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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 11
- .
- Januar
- Amtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- beweglichen
- Sache
- begründet
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- Sache
- Art
- mittelbaren
- Besitzes
- dauerhaft
- erfolgten
- Überlassung
- unmittelbaren
- Besitzer
- so
- Vermögen
- Schuldners
- ausgeschieden
- ist
- Willen
- unmittelbaren
- Besitzers
- weitere
- Nutzung
- Schuldner
- möglich
- ist
- .
- Finanzierungsleasing
- scheidet
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- Schuldner
- Sache
- Leasingnehmer
- feste
- ordentlich
- kündbare
- Grundlaufzeit
- überlassen
- hat
- Ablauf
- Vollamortisation
- erlangt
- Leasingnehmer
- vertraglichen
- Regelungen
- sei
- auch
- erst
- Verbindung
- besonderen
- Vertragsbestimmungen
- Abschlusszahlung
- Restwertgarantie
- Kaufoption
- Andienungsrecht
- insgesamt
- Betrag
- zahlen
- hat
- Schuldner
- Anschaffung
- Sache
- eingesetzte
- Kapital
- Verzinsung
- Gewinn
- erreicht
- übersteigt
- .
- Urteil
- 11
- .
- Januar
- ZR
- ECLI
- :
- :
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 11
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 13
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 23
- November
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- S.
- GmbH
- fortan
- :
- Schuldnerin
- war
- schaft
- tätig
- .
- schloss
- Leasingverträge
- Fahrzeuge
- .
- verwendete
- allgemeine
- Leasingbedingungen
- .
- lauten
- auszugsweise
- :
- "
- Besitzverhältnis
- Leasingobjekt
- ist
- Eigentum
- S.
- Abtretung
- .
- S.
- ist
- berechtigt
- Rechte
- Verpflichtungen
- trag
- unmittelbarer
- Wirkung
- LN
- Bürge(n
- Dritte
- abzutreten
- .
- "
- Beklagte
- finanzierte
- Ankauf
- Fahrzeuge
- .
- Schuldnerin
- Beklagten
- bestand
- Rahmenvertrag
- 26
- .
- September
- .
- erklärte
- Beklagte
- bereit
- Rahmenvertrag
- Verkäufer
- bezeichneten
- Schuldnerin
- Leasingforderungen
- erwerben
- .
- entsprechenden
- Antrag
- Schuldnerin
- kaufte
- Beklagte
- jeweiligen
- Leasingraten
- gesamte
- Laufzeit
- Leasingvertrags
- zahlte
- Schuldnerin
- abgezinsten
- Gesamtbetrag
- "
- Forfaitierung
- "
- .
- Gegenzug
- trat
- Schuldnerin
- Ansprüche
- jeweiligen
- Leasingvertrag
- Beklagte
- Nr.
- Rahmenvertrags
- .
- Beklagte
- übernahm
- Rahmenvertrag
- Risiko
- Zahlungsunfähigkeit
- Leasingnehmers
- Nr.
- Rahmenvertrags
- .
- Nr.
- Rahmenvertrags
- enthält
- Regelungen
- Sicherungsübereignung
- .
- heißt
- :
- "
- Beschaffung
- Sicherungsgutes
- Eigentumsübertragung
- Verkäufer
- Bank
- sind
- einig
- Eigentum
- Anwartschaftsrecht
- Eigentumserwerb
- Leasinggegenständen
- Abschluss
- einzelnen
- Forderungskaufvertrages
- ganzen
- teilweisen
- Gutschrift
- angekaufte
- Leasingforderung
- Bezahlung
- Leasinggegenstandes
- Ziffer
- Bank
- übergehen
- .
- gilt
- jeweils
- frühere
- Zeitpunkte
- .
- Übergabe
- Leasinggegenstände
- wird
- ersetzt
- Verkäufer
- Ansprüche
- unmittelbaren
- Besitzer
- Leasinggegenstandes
- Herausgabe
- Sachen
- Bank
- abtritt
- .
- Bank
- nimmt
- Abtretung
- .
- Sollte
- Verkäufer
- selbst
- Besitz
- Leasinggegenstände
- sein
- so
- verwahrt
- unentgeltlich
- Bank
- .
- "
- Beschluss
- 1
- .
- Juni
- eröffnete
- Amtsgericht
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldnerin
- bestellte
- Kläger
- Insolvenzverwalter
- .
- Kläger
- verwertete
- Fahrzeuge
- Einverständnis
- Beklagten
- kehrte
- erzielten
- Erlös
- Beklagte
- .
- macht
- geltend
- stehe
- verwerteten
- Fahrzeuge
- Feststellungskostenpauschale
- .
- hat
- Klage
- Feststellung
- erhoben
- Beklagte
- verpflichtet
- sei
- erfolgte
- Verwertung
- bestimmter
- Leasingobjekte
- €
- bezahlen
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägers
- hat
- Oberlandesgericht
- Klage
- stattgegeben
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- erstrebt
- Beklagte
- Wiederherstellung
- landgerichtlichen
- Urteils
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- zulässig
- ;
- führt
- Aufhebung
- Berufungsurteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Berufungsgericht
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- Feststellungsklage
- sei
- zulässig
- auszugehen
- sei
- Beklagte
- bereits
- Feststellungsklage
- Leistungspflicht
- nachkommen
- werde
- .
- Kläger
- stehe
- auch
- Anspruch
- Feststellungskostenpauschale
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- InsO
- .
- habe
- Absonderungsrecht
- Beklagten
- Fahrzeugen
- bestanden
- .
- habe
- Sicherungsübereignung
- gehandelt
- .
- Leasinggüter
- hätten
- Besitz
- Klägers
- befunden
- .
- Schuldnerin
- sei
- Leasingnehmern
- abgeschlossenen
- Leasingverträge
- mittelbare
- Besitzerin
- Fahrzeuge
- gewesen
- .
- Zugleich
- habe
- Beklagten
- Besitz
- gemittelt
- .
- mittelbare
- Besitz
- sei
- ausreichende
- Grundlage
- Verwertungsrecht
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO.
- gelte
- auch
- Insolvenz
- Leasingunternehmens
- .
- Entscheidend
- sei
- Schuldnerin
- sicherungsübereigneten
- Fahrzeuge
- Dritten
- Entgelt
- überlassen
- habe
- .
- Hingegen
- komme
- konkrete
- Unternehmensstruktur
- .
- Belang
- sei
- weiter
- Kläger
- Betrieb
- schuldnerischen
- Unternehmens
- neuer
- Leasingverträge
- fortgeführt
- habe
- .
- Ende
- Vertragslaufzeit
- habe
- Schuldnerin
- Verfahrenseröffnung
- Kläger
- entscheiden
- müssen
- weiter
- verfahren
- werde
- .
- Insoweit
- sei
- Verlängerung
- Leasingvertrags
- Verkauf
- Fahrzeuge
- Vermietung
- Fahrzeuge
- Betracht
- gekommen
- .
- sei
- Kläger
- Unternehmensfortführung
- Leasinggüter
- angewiesen
- gewesen
- .
- Schließlich
- könne
- Verwertungsrecht
- auch
- folgen
- Verwalter
- sicherungsübereigneten
- Gegenstände
- geordnete
- Abwicklung
- benötige
- .
- liege
- auch
- Verwertungshandlung
- Klägers
- .
- Kläger
- habe
- Substanzwert
- Fahrzeuge
- Veräußerung
- realisiert
- .
- II
- .
- hält
- rechtlicher
- Überprüfung
- stand
- .
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- genügen
- Anspruch
- Klägers
- Feststellungskostenpauschale
- bejahen
- können
- .
- 1
- .
- Feststellungsklage
- ist
- zulässig
- .
- Zwar
- könnte
- Kläger
- Leistungsklage
- erheben
- .
- Jedoch
- ist
- Streitfall
- gesichert
- Rechtsstreit
- Meinungsverschiedenheiten
- Parteien
- endgültig
- bereinigt
- vgl.
- Urteil
- 24
- .
- Januar
- XI
- .
- ausnahmsweise
- feststeht
- Beklagte
- Bank
- Leistungspflicht
- bereits
- Feststellungsurteil
- hin
- nachkommen
- wird
- .
- 2
- .
- Grundlage
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- ist
- abschließende
- Entscheidung
- Anspruch
- Kosten
- Feststellung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- möglich
- .
- Anspruch
- setzt
- Kläger
- §
- Abs.
- InsO
- bewegliche
- Sache
- verwertet
- Besitz
- hat
- Absonderungsrecht
- besteht
- .
- Streitfall
- fehlt
- ausreichenden
- tatsächlichen
- Feststellungen
- Besitzlage
- verwerteten
- Fahrzeugen
- .
- Zutreffend
- Revision
- angegriffen
- hat
- Berufungsgericht
- angenommen
- Beklagte
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- nur
- abgesonderten
- Befriedigung
- Maßgabe
- §
- §
- InsO
- berechtigt
- ist
- .
- Schuldnerin
- hat
- Fahrzeuge
- Beklagten
- Sicherung
- Anspruchs
- übereignet
- §
- Nr.
- InsO
- .
- entsprechende
- Klausel
- Rahmenvertrags
- ist
- ausdrücklich
- "
- Sicherungsübereignung
- überschrieben
- enthält
- Nr.
- Zweckbestimmungserklärung
- .
- Regelungen
- handelt
- Berufungsgericht
- zutreffend
- festgestellt
- hat
- Fahrzeugen
- Schuldner
- Gläubiger
- Sicherheit
- übereignete
- Sachen
- .
- ist
- Berufungsgericht
- ebenfalls
- zutreffend
- annimmt
- entscheidend
- Sicherung
- Forderungen
- Sache
- dient
- nur
- überhaupt
- gesicherte
- Forderung
- bestehen
- kann
- .
- §
- Abs.
- InsO
- kommt
- Schuldner
- Zeitpunkt
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- bewegliche
- Sache
- Besitz
- hat
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 14
- ;
- Landfermann
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- vgl.
- auch
- Urteil
- 16
- November
- ZR
- .
- .
- ist
- erforderlich
- verwertete
- Sache
- festzustellen
- ausreichender
- Besitz
- Schuldners
- bestand
- .
- gesetzgeberischen
- Wertungen
- genügt
- Besitzposition
- Schuldners
- Insolvenzverwalter
- auch
- Verwertungsrecht
- Sache
- zusteht
- .
- Arten
- Besitzes
- Schuldners
- Verwertungsrecht
- begründen
- beurteilt
- gesetzgeberischen
- Wertentscheidung
- .
- Interesse
- Rechtssicherheit
- ist
- Möglichkeit
- typisierende
- Betrachtung
- abzustellen
- Urteil
- 24
- .
- September
- .
- 22
- ;
- vgl.
- Bitter/Alles
- .
- Insolvenzordnung
- gestaltet
- Einbeziehung
- Inhaber
- dinglicher
- Kreditsicherheiten
- unterschiedlich
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Gesetzgeber
- ging
- besitzlose
- Mobiliarsicherheiten
- Regel
- Anlagevermögen
- schuldnerischen
- Unternehmens
- bestehen
- .
- Sicherungsgut
- werde
- regelmäßig
- Betrieb
- Schuldners
- genutzt
- ;
- stehe
- restlichen
- Schuldnervermögen
- technischorganisatorischen
- Verbund
- .
- spreche
- tatsächliche
- Vermutung
- Insolvenzmasse
- dann
- wirtschaftlichsten
- verwertet
- werden
- könne
- Verbund
- erhalten
- bleibe
- .
- rechtfertige
- Sicherung
- übereigneten
- Gegenstände
- automatischen
- Verwertungsstopp
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- vorzusehen
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Verwertungsrecht
- Pfandgläubigers
- solle
- hingegen
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- unberührt
- bleiben
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Regelung
- §
- Abs.
- InsO
- soll
- Gläubigern
- Zugriff
- wirtschaftliche
- Einheit
- Schuldnerunternehmens
- verwehren
- .
- Vorhandene
- Chancen
- zeitweilige
- dauernde
- Fortführung
- Unternehmens
- sollen
- so
- erhalten
- Verwalter
- ermöglicht
- werden
- gemeinsame
- Verwertung
- zusammengehöriger
- unterschiedliche
- Gläubiger
- belasteter
- Gegenstände
- höheren
- Verwertungserlös
- erzielen
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Vorschrift
- §
- Abs.
- InsO
- knüpft
- Verwertungsrecht
- Besitz
- Schuldners
- .
- Tatbestandsmerkmal
- soll
- gesetzgeberische
- Wertung
- umsetzen
- Sicherungsgut
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- übrigen
- Schuldnervermögen
- befindet
- automatischen
- Verwertungsstopp
- unterwerfen
- .
- begründet
- §
- Abs.
- InsO
- Verwertungsrecht
- Sachen
- Insolvenzverwalter
- -9-
- Besitz
- hat
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Umgekehrt
- hat
- Gesetzgeber
- angemessen
- gehalten
- Verwertungsrecht
- Sachen
- auszudehnen
- Besitz
- Schuldners
- befinden
- hierbei
- insbesondere
- Fall
- Faustpfandrechts
- bezogen
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Hier
- fehle
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Sicherungsgutes
- übrigen
- Schuldnervermögen
- .
- Maßgeblich
- Auslegung
- Vorschrift
- ist
- Hintergrund
- Art
- Besitzes
- .
- Gesetz
- knüpft
- Verwertungsrecht
- Besitz
- Schuldners
- Gesetzgeber
- Fälle
- erfassen
- will
- Sache
- wirtschaftlichen
- Einheit
- schuldnerischen
- Unternehmens
- gehört
- Urteil
- 24
- .
- September
- .
- .
- Hinsicht
- ist
- Anwendungsbereich
- Norm
- Sinn
- Zweck
- begrenzen
- aaO
- .
- Entscheidend
- ist
- konkrete
- Eingliederung
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- schuldnerischen
- Vermögens
- tatsächlich
- erfolgt
- ist
- .
- kommt
- vielmehr
- Besitz
- Schuldners
- Art
- geeignet
- ist
- typischerweise
- Schluss
- tragen
- so
- Besitz
- befindliche
- Sache
- regelmäßig
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- übrigen
- Schuldnervermögen
- steht
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Besitz
- ist
- mithin
- tatbestandliche
- Ersatzmerkmal
- .
- Zwar
- ist
- Kommission
- Insolvenzrecht
- allerdings
- Grundlage
- Konzeption
- umfassendes
- Verwertungsrecht
- Verwalters
- Mobiliarsicherheiten
- Eigentumsvorbehalt
- Sicherungseigentum
- Sicherungsabtretung
- vorsah
- Fälle
- Absonderungsrecht
- Bestand
- haben
- sollte
- Leitsatz
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- ausgegangen
- mittelbare
- Besitz
- Verwalters
- Sache
- genüge
- Pfandgläubiger
- unmittelbare
- Besitzer
- sei
- Erster
- Bericht
- Kommission
- Insolvenzrecht
- S.
- .
- Insolvenzordnung
- hat
- Gesetzgeber
- jedoch
- Abgrenzung
- erster
- Linie
- Fallgruppen
- betrachtet
- unmittelbaren
- Besitz
- ausgehen
- .
- Wertung
- knüpft
- Schuldner
- Absonderungsberechtigte
- unmittelbarer
- Besitzer
- Sache
- ist
- .
- Hingegen
- ist
- weitere
- Fallgestaltung
- Schuldner
- Absonderungsberechtigter
- Dritter
- unmittelbarer
- Besitzer
- Sache
- ist
- bedacht
- worden
- vgl.
- auch
- S.
- 75
- ;
- .
- Erwägung
- Gesetzgebers
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Masse
- fließe
- regelmäßig
- nur
- Kostenanteil
- Feststellung
- Verwertung
- Leasinggutes
- BT-Drucks
- .
- S.
- ergibt
- nur
- Möglichkeit
- Verwertungsrechts
- .
- Fallgruppe
- unmittelbaren
- Besitzes
- Dritten
- kommt
- Voraussetzungen
- verbleibende
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- ausreichende
- Grundlage
- gesetzgeberische
- Wertungsgrundlage
- Einbeziehung
- Sache
- technischorganisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- ist
- vgl.
- auch
- Urteil
- 24
- .
- September
- .
- .
- Grundlage
- begründet
- unmittelbare
- Besitz
- Schuldners
- allgemeiner
- Meinung
- Verwertungsrecht
- vgl.
- nur
- Uhlenbruck/
- InsO
- 14
- .
- Aufl
- .
- .
- 14
- ;
- Schmidt/Sinz
- InsO
- 19
- .
- Aufl
- .
- .
- 8)
- .
- mittelbaren
- Besitz
- Schuldners
- ist
- unterscheiden
- .
- Grundsätzlich
- fällt
- §
- Abs.
- InsO
- auch
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- Urteil
- 24
- .
- September
- aaO
- .
- .
- kommt
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- Betracht
- Schuldner
- sicherungsübereignete
- Sache
- gewerblich
- vermietet
- least
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- .
- Flowtex
- ;
- 16
- November
- ZR
- .
- Kettenbagger
- .
- Entscheidend
- ist
- Ausgestaltung
- mittelbaren
- Besitzes
- Schuldners
- konkreten
- Sache
- angenommen
- werden
- kann
- gesetzliche
- Vermutung
- Eingliederung
- Sache
- wirtschaftliche
- Einheit
- schuldnerischen
- Unternehmens
- zutrifft
- .
- hat
- Senat
- zunächst
- Fallgestaltung
- entschieden
- Schuldner
- Nutzfahrzeuge
- marktgängigen
- Ausstattung
- anschaffte
- Bank
- finanzieren
- ließ
- .
- Sicherheit
- übereignete
- Schuldner
- Fahrzeuge
- finanzierenden
- Bank
- .
- Teil
- Fahrzeuge
- stattete
- Schuldner
- Horizontalbohrsystem
- überließ
- zusammengesetzten
- Sachen
- anschließend
- ausländischen
- Betriebsgesellschaften
- Grundlage
- Leasingverträgen
- Entgelt
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- aaO
- .
- .
- konkrete
- Fallgestaltung
- hat
- Senat
- Verwertungsrecht
- angenommen
- Fall
- sicherungsübereigneten
- Fahrzeuge
- regelmäßig
- Unternehmensfortführung
- auch
- geordnete
- Abwicklung
- benötigt
- würden
- .
- Weiter
- hat
- Senat
- mittelbaren
- Besitz
- Schuldners
- Betriebsgegenständen
- ausreichend
- gehalten
- Schuldner
- zunächst
- Eigennutzung
- erworben
- Sicherheit
- übereignet
- hat
- anschließend
- Dritten
- überlassen
- hat
- Gegenstände
- lagere
- Kunden
- Namen
- Schuldners
- weiter
- vermiete
- Betrieb
- Schuldners
- zeitweise
- benötigt
- würden
- Urteil
- 16
- November
- aaO
- .
- 8)
- .
- Auch
- hier
- stand
- verbleibende
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- dauerhaften
- Ausgliederung
- unternehmerischen
- Betrieb
- .
- Allerdings
- ist
- schon
- Gesetzgeber
- ausgegangen
- mittelbare
- Besitzlagen
- gibt
- Verwertungsrecht
- begründen
- vgl.
- BTDrucks
- .
- S.
- .
- Insbesondere
- scheidet
- Verwertungsrecht
- Verwalters
- bloß
- mittelbarem
- Besitz
- Schuldners
- Sicherungsnehmer
- unmittelbarer
- Besitzer
- ist
- Urteil
- 5
- .
- Mai
- .
- Besitzstellung
- innehat
- unmittelbaren
- Besitz
- gleichsteht
- vgl.
- Urteil
- 24
- .
- September
- .
- Besitzlage
- verpfändeten
- Aktien
- Sammelverwahrung
- .
- Ist
- Sicherungsnehmer
- unmittelbarer
- Besitzer
- Sache
- befindet
- vergleichbaren
- besitzrechtlichen
- Stellung
- so
- ist
- Nutzung
- Sache
- schuldnerische
- Unternehmen
- regelmäßig
- ausgeschlossen
- .
- hindert
- Schuldner
- Dauer
- Sicherungsrechts
- Nutzung
- jeweiligen
- Sache
- .
- Sache
- steht
- insoweit
- mehr
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- .
- kommt
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- Sachen
- Zeitpunkt
- Insolvenzeröffnung
- unmittelbaren
- Besitz
- Sicherungsnehmers
- befinden
- Betracht
- .
- vergleichbarer
- Weise
- scheidet
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- mittelbarem
- Besitz
- Schuldners
- Sache
- unmittelbaren
- Besitz
- Dritten
- befindet
- unmittelbare
- Besitzer
- auch
- Insolvenzfall
- besitzrechtlich
- geschützte
- Stellung
- verfügt
- Art
- Einbindung
- Sache
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- erwarten
- lässt
- .
- ist
- Zeitpunkt
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- beurteilen
- arg
- .
- §
- Abs.
- InsO
- .
- bei
- kommt
- besitzrechtlichen
- Beziehungen
- insbesondere
- Schuldner
- Dritten
- .
- Grundlage
- gesetzgeberischen
- Wertentscheidung
- kann
- berücksichtigt
- werden
- Möglichkeiten
- Schuldner
- verfügt
- Besitzstörung
- anderen
- Sache
- zuzugreifen
- .
- Lässt
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- konkreten
- Ausgestaltung
- Besitzposition
- Schuldners
- zukünftige
- weitere
- Willen
- unmittelbaren
- Besitzers
- unabhängige
- Nutzung
- Sache
- Rahmen
- schuldnerischen
- Unternehmens
- erfüllt
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- regelmäßig
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- InsO
- vgl.
- auch
- Uhlenbruck/
- InsO
- 14
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Ist
- Sache
- hingegen
- Art
- mittelbaren
- Besitzes
- bereits
- dauerhaft
- erfolgten
- Überlassung
- unmittelbaren
- Besitzer
- so
- Vermögen
- Schuldners
- ausgeschieden
- weitere
- Nutzung
- Schuldner
- Willen
- unmittelbaren
- Besitzers
- möglich
- ist
- fehlt
- erforderlichen
- Einbindung
- Sache
- Schuldnervermögen
- .
- Verfügt
- unmittelbare
- Besitzer
- Fall
- rechtlich
- geschützte
- Besitzposition
- Schuldner
- dauerhaft
- hindert
- Willen
- unmittelbaren
- Besitzers
- unmittelbaren
- Besitz
- wiederzuerlangen
- genügt
- verbleibende
- mittelbare
- Besitz
- Verwertungsrecht
- begründen
- .
- gilt
- auch
- Rahmen
- Finanzierungsleasings
- .
- unmittelbarem
- Besitz
- Leasingnehmers
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- Leasinggeber
- Sache
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- begründet
- hängt
- Ausgestaltung
- Besitzposition
- Schuldners
- Verhältnis
- Leasingnehmer
- .
- Ist
- vertraglichen
- Absprachen
- Leasingsache
- dauerhaft
- Vermögen
- Leasinggebers
- ausgeschieden
- besteht
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- Insolvenz
- Leasingunternehmens
- .
- Ist
- vertraglichen
- Absprachen
- weiterer
- Zugriff
- Leasinggebers
- Leasingsache
- möglich
- führt
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- .
- Umständen
- besteht
- mittelbaren
- Besitzes
- Sicherheit
- übereigneten
- Sache
- schutzwürdige
- wirtschaftliche
- Einheit
- übrigen
- Schuldnervermögen
- ;
- Sache
- bleibt
- schuldnerische
- Unternehmen
- funktionale
- Einheit
- integriert
- vgl.
- aaO
- .
- .
- Hingegen
- kommt
- Schuldner
- tatsächlich
- Einzelfall
- Fortführung
- Schuldnerbetriebs
- Sache
- angewiesen
- ist
- anders
- wohl
- Schmidt/Sinz
- InsO
- 19
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Fällen
- Finanzierungsleasings
- besteht
- schuldrechtliche
- Vertrag
- Insolvenz
- Leasinggebers
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Wirkung
- Insolvenzmasse
- .
- Zwar
- kann
- auch
- Fällen
- Fortführung
- Unternehmens
- behindert
- werden
- Gläubiger
- Schuldners
- Sicherungsgut
- zugreifen
- könnten
- Vertragspartner
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Entrichtung
- Überlassungsentgeltes
- befreit
- wäre
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- .
- 24
- ;
- 16
- November
- ZR
- .
- .
- ergibt
- jedoch
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- Fällen
- Finanzierungsleasings
- stets
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- begründet
- auch
- .
- Entscheidung
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- aaO
- .
- entnommen
- werden
- könnte
- wird
- festgehalten
- .
- rechtlichen
- Maßstäben
- hält
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- stand
- .
- Anders
- Berufungsgericht
- meint
- besteht
- wertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- Leasinggesellschaften
- Falle
- schon
- dann
- Leasinggeber
- Ende
- Leasingzeit
- entscheiden
- muss
- weiter
- verfahren
- wird
- .
- Entscheidend
- ist
- gesetzlichen
- Regelung
- vielmehr
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- Falle
- Finanzierungsleasings
- ausgestaltet
- ist
- .
- Streitfall
- fehlt
- ausreichenden
- Feststellungen
- mittelbaren
- Besitz
- Schuldners
- .
- kommt
- Regelungen
- jeweiligen
- Leasingvertrags
- Hinblick
- bestimmte
- einzelne
- Sache
- .
- Erfolgte
- Sicherungsübereignung
- Beklagte
- Streitfall
- blieb
- Schuldnerin
- Sicherungsübereignung
- mittelbare
- Fremdbesitzerin
- erster
- Stufe
- ;
- Sicherungsnehmer
- wird
- mittelbaren
- Eigenbesitzer
- zweiter
- Stufe
- .
- mittelbare
- Besitz
- Schuldnerin
- genügt
- hinreichende
- Eingliederung
- Sache
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- annehmen
- können
- hängt
- Finanzierungsleasing
- leasingtypischen
- Vertragsgestaltung
- .
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- scheidet
- Streitfall
- gegebenen
- Finanzierungsleasing
- Schuldner
- Sache
- Leasingnehmer
- feste
- ordentlich
- kündbare
- Grundlaufzeit
- überlassen
- hat
- Ablauf
- Vollamortisation
- erlangt
- Leasingnehmer
- vertraglichen
- Regelungen
- sei
- auch
- erst
- Verbindung
- besonderen
- Vertragsbestimmungen
- Abschlusszahlung
- Restwertgarantie
- Kaufoption
- Andienungsrecht
- insgesamt
- Betrag
- zahlen
- hat
- Schuldner
- Anschaffung
- Sache
- eingesetzte
- Kapital
- Verzinsung
- Gewinn
- erreicht
- übersteigt
- .
- Tritt
- Vollamortisation
- bereits
- Inhalt
- vertraglichen
- Vereinbarungen
- Leasingnehmer
- fehlt
- ausreichenden
- Grundlage
- allein
- verbleibenden
- mittelbaren
- Besitzes
- Schuldners
- annehmen
- können
- Sache
- stehe
- technischorganisatorischen
- Verbund
- übrigen
- Schuldnervermögen
- .
- festen
- Grundlaufzeit
- hat
- Schuldner
- Möglichkeit
- Willen
- Leasingnehmers
- unmittelbaren
- Besitz
- Sache
- erlangen
- .
- Wegnahme
- Leasinggutes
- Willen
- Leasingnehmers
- stellt
- verbotene
- Eigenmacht
- Sinne
- §
- Abs.
- Klinck
- Leasinghandbuch
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Liegen
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- besteht
- Vertrag
- auch
- Wirkung
- Insolvenzmasse
- .
- Typischerweise
- erwirbt
- Leasinggeber
- Finanzierungsleasing
- Sache
- Veranlassung
- Leasingnehmers
- Ziel
- Sache
- Nutzung
- überlassen
- .
- Vollamortisation
- besteht
- Finanzierungsleasing
- regelmäßig
- Interesse
- Schuldners
- Sache
- Ende
- festen
- Laufzeit
- übernehmen
- .
- ergibt
- dauerhaften
- Einräumung
- unmittelbaren
- Besitzes
- verbleibende
- Rückgabepflicht
- Ende
- Grundlaufzeit
- Fall
- hinreichenden
- Anhaltspunkt
- mittelbare
- Besitz
- weitere
- Zuordnung
- Sache
- nisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- rechtfertigen
- könnte
- .
- Anders
- ist
- Schuldner
- Finanzierungsleasing
- Grundlage
- vertraglichen
- Vereinbarungen
- Vollamortisation
- erreichen
- kann
- .
- Dann
- besteht
- regelmäßig
- Interesse
- Schuldners
- Sache
- Ende
- festen
- Grundlaufzeit
- übernehmen
- .
- Fall
- eröffnet
- mittelbare
- Besitz
- Schuldners
- noch
- Zuordnungsmöglichkeit
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- .
- Schließlich
- bleibt
- unabhängig
- Frage
- Vollamortisation
- Fällen
- Finanzierungsleasings
- Schuldner
- Entscheidung
- Leasingnehmers
- bestimmenden
- Einfluss
- nehmen
- kann
- ausreichenden
- Zuordnung
- Sache
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- .
- ist
- insbesondere
- Fall
- Leasingnehmer
- Tochtergesellschaften
- Leasinggebers
- Betriebsgesellschaften
- Rahmen
- Betriebsaufspaltung
- handelt
- Schuldner
- beherrschenden
- Einfluss
- verfügt
- vgl.
- Urteil
- 16
- .
- Februar
- .
- beherrschenden
- Einflusses
- Schuldners
- genügt
- Fällen
- mittelbaren
- Besitz
- folgende
- Zugriffsmöglichkeit
- Zuordnung
- Sache
- technisch-organisatorischen
- Verbund
- Schuldnervermögens
- rechtfertigen
- .
- Erfolgte
- Sicherungsübereignung
- Beklagte
- Streitfall
- könnte
- schon
- ausreichenden
- Besitz
- Schuldnerin
- fehlen
- .
- Zwar
- hat
- Berufungsgericht
- angenommen
- Schuldnerin
- Leasingnehmern
- abgeschlossenen
- Leasingverträge
- mittelbare
- Besitzerin
- geleasten
- Fahrzeuge
- gewesen
- sei
- zugleich
- Beklagten
- Besitz
- vermittelte
- .
- hat
- Berufungsgericht
- übersehen
- Annahme
- Regelungen
- Nr.
- insbesondere
- lit
- .
- Rahmenvertrags
- entgegenstehen
- können
- .
- Finanzierungsleasing
- fehlt
- mittelbaren
- Besitz
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- führen
- kann
- Sicherungsübereignung
- finanzierende
- Bank
- gemäß
- erfolgt
- ist
- Schuldner
- bestehenden
- Herausgabeanspruch
- Leasingvertrag
- Sicherungsnehmer
- abtrat
- vgl.
- Sicherungsübereignung
- §
- §
- Leasinggeber
- Urteil
- 10
- November
- ;
- S.
- Fn
- .
- .
- Fall
- verliert
- Schuldner
- mittelbaren
- Besitz
- ;
- vgl.
- Urteil
- 19
- .
- Januar
- Nr.
- §
- .
- genügt
- Abtretung
- Herausgabeanspruchs
- ;
- notwendig
- ist
- auch
- übrigen
- Ansprüche
- Besitzmittlungsverhältnis
- übertragen
- werden
- Urteil
- 21
- .
- April
- II.2.b
- .
- .
- Abtretung
- ist
- regelmäßig
- Mitwirkung
- noch
- Kenntnis
- unmittelbaren
- Besitzers
- erforderlich
- 77
- .
- Aufl
- .
- .
- 2
- ;
- Staudinger/Gutzeit
- §
- .
- ;
- Oechsler
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- 18
- ;
- §
- .
- .
- Schuldner
- Übereignung
- fortan
- Besitzposition
- mehr
- verfügt
- scheidet
- Verwertungsrecht
- Insolvenzverwalters
- §
- §
- InsO
- unabhängig
- Ausgestaltung
- Leasingverträge
- .
- .
- Sache
- ist
- Endentscheidung
- reif
- .
- ist
- neuer
- Verhandlung
- Entscheidung
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- .
- Berufungsgericht
- wird
- Parteien
- Gelegenheit
- zenden
- Stellungnahme
- Besitz
- Schuldnerin
- einzelnen
- Fahrzeugen
- Übereignung
- Fahrzeuge
- Beklagte
- Rahmenvertrag
- geben
- haben
- .
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 23.11.2016
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