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- BESCHLUSS
- ZR
- 3
- .
- März
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 3
- .
- März
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägers
- Urteil
- Oberlandesgerichts
- 19
- .
- Zivilsenat
- 18
- .
- Oktober
- wird
- angenommen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Wert
- 232.838,29
- €
- 455.392,12
- DM
- .
- Gründe
- :
- Revision
- wirft
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- hat
- Ergebnis
- Aussicht
- Erfolg
- .
- .
- behauptete
- Anspruch
- Ausgleichszahlungen
- Jahren
- erbrachten
- Arbeitsleistungen
- konnte
- Vorliegen
- Dienstvertrages
- Anspruch
- §
- Arbeitsgericht
- geltend
- gemacht
- werden
- Vertrag
- vorlag
- Bereicherungsanspruch
- gemäß
- §
- Abs.
- S.
- Halbs
- .
- Landgericht
- .
- Arbeitsgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- Voraussetzungen
- Anspruchs
- vorgelegen
- hätten
- .
- Ausführungen
- Verjährung
- stellen
- nur
- Revision
- einräumt
- Mehrfachbegründung
- .
- Beklagte
- hat
- Kläger
- spät
- Klage
- Landgericht
- erhoben
- .
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Ansprüche
- seien
- erst
- Anwaltsschreiben
- 7
- .
- März
- fällig
- geworden
- beruht
- revisionsrechtlich
- angreifbaren
- tatrichterlichen
- Würdigung
- .
- Kläger
- Mandat
- bereits
- April
- gekündigt
- hat
- haftet
- Beklagte
- Kläger
- Ende
- Jahres
- drohende
- Verjährung
- restlichen
- Ansprüche
- hingewiesen
- hat
- vgl.
- .
- 18
- .
- März
- .
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