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- BESCHLUSS
- 13
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 13
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 4
- .
- Zivilsenats
- Pfälzischen
- Oberlandesgerichts
- Zweibrücken
- 6
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Verfahrens
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- .
- Frage
- tatsächlichen
- Voraussetzungen
- Wohnsitz
- Sinne
- §
- Abs.
- aufgehoben
- wird
- hat
- Berufungsgericht
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- orientiert
- vgl.
- Beschluss
- 22
- .
- Oktober
- IX
- ZB
- .
- .
- hat
- Vernehmung
- Zeugin
- Nachbarin
- zeugung
- verschafft
- Wohnsitz
- Beklagten
- Zeitpunkt
- Zustellung
- Versäumnisurteils
- 16
- .
- Dezember
- noch
- bestand
- .
- handelt
- reinen
- Inlandsfall
- .
- Verordnung
- Nr.
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 13
- November
- Zustellung
- gerichtlicher
- außergerichtlicher
- Schriftstücke
- Handelssachen
- Mitgliedstaaten
- Nr.
- 10
- .
- Dezember
- S.
- Übermittlung
- Schriftstücken
- anderen
- Mitgliedstaat
- Gegenstand
- hat
- vgl.
- Art
- .
- Abs.
- Verordnung
- kommt
- .
- Verfahrensgrundrechte
- Beklagten
- wurden
- verletzt
- .
- Insbesondere
- hatte
- Beklagte
- Faxschreiben
- 13
- .
- Januar
- ergibt
- Kenntnis
- Zustellungen
- Anschrift
- .
- Zustellung
- Versäumnisurteils
- 16
- .
- Dezember
- wurde
- unwirksam
- Beklagte
- selbst
- vorgetragen
- hat
- Haushälterin
- anwies
- Briefumschlag
- Versäumnisurteil
- ungeöffnet
- Landgericht
- zurückzuschicken
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Zweibrücken
- Entscheidung
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