- Verkehrswerten
- Aussicht
- stünden
- Beweis
- angetreten
- .
- Beweisantritt
- Beklagten
- ist
- Berufungsgericht
- nachgegangen
- .
- hat
- auch
- hingewiesen
- Beweisantritt
- hinreichend
- erachte
- .
- Verfahren
- rügt
- Revision
- Recht
- entscheidungserheblichen
- Verstoß
- Verfassungsgarantie
- rechtlichen
- Gehörs
- Gericht
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Berufungsurteil
- kann
- Bestand
- haben
- .
- bisherige
- Beweisantritt
- Beklagten
- ist
- allerdings
- genügend
- Berufungsgericht
- §
- Abs.
- hätte
- hinweisen
- müssen
- .
- amtliche
- Auskunft
- Vollstreckungsgerichts
- dort
- erzielten
- Zwangsversteigerungsergebnisse
- Vergleich
- zuvor
- festgesetzten
- Verkehrswerten
- kann
- möglicherweise
- erteilt
- werden
- gestattet
- jedenfalls
- noch
- verlässliche
- Prognose
- Ansicht
- Klägerin
- besonders
- liegenden
- Verwertungsfälle
- Streitgegenstands
- .
- Zurückverweisung
- gibt
- Beklagten
- nunmehr
- Gelegenheit
- Beweis
- Behauptung
- weiteres
- Sachverständigengutachten
- beziehen
- Grundlage
- amtlichen
- Kaufpreissammlung
- mitgeteilten
- Zuschlagsbeschlüsse
- voraussichtliche
- Zwangsversteigerungsergebnis
- Anfechtung
- betroffene
- Reihenhausgrundstück
- Prüfung
- etwaiger
- Besonderheiten
- festgestellt
- wird
- vgl.
- .
- 20
- .
- Oktober
- ZR
- .
- .
- .
- Wertermittlungsstichtag
- ist
- insoweit
- Reihenhausgrundstück
- Zeitpunkt
- Beklagte
- Einlösungsbefugnis
- angemessenen
- Bedingungen
- ausgeübt
- hat
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- BauGB
- .
- Übrigen
- Wertänderungen
- maßgeblichen
- Zeitpunkt
- möglicherweise
- eingetreten
- sind
- bewendet
- Urteil
- Bundesgerichtshofs
- 24
- .
- September
- IX
- ZR
- 1
- .
- entwickelten
- Grundsätzen
- .
- II
- .
- Berufungsurteil
- ist
- auch
- insoweit
- fehlerhaft
- Feststellung
- Gläubigerbenachteiligung
- rechtlich
- unzureichenden
- Sachverständigengutachten
- ersten
- Instanz
- stützt
- .
- bereits
- dargelegt
- kann
- Gläubigerbenachteiligung
- Grundstücksschenkungen
- Voraussetzung
- Bereitstellungsanspruchs
- §
- AnfG
- alleiniger
- Heranziehung
- allgemeinen
- Grundsätzen
- ermittelten
- Verkehrswerte
- beurteilt
- werden
- .
- Geprüft
- werden
- muss
- Erlös
- Grundstück
- Zwangsversteigerung
- voraussichtlich
- erbringen
- wird
- erbracht
- hätte
- .
- 20
- .
- Oktober
- aaO
- .
- scheint
- hier
- besonderem
- Maße
- zweifelhaft
- Übertragung
- Eigentumswohnung
- Belastungen
- erwartenden
- Zwangsversteigerungserlös
- ausschöpften
- unanfechtbar
- war
- .
- Vorliegen
- Gläubigerbenachteiligung
- Anfechtungsvoraussetzung
- Klägerin
- Beweislast
- trifft
- aaO
- wird
- zweiten
- Berufungsdurchgang
- weiter
- nachzugehen
- sein
- .
- .
- weiteren
- Angriffe
- Revision
- Berufungsurteil
- dringen
- .
- 1
- .
- Klägerin
- könnte
- hier
- Liegenschaften
- Beklagten
- insgesamt
- zwangsversteigern
- lassen
- anfechtbar
- übertragenen
- Miteigentumsbruchteile
- Vollstreckungsschuldners
- Vereinigung
- Beklagten
- untergegangen
- sind
- .
- anfechtungsrechtliche
- Folgenbeseitigung
- Gläubigerbenachteiligung
- ergreift
- jedoch
- dann
- nur
- halben
- Zwangsversteigerungserlös
- vgl.
- .
- 23
- .
- Februar
- ZR
- ;
- 17
- Juli
- IX
- ZR
- .
- .
- 2
- .
- Beklagte
- beruft
- erheblicher
- Weise
- Befugnis
- pfandrechtsähnlichen
- Bereitstellungsanspruch
- vgl.
- §
- §
- Abs.
- Satz
- AnfG
- Zahlung
- Geldbetrags
- entsprechend
- §
- abzulösen
- Berufungsgericht
- zutreffend
- ausgeht
- Einlösungsbefugnis
- Anfechtungsgegners
- vgl.
- Jaeger
- Gläubigeranfechtung
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- AnfG
- Anm
- .
- 5
- ;
- AnfG
- 10
- .
- Aufl
- .
- .
- 10
- ;
- Zweck
- §
- vgl.
- .
- Verweigert
- Anfechtungsgläubiger
- Annahme
- Einlösungsbetrags
- so
- kann
- hinterlegt
- werden
- Bereitstellungsanspruch
- erlischt
- gemäß
- §
- ist
- §
- Abs.
- Verweisung
- Hinterlegungsbetrag
- abzuwehren
- .
- Streit
- Parteien
- geht
- seither
- noch
- hinterlegte
- Einlösungsbetrag
- genügt
- Folgen
- Gläubigerbenachteiligung
- beseitigen
- Klägerin
- angefochtene
- Bruchteilsübertragung
- Reihenhausgrundstücks
- Vollstreckungsschuldner
- Beklagte
- erlitten
- hat
- .
- Revision
- möchte
- Beweislast
- ungenügende
- Einlösungssumme
- Klägerin
- überbürden
- meint
- Sekundäranspruch
- §
- Abs.
- Satz
- AnfG
- §
- Abs.
- müsse
- Anfechtungskläger
- Umfang
- Gläubigerbenachteiligung
- beweisen
- .
- gelte
- insbesondere
- Erlös
- Zwangsversteigerung
- festgestellten
- Verkehrswert
- behauptet
- werde
- vgl.
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- ;
- dort
- Fn
- .
- zitierten
- Urteil
- 20
- .
- Februar
- jedoch
- letztlich
- offen
- gelassen
- .
- Beweislastfrage
- Einlösungsbefugnis
- Anfechtungskläger
- behauptet
- Zwangsversteigerung
- bessere
- Befriedigungsaussichten
- haben
- Einlösungsbetrag
- ist
- noch
- höchstrichterlich
- geklärt
- .
- wird
- Schrifttum
- kaum
- behandelt
- vgl.
- aber
- Jaeger
- aaO
- S.
- Mitte
- :
- Beweislast
- .
- Auffassung
- auch
- Berufungsgericht
- Ergebnis
- gefolgt
- ist
- trifft
- .
- geht
- Einlösungsbefugnis
- Einwendung
- Anfechtungsgegners
- Bereitstellungsanspruch
- §
- Abs.
- Satz
- AnfG
- genügende
- Befriedigung
- Geld
- erloschen
- ist
- abgewehrt
- werden
- kann
- .
- Schuldet
- Anfechtungsgegner
- Bereitstellung
- anfechtbar
- erworbenen
- Sache
- so
- muss
- beweisen
- Gläubigerbenachteiligung
- Gebrauchmachen
- Einlösungsbefugnis
- beseitigt
- hat
- .
- steht
- auch
- Einklang
- insolvenzrechtlichen
- Rückgewähranspruch
- §
- §
- InsO
- vertretenen
- richtigen
- Auffassung
- Anfechtungsgegner
- Beweislast
- Einwendung
- trägt
- Gläubigerbenachteiligung
- Rückführung
- Erlangten
- Schuldnervermögen
- bereits
- vollständig
- beseitigt
- haben
- vgl.
- aaO
- .
- .
- .
- .
- .
- Lebenserfahrung
- Verwertungsergebnisse
- Grundstückszwangsversteigerungen
- rechtfertigt
- abweichende
- Verteilung
- Beweislast
- .
- Urteil
- Bundesgerichtshofs
- 20
- .
- Februar
- aaO
- S.
- 2
- .
- kann
- abgeleitet
- werden
- Vollstreckungsgläubiger
- Anfechtungskläger
- jedenfalls
- Umstände
- darlegen
- beweisen
- muss
- hervorgeht
- Zwangsversteigerung
- Geboten
- rechnen
- sei
- Verkehrswert
- abzüglich
- bestehen
- bleibender
- Belastungen
- übersteigen
- .
- ist
- beanstanden
- Klägerin
- Annahme
- hier
- ungewöhnlich
- günstigen
- Verwertungsergebnisse
- Zwangsversteigerung
- erwarten
- können
- Sachvortrag
- weiter
- untermauert
- hat
- .
- Allerdings
- wäre
- ungewöhnlich
- starkes
- Bietinteresse
- persönlichen
- Gegebenheiten
- wurzelt
- darzulegen
- gewesen
- .
- IV
- .
- weitere
- Verfahren
- weist
- Senat
- Revisionserwiderung
- vertretene
- Standpunkt
- Klägerin
- könne
- auch
- Zwangssicherungshypothek
- fiktiven
- Grundstücksbruchteil
- Vollstreckungsschuldners
- eintragen
- lassen
- vgl.
- Ergebnis
- Klägerin
- verbessert
- .
- Zwangssicherungshypothek
- könnte
- Beklagte
- Befriedigungsrecht
- Eigentümers
- gemäß
- ausüben
- .
- angemessene
- Befriedigungsangebot
- würde
- jedenfalls
- anfechtungsrechtlich
- begründeter
- Entstehung
- Zwangssicherungshypothek
- Maß
- Wertdeckung
- Umfang
- Gläubigerbenachteiligung
- beschränken
- Folgenbeseitigung
- Anfechtung
- bezweckt
- vgl.
- .
- 24
- .
- September
- aaO
- S.
- .
- ;
- Raebel
- Festschrift
- Ganter
- S.
- .
- ebenfalls
- prüfungsbedürftige
- vgl.
- .
- 24
- .
- September
- aaO
- S.
- 3
- .
- Rechtsschutzbedürfnis
- Klägerin
- Bruchteilszwangsverwaltung
- ist
- bisher
- erkennbar
- .
- Eigentumswohnung
- Beklagten
- fehlt
- §
- Abs.
- ZVG
- vorrangig
- bedienenden
- Belastungen
- erzielbaren
- Überschuss
- .
- Reihenhaus
- ist
- entsprechendes
- Ergebnis
- zwar
- zweifelhaft
- jedoch
- steht
- Klägerin
- -9-
- maßlich
- bereits
- allein
- Kapitalnutzung
- Einlösungsbetrags
- auch
- insoweit
- günstiger
- .
- Rechtsgedanken
- §
- muss
- Klägerin
- verweisen
- lassen
- hinterlegte
- Einlösungsbetrag
- angemessen
- war
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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