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- BESCHLUSS
- 15
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- Abs.
- §
- Abs.
- Insolvenzeröffnung
- Schuldner
- Nichtberechtigten
- erbrachte
- Leistung
- kann
- Insolvenzeröffnung
- Berechtigten
- genehmigt
- werden
- Nichtberechtigten
- Rückgriff
- nehmen
- .
- Beschluss
- 15
- .
- Januar
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- 15
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 21
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 24
- .
- Oktober
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Streitwert
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- ist
- Verwalter
- 29
- .
- Juni
- Vermögen
- Firma
- GmbH
- nachfolgend
- :
- Schuldnerin
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- .
- Schuldnerin
- stellte
- D.
- GmbH
- nachfolgend
- :
- GmbH
- Konzernunternehmen
- Beklagten
- 31
- .
- erbrachte
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Betrag
- DM
- Rechnung
- .
- D.
- GmbH
- späteren
- äußerung
- Konzernverband
- Beklagten
- GmbH
- nachfolgend
- :
- GmbH
- übernommen
- wurde
- veranlasste
- 10
- .
- Oktober
- 30
- .
- Oktober
- jeweils
- Zahlung
- etwa
- DM
- Schuldnerin
- .
- Feststellung
- Doppelzahlung
- überwies
- Schuldnerin
- 26
- November
- Betrag
- DM
- 72.207,56
- D.
- GmbH
- versehentlich
- Beklagte
- .
- Überweisungsbeleg
- wurde
- Beklagte
- ausdrücklich
- Empfänger
- Zahlung
- bezeichnet
- Verwendungszweck
- Rechnungsnummer
- Kundennummer
- D.
- GmbH
- Zusatz
- "
- zahlung
- "
- angegeben
- .
- GmbH
- beantragte
- 31
- .
- August
- Beklagte
- Angabe
- Anspruchsgrunds
- "
- ungerechtfertigte
- Bereicherung
- "
- Erlass
- Mahnbescheids
- €
- .
- Rahmen
- anderen
- Rechtsstreits
- schlossen
- T.
- GmbH
- Beklagte
- 22
- .
- Vergleich
- Beklagte
- Zahlung
- €
- GmbH
- verpflichtete
- .
- Zahlung
- sollte
- Inhalt
- Vergleichs
- auch
- Forderung
- Mahnverfahren
- abgegolten
- werden
- .
- leitete
- T.
- GmbH
- 23
- .
- Dezember
- Schuldnerin
- Mahnverfahren
- Erstattung
- Überzahlung
- Höhe
- €
- .
- Forderung
- wurde
- 14
- .
- April
- Insolvenztabelle
- festgestellt
- .
- vorliegender
- Klage
- begehrt
- Kläger
- Beklagten
- Erstattung
- Überweisung
- 26
- November
- €
- .
- Landgericht
- Oberlandesgericht
- haben
- Klage
- abgewiesen
- .
- Kläger
- verfolgt
- Zahlungsbegehren
- Nichtzulassungsbeschwerde
- .
- II
- .
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägers
- bleibt
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Oberlandesgericht
- Genehmigung
- 26
- November
- Schuldnerin
- Beklagte
- bewirkten
- Überweisung
- GmbH
- Zuge
- Beklagte
- 31
- .
- eingeleiteten
- Mahnverfahrens
- ausgeht
- §
- Abs.
- handelt
- revisionsrechtlich
- unangreifbare
- tatrichterliche
- Würdigung
- .
- Klageerhebung
- kann
- regelmäßig
- Genehmigung
- Leistung
- Nichtberechtigten
- gesehen
- werden
- auch
- ausdrücklich
- erklärt
- wird
- .
- 20
- .
- Juni
- .
- Annahme
- ist
- jedenfalls
- gerechtfertigt
- Klagebegründung
- Voraussetzungen
- Anspruch
- §
- Abs.
- ausfüllenden
- Tatsachenvortrags
- enthält
- .
- 16
- .
- September
- .
- .
- Anforderungen
- ist
- Blick
- Mahnbescheid
- 31
- .
- August
- angebrachten
- Vermerk
- "
- ungerechtfertigte
- Bereicherung
- "
- genügt
- Willen
- T.
- GmbH
- Ausdruck
- bringt
- Überweisung
- Schuldnerin
- Beklagte
- Voraussetzung
- Begründetheit
- Mahnbescheid
- verfolgten
- Anspruchs
- genehmigen
- .
- Genehmigung
- bereits
- konkludent
- erklärt
- werden
- kann
- .
- 20
- .
- Juni
- aaO
- ;
- Staudinger/Gursky
- §
- .
- bedarf
- Entscheidung
- auch
- Konkretisierung
- Mahnbescheids
- beachtenden
- Anforderungen
- 55
- ;
- vgl.
- auch
- .
- 10
- Juli
- ZR
- genügt
- ist
- .
- Wirksamkeit
- Genehmigung
- wird
- GmbH
- teren
- Insolvenzverfahren
- Schuldnerin
- erhobenen
- Anspruch
- berührt
- Erteilung
- Genehmigung
- ebenso
- Verweigerung
- unwiderruflich
- ist
- .
- 2
- .
- Überweisung
- Schuldnerin
- Beklagte
- stellt
- Leistung
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- .
- Leistung
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- ist
- bewusste
- zweckgerichtete
- Vermehrung
- fremden
- Vermögens
- verstehen
- .
- 23
- .
- Oktober
- ZR
- .
- lediglich
- Motiv
- Zahlung
- betreffende
- fehlerhafte
- Adressierung
- Überweisung
- Schuldnerin
- lässt
- Leistungswillen
- Verhältnis
- Beklagten
- entfallen
- so
- rechtsgrundlose
- Überweisung
- Valutaverhältnis
- rückabzuwickeln
- ist
- .
- 9
- .
- März
- ;
- Urt
- .
- 18
- .
- Dezember
- ZR
- z
- .
- .
- ;
- Schimansky
- Bankrechts-Handbuch
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rn
- .
- 24
- ;
- Bamberger/Roth/Wendehorst
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- abgesehen
- kann
- Fall
- gefälschten
- Überweisung
- entschieden
- wurde
- auch
- Zuwendung
- genehmigt
- werden
- Leistung
- Genehmigenden
- beruht
- .
- 20
- .
- Juni
- aaO
- .
- 3
- .
- Genehmigung
- Überweisung
- Beklagte
- GmbH
- ist
- wirksam
- steht
- Einklang
- §
- Abs.
- InsO.
- Wortlaut
- Bestimmung
- können
- Rechte
- ständen
- Insolvenzmasse
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- wirksam
- erworben
- werden
- .
- Norm
- schützt
- Masse
- Verlust
- Vermögensgegenständen
- Rechtserwerb
- unwirksam
- erklärt
- gleich
- Rechtsgrundlage
- beruht
- .
- wird
- haftungsrechtliche
- Zuweisung
- Masse
- Gläubiger
- Eingriffe
- gesichert
- anderer
- Weise
- Rechtshandlungen
- Schuldners
- Vollstreckungsmaßnahmen
- bewirkt
- werden
- MünchKomm-InsO/Breuer
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Bedarf
- Verfahrenseröffnung
- erfolgte
- Verfügung
- Schuldners
- Gültigkeit
- Genehmigung
- Dritten
- so
- kann
- Genehmigung
- noch
- Verfahrenseröffnung
- erteilt
- werden
- Genehmigung
- gemäß
- §
- Abs.
- Zeitpunkt
- Verfügung
- zurückwirkt
- .
- Insolvenzeröffnung
- beseitigt
- Verfügungsbefugnis
- Schuldners
- lässt
- aber
- Genehmigungsbefugnis
- außenstehender
- Dritter
- unangetastet
- .
- Wirksamkeit
- Genehmigung
- wird
- also
- einhelliger
- Auffassung
- nur
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Genehmigenden
- Bewirkung
- Leistung
- Vermögen
- Verfügenden
- eröffnetes
- Insolvenzverfahren
- eingeschränkt
- 78
- ;
- .
- 9
- .
- Oktober
- ;
- HKInsO/Kayser
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 34
- ;
- MünchKomm-InsO/Breuer
- aaO
- .
- ;
- InsO
- .
- 52
- ;
- Uhlenbruck
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- 28
- ;
- HmbKomm-InsO/Kuleisa
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 21
- ;
- Ergebnis
- ebenso
- InsO
- .
- .
- fingierten
- Rückwirkung
- GmbH
- erteilten
- Genehmigung
- gilt
- Leistung
- anders
- Zwischenerwerb
- Masse
- voraussetzenden
- Fall
- Konvaleszenz
- §
- Abs.
- Satz
- Alt
- .
- ;
- .
- 25
- .
- September
- noch
- Verfahrenseröffnung
- rechtsgültig
- Beklagte
- erbracht
- .
- Zwar
- wird
- bereicherungsrechtlichen
- Schrifttum
- Möglichkeit
- Genehmigung
- Leistung
- Insolvenz
- gefallenen
- Schuldners
- Nichtberechtigten
- Zweifel
- gezogen
- §
- .
- m.w
- .
- ;
- Ungerechtfertigte
- Bereicherung
- §
- S.
- .
- Zutreffend
- wird
- jedoch
- Vorrang
- Insolvenzrechts
- hingewiesen
- Hilfe
- Bereicherungsrechts
- korrigiert
- werden
- kann
- :
- Gestattet
- Insolvenzrecht
- unter
- dargelegt
- Genehmigung
- Leistung
- Schuldners
- Nichtberechtigten
- Berechtigten
- noch
- Insolvenzeröffnung
- kann
- Verzicht
- Anspruch
- Schuldner
- Nichtberechtigten
- Rückgriff
- nehmen
- :
- Ungerechtfertigte
- Bereicherung
- Symposium
- S.
- Fn
- .
- ;
- 12
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- MünchKomm-BGB/Lieb
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Wendehorst
- aaO
- .
- .
- Raebel
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
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