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- BESCHLUSS
- ZR
- 22
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Kirchhof
- Dr.
- Raebel
- 22
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Klägers
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 7
- .
- Oktober
- wird
- insoweit
- angenommen
- Kläger
- Zahlung
- DM
- begehrt
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- angenommen
- .
- 2
- .
- Durchführung
- Revision
- wird
- Kläger
- Beiordnung
- Rechtsanwalt
- Dr.
- Prozeßkostenhilfe
- bewilligt
- Zahlung
- DM
- verlangt
- .
- Raten
- sind
- zahlen
- .
- weitergehende
- Antrag
- Klägers
- Bewilligung
- Prozeßkostenhilfe
- Revisionsverfahren
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Kläger
- weitergehend
- Zahlung
- Höhe
- DM
- begehrt
- wirft
- Rechtsmittel
- entscheidungserheblichen
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- verspricht
- Ergebnis
- Erfolg
- .
- Teil
- Anfechtungsanspruchs
- hat
- Prozeßkostenhilfegesuch
- bezogen
- .
- ist
- insoweit
- auch
- Frist
- §
- Abs.
- gewahrt
- .
- 2
- .
- Kläger
- hat
- Bedürftigkeit
- Sinne
- §
- §
- Satz
- Nr.
- hinreichend
- dargetan
- Erfolg
- Klage
- §
- Abs.
- Nr.
- Finanzamt
- zugute
- käme
- .
- nach
- hat
- Finanzverwaltung
- Prozeßkostenvorschuß
- leisten
- bevorrechtigte
- Forderung
- voll
- erfüllt
- würde
- Klage
- Erfolg
- hätte
- .
- Massegläubigern
- ohnehin
- schon
- Insolvenzabwicklung
- Kredit
- gewährt
- haben
- ist
- Prozeßkostenvorschuß
- zuzumuten
- .
- gilt
- hier
- Ergebnis
- auch
- §
- Abs.
- Nr.
- bevorrechtigten
- Gläubiger
- Forderungen
- weitestgehend
- bestritten
- sind
- .
- Kreft
- Raebel
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