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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 4
- Juli
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- §
- Zahlt
- Gesellschafter
- letzten
- Jahr
- Eröffnungsantrag
- Gesellschaft
- Darlehen
- zurückgewährt
- worden
- sind
- erhaltenen
- Beträge
- Gesellschaft
- ursprüngliche
- Vermögenslage
- Gesellschaft
- wiederherzustellen
- entfällt
- Rückgewährung
- eingetretene
- objektive
- Gläubigerbenachteiligung
- ;
- erfolgt
- Rückzahlung
- Soll
- geführtes
- Konto
- Gesellschaft
- Bank
- Gesellschafter
- Sicherheit
- bestellt
- hat
- haftet
- kann
- Rückführung
- Saldos
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- anfechtbar
- sein
- .
- Führt
- Gesellschaft
- Zahlung
- Gesellschafters
- debitorische
- Konto
- besicherte
- Drittdarlehen
- nur
- teilweise
- kann
- Gesellschafter
- weiterhin
- bestellten
- Sicherheit
- Bank
- Anspruch
- genommen
- werden
- darf
- Summe
- Anfechtungsanspruch
- §
- Abs.
- InsO
- fortbestehenden
- Verpflichtung
- Gesellschafters
- Sicherheit
- Höchstbetrag
- eingegangenen
- Sicherheitsverpflichtungen
- Gesellschafters
- übersteigen
- .
- EGInsO
- Art
- .
- Satz
- ;
- vormaligen
- Novellenregeln
- §
- GmbHG
- sind
- Sinne
- Übergangsvorschrift
- MoMiG
- Vorschriften
- Insolvenzordnung
- Anfechtung
- Rechtshandlungen
- anzusehen
- .
- Versäumnisurteil
- 4
- Juli
- ZR
- OLG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 21
- .
- März
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Urteil
- 5
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 17
- .
- April
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Nachteil
- Klägers
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Urteil
- ist
- vorläufig
- vollstreckbar
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- ist
- Verwalter
- 5
- .
- März
- beantragten
- 24
- .
- April
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- GmbH
- fortan
- :
- Schuldnerin
- .
- Beklagte
- war
- .
- Gesellschafter
- Geschäftsführer
- .
- Schuldnerin
- erwirtschaftete
- fortlaufend
- Eigenkapital
- gedeckte
- Fehlbeträge
- jeweils
- über
- €
- .
- Beklagte
- gewährte
- Schuldnerin
- fortlaufend
- Darlehen
- .
- Zeitraum
- 23
- .
- Mai
- 5
- .
- Februar
- zahlte
- Schuldnerin
- Teilbeträgen
- insgesamt
- €
- Beklagten
- Begleichung
- Darlehensforderungen
- .
- Zahlungen
- erfolgten
- höchstens
- eingeräumten
- Kreditlinie
- €
- ständig
- Soll
- stehenden
- Kontokorrent
- geführten
- Konto
- Schuldnerin
- .
- Zeitraum
- 5
- .
- September
- 9
- .
- Februar
- zahlte
- Beklagte
- Schuldnerin
- Konto
- insgesamt
- €
- .
- Konto
- hatte
- Beklagte
- Bank
- Bürgschaft
- Betrag
- €
- übernommen
- eigenes
- Wertpapierdepot
- Höhe
- €
- verpfändet
- .
- Kläger
- hat
- ursprünglich
- Erstattung
- Beklagten
- erfolgten
- Darlehensrückzahlungen
- Höhe
- €
- Masse
- begehrt
- .
- Zuletzt
- hat
- unveränderten
- Zahlungsantrag
- auch
- Zahlungen
- Beklagten
- Schuldnerin
- Höhe
- €
- gestützt
- .
- Kläger
- behauptet
- Schuldnerin
- habe
- Zeitraum
- streitbefangenen
- Herzahlungen
- Krise
- befunden
- .
- Beklagte
- behauptet
- Zahlungen
- Höhe
- insgesamt
- €
- seien
- erfolgt
- Steuerberater
- gesagt
- habe
- erfolgten
- Darlehensrückzahlungen
- anfechtbar
- sein
- könnten
- .
- habe
- €
- zurückgezahlt
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- voller
- Höhe
- stattgegeben
- .
- Berufung
- Beklagten
- hat
- Oberlandesgericht
- Zahlung
- €
- nebst
- Zinsen
- verurteilt
- Klage
- Übrigen
- abgewiesen
- Revision
- zugelassen
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Beklagte
- Termin
- mündlichen
- Verhandlung
- ordnungsgemäßer
- Ladung
- vertreten
- war
- ist
- Versäumnisurteil
- entscheiden
- .
- Urteil
- beruht
- aber
- Säumnis
- umfassenden
- Sachprüfung
- vgl.
- Urteil
- 4
- .
- April
- 82
- ;
- 10
- .
- Januar
- ZR
- .
- .
- ist
- Revision
- begründet
- .
- führt
- Aufhebung
- Berufungsurteils
- Nachteil
- Klägers
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Jedoch
- kann
- Spruchreife
- Sache
- selbst
- entschieden
- werden
- .
- Berufungsgericht
- hat
- gemeint
- Darlehen
- Beklagten
- Schuldnerin
- hätten
- eigenkapitalersetzenden
- Charakter
- gehabt
- .
- Schuldnerin
- habe
- Sinne
- Eigenkapitalersatzrechts
- Krise
- befunden
- auch
- Darlehensansprüche
- Gesellschafter
- Rangrücktritts
- unberücksichtigt
- lasse
- .
- Auszahlungen
- Gesellschaft
- Beklagten
- seien
- altem
- neuem
- Insolvenzrecht
- anfechtbar
- .
- Zeit
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- 23
- .
- Oktober
- .
- S.
- ;
- folge
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- InsO.
- früheren
- Zahlungen
- folge
- Anfechtbarkeit
- Novellenregeln
- .
- Hiergegen
- wende
- Beklagte
- auch
- .
- Vielmehr
- wende
- Schuld
- Zahlungen
- €
- getilgt
- habe
- Kläger
- Darlehen
- neuerliche
- eigenkapitalersetzende
- Darlehen
- ansehe
- .
- könne
- dahingestellt
- bleiben
- .
- Beklagten
- bestehe
- erneuten
- Zahlungen
- Anspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO.
- sei
- unstreitig
- Beklagte
- Konto
- schaft
- bestellt
- Wertpapierdepot
- Betrag
- €
- verpfändet
- gehabt
- habe
- .
- Einzahlungen
- Beklagten
- Konto
- sei
- Beklagte
- Sicherheitenverpflichtung
- befreit
- worden
- .
- Zeit
- Inkrafttreten
- gelte
- §
- GmbHG
- Anspruch
- Klägers
- richte
- indessen
- Gesamtbetrag
- Auszahlungen
- Schuldnerin
- Beklagten
- vorgenommen
- habe
- .
- habe
- Bürgschaftslast
- Beklagten
- erhöht
- Rückzahlungen
- Beklagten
- Bürgschaftslast
- reduziert
- hätte
- .
- Fall
- seien
- §
- Abs.
- InsO
- entwickelten
- Regeln
- Cash-Pooling
- anwendbar
- .
- Beklagte
- habe
- Konto
- Gesellschaft
- Kontokorrent
- behandelt
- also
- je
- darf
- Leistungsfähigkeit
- dort
- Beträge
- abgerufen
- einbezahlt
- .
- Herzahlungen
- stellten
- Sache
- Ausreichungen
- Rückzahlungen
- kurzfristiger
- Überbrückungskredite
- .
- sei
- Durchschnittssaldo
- abzustellen
- Differenz
- Höchstbetrag
- Endstand
- .
- Saldo
- Lasten
- Beklagten
- 5
- .
- Dezember
- Höchststand
- €
- erreicht
- habe
- Saldo
- 9
- .
- Februar
- €
- betragen
- habe
- sei
- Differenz
- Höhe
- €
- anfechtbar
- .
- II
- .
- Revision
- meint
- Anfechtung
- unterlägen
- auch
- Berufungsgericht
- zutreffend
- festgestellt
- habe
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- Zahlungen
- Beklagten
- Konto
- Höhe
- €
- Kläger
- entsprechende
- Klageerhöhung
- vorbehalten
- habe
- .
- Ohnehin
- seien
- Zahlungen
- Schuldnerin
- Beklagten
- anfechtbar
- .
- Berufungsgericht
- vorgenommene
- Saldierung
- greife
- .
- Insolvenzanfechtungsrecht
- sei
- Rechtshandlung
- Anfechtbarkeit
- hin
- prüfen
- .
- Zwar
- könnten
- §
- Abs.
- InsO
- Grundsätze
- kurzfristigen
- Überbrückungskredite
- anwendbar
- sein
- .
- lägen
- jedoch
- hier
- .
- ergebe
- Zahlungen
- Gesellschaft
- schon
- Natur
- Sache
- .
- Zahlungen
- Beklagten
- sei
- festgestellt
- ersichtlich
- kurzfristigen
- Rückzahlung
- objektiv
- habe
- gerechnet
- werden
- können
- .
- Gegenteil
- habe
- Beklagte
- behauptet
- sei
- Rückgewähr
- Zahlungen
- Schuldnerin
- Hinblick
- drohendes
- Insolvenzverfahren
- gewesen
- .
- Rückzahlungen
- hätten
- Schuldnerin
- Eröffnung
- Insolvenzverwalter
- geleistet
- werden
- müssen
- .
- Periodische
- Verrechnungen
- hätten
- stattgefunden
- .
- Cash-Pool
- könne
- Rede
- sein
- .
- .
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- halten
- rechtlicher
- Prüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Zutreffend
- hat
- allerdings
- Berufungsgericht
- auch
- Erstattungsanspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- erwogen
- .
- Streit
- Parteien
- Rechtsgrund
- Beklagten
- Schuldnerin
- geleisteten
- Zahlungen
- ist
- Kläger
- begegnet
- Klagantrag
- auch
- Zahlungen
- Beklagten
- Schuldnerin
- gestützt
- insoweit
- Behauptung
- Beklagten
- eigen
- gemacht
- hat
- habe
- Rückzahlungen
- erfolgten
- Darlehensrückzahlungen
- gehandelt
- vgl.
- Urteil
- 15
- .
- Dezember
- .
- Streitgegenstand
- gehören
- auch
- Zahlungen
- Beklagten
- Schuldnerin
- .
- Auch
- ist
- rechtliche
- Prüfung
- erstrecken
- .
- 2
- .
- Kläger
- Rechtsschutzziel
- Erstattungsanspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- verwirklichen
- kann
- lässt
- derzeit
- abschließend
- beantworten
- .
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- Erstattungsanspruch
- bestehe
- nur
- Höhe
- €
- begegnet
- Grundlage
- bislang
- getroffenen
- Feststellungen
- durchgreifenden
- Bedenken
- .
- Recht
- hat
- allerdings
- Berufungsgericht
- angenommen
- Rückführung
- Kontokorrentkredits
- Zahlungen
- Beklagten
- Soll
- geführte
- Konto
- beruhe
- §
- Abs.
- InsO
- vorausgesetzten
- Rechtshandlung
- Schuldnerin
- .
- Begriff
- Rechtshandlung
- ist
- weit
- auszulegen
- .
- Rechtshandlung
- ist
- Willen
- getragene
- Handeln
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- rechtliche
- Wirkung
- auslöst
- Urteil
- 5
- .
- Februar
- ZR
- ;
- 12
- .
- Februar
- IX
- ;
- 9
- Juli
- ZR
- .
- .
- Zahlungen
- Beklagten
- Konto
- Schuldnerin
- erfolgten
- zwar
- Rückführung
- Darlehenstilgungen
- .
- Tätig
- wurde
- Beklagte
- eigener
- Sache
- Gesellschafter
- Geschäftsführer
- Schuldnerin
- .
- Einzahlungen
- Beklagten
- Soll
- geführte
- Konto
- Verrechnung
- Rückführung
- Kontokorrentkredits
- kam
- beruhte
- jedoch
- auch
- Schuldnerin
- troffenen
- Kontokorrentabrede
- vgl.
- Bankrechts-Handbuch
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Kontokorrentabrede
- ist
- Rechtshandlung
- Sinne
- §
- Abs.
- InsO.
- Anspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- steht
- gebotenen
- wirtschaftlichen
- Betrachtung
- auch
- Beklagte
- Rückzahlungen
- Soll
- geführte
- Konto
- Vermögen
- vorgenommen
- hat
- .
- Allerdings
- darf
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Drittdarlehen
- besichert
- anfechtungsrechtlich
- regelmäßig
- Nachteil
- gereichen
- Darlehen
- eigenen
- Mitteln
- zurückführt
- Verhältnis
- Gesellschaft
- Versprochene
- erfüllt
- vgl.
- Urteil
- 26
- .
- März
- .
- .
- Anders
- liegt
- Fall
- Gesellschafter
- Rückführung
- Drittdarlehens
- erforderlichen
- Leistungen
- zwar
- eigenen
- Vermögen
- erbringt
- aber
- zugleich
- anderen
- gerichteten
- Anspruch
- Gesellschaft
- erfüllt
- Urteil
- 14
- .
- März
- .
- Streitfall
- hat
- Beklagte
- Zahlungen
- Schuldnerin
- zwar
- gerichteten
- Rückgewähranspruch
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- InsO
- erfüllt
- .
- Zahlungen
- erfolgten
- noch
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- etwaiger
- Rückgewähranspruch
- entstand
- erst
- Verfahrenseröffnung
- vgl.
- Urteil
- 1
- .
- Februar
- -9-
- .
- ;
- .
- .
- .
- gebotenen
- wirtschaftlichen
- Betrachtung
- ist
- jedoch
- Wiederherstellung
- ursprünglichen
- Vermögenslage
- einhergehende
- Verhinderung
- Entstehung
- Anspruchs
- anfechtungsrechtlich
- Erfüllung
- gleichzustellen
- .
- Gesellschafter
- muss
- verwehrt
- sein
- Zahlung
- zugleich
- Entstehung
- gerichteten
- Rückgewähranspruchs
- verhindern
- Drittdarlehen
- bestellten
- Sicherheit
- befreien
- .
- kann
- insoweit
- vorweggenommene
- Befriedigung
- Rückgewähranspruchs
- besser
- stehen
- erst
- Entstehung
- erfüllt
- hätte
- .
- Dann
- aber
- hätte
- Sicherheit
- fortbestanden
- wäre
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- aE
- InsO
- voller
- Höhe
- Gesellschafterdarlehen
- wirtschaftlich
- entsprechender
- Vorgang
- behandeln
- gewesen
- .
- Durchgreifenden
- Bedenken
- begegnet
- indes
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- Kläger
- zuerkannte
- Erstattungsanspruch
- §
- Abs.
- Abs.
- InsO
- bestehe
- nur
- Höhe
- €
- .
- Berufungsgericht
- bislang
- getroffenen
- tatsächlichen
- Feststellungen
- lassen
- derartige
- Beschränkung
- Anspruchs
- Höhe
- .
- Berufungsgericht
- trägt
- Sinn
- Zweck
- Anfechtungstatbestands
- §
- Abs.
- InsO
- hinreichend
- Rechnung
- .
- Gesetz
- Modernisierung
- GmbH-Rechts
- Bekämpfung
- Missbräuchen
- 23
- .
- Oktober
- .
- S.
- neugeschaffene
- §
- Abs.
- InsO
- übernimmt
- rechtsformneutral
- bisher
- §
- GmbHG
- enthaltene
- Regelung
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Erstattungsanspruch
- §
- GmbHG
- Sache
- nach
- Anfechtungstatbestand
- handelte
- BT-Drucks
- .
- aaO
- beruhte
- folgenden
- Erwägungen
- :
- Zahlte
- Gesellschafter
- selbst
- Sicherheiten
- Gläubiger
- konnte
- Gesellschaft
- Rückgriff
- nehmen
- .
- Lage
- durfte
- verbessern
- Gesellschaft
- Gläubiger
- befriedigte
- Gesellschafter
- Verpflichtung
- Sicherheit
- befreite
- ;
- gegebenenfalls
- musste
- Gesellschaft
- gleichsam
- verauslagten
- Betrag
- erstatten
- .
- Führte
- Zahlung
- Gesellschaft
- Befreiung
- Gesellschafters
- bestellten
- Sicherheit
- bestand
- Grund
- Gesellschafter
- Erstattung
- verpflichten
- .
- kapitalersetzende
- Leistung
- darstellende
- Sicherheit
- durfte
- Erstattungsanspruch
- Gesellschaft
- §
- GmbHG
- erhöht
- werden
- Urteil
- 2
- .
- April
- ;
- 2
- .
- Juni
- ;
- 23
- .
- Februar
- .
- Erwägungen
- gelten
- entsprechend
- auch
- Neuregelung
- Abs.
- InsO.
- maßgeblichen
- Verhältnis
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- vgl.
- Preuß
- InsO
- §
- .
- ;
- verspricht
- besicherten
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- Höhe
- übernommenen
- Sicherheit
- einzustehen
- .
- Wird
- Gläubiger
- Gesellschaft
- Sicherheit
- Anspruch
- genommen
- unterliegt
- Erstattungsanspruch
- Gesellschaft
- Nachrang
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Urteil
- 1
- .
- Dezember
- ZR
- .
- .
- Verhältnis
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- bestimmt
- begrenzt
- Anspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- ;
- kann
- hinausgehen
- Gesellschafter
- übernommenen
- Sicherheit
- geschuldet
- hätte
- .
- regelt
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- nur
- unvollständig
- .
- allein
- Verpflichtung
- Gesellschafters
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- ist
- Höhe
- Bürgschaft
- Wert
- Sicherheit
- begrenzt
- Eintrittspflicht
- Gesellschafters
- insgesamt
- .
- Führt
- Gesellschaft
- besicherte
- Drittdarlehen
- nur
- teilweise
- kann
- weiterhin
- Inanspruchnahme
- Gesellschafters
- Gläubiger
- Gesellschaft
- kommen
- darf
- Summe
- Anspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- fortbestehenden
- Verpflichtung
- Gesellschafters
- Sicherheit
- teilweise
- Rückführung
- Darlehens
- bestehende
- Verpflichtung
- überschreiten
- HK-InsO/Kreft
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Jacoby
- InsO
- §
- .
- ;
- GrafSchlicker/Neußner
- InsO
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- gegebenenfalls
- Höhe
- Anspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- besteht
- kann
- Falle
- nur
- teilweisen
- Rückführung
- besicherten
- Drittdarlehens
- Gesellschaft
- Höhe
- beschränkten
- Sicherheit
- nur
- beantwortet
- werden
- Feststellungen
- getroffen
- sind
- Höhe
- Gesellschafter
- Gläubiger
- Sicherheit
- weiterhin
- verpflichtet
- geblieben
- ist
- vgl.
- Urteil
- 23
- .
- Februar
- aaO
- .
- derartigen
- Feststellungen
- fehlt
- werden
- nachzuholen
- sein
- .
- vorstehenden
- Ausführungen
- gelten
- auch
- Zahlungen
- Beklagte
- 1
- November
- Schuldnerin
- geleistet
- hat
- .
- Auch
- insoweit
- bestimmt
- Rechtslage
- 1
- November
- geltenden
- Vorschriften
- .
- .
- Satz
- EGInsO
- sind
- 1
- November
- vorgenommene
- Rechtshandlungen
- geltenden
- Vorschriften
- Insolvenzordnung
- Anfechtung
- Rechtshandlungen
- nur
- dann
- anzuwenden
- Rechtshandlungen
- bisherigen
- Recht
- Anfechtung
- entzogen
- geringerem
- Umfang
- unterworfen
- sind
- .
- ist
- vorliegend
- Fall
- .
- Art
- .
- Satz
- EGInsO
- maßgebliche
- Zeitpunkt
- Rechtshandlung
- ist
- gemäß
- §
- InsO
- bestimmen
- vgl.
- HK-InsO/Kreft
- 6
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EGInsO
- .
- .
- ist
- Streitfall
- Zeitpunkt
- Kontokorrentabrede
- maßgeblich
- Eintritt
- Verrechnungslage
- Eingang
- jeweiligen
- Rückzahlung
- Konto
- Bank
- vgl.
- Urteil
- 26
- .
- Juni
- IX
- ZR
- .
- .
- 1
- November
- sind
- Konto
- Rückzahlungen
- 18
- .
- 22
- .
- 23
- .
- September
- Höhe
- insgesamt
- €
- eingegangen
- vgl.
- Anlage
- Schriftsatz
- Beklagten
- 20
- .
- Oktober
- .
- Rückzahlungen
- wären
- Beklagten
- gemäß
- §
- GmbHG
- gleichem
- Umfang
- erstatten
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO.
- Berücksichtigung
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- wurden
- Beklagten
- bestellten
- Sicherheiten
- Krise
- begeben
- stehen
- gelassen
- .
- §
- GmbHG
- ist
- auch
- Vorschrift
- Insolvenzordnung
- Sinne
- Art
- .
- Satz
- EGInsO.
- Novellenregeln
- auch
- Anspruch
- §
- GmbHG
- rechnet
- waren
- insolvenzrechtlicher
- Natur
- Urteil
- 21
- Juli
- ZR
- .
- .
- Anspruch
- §
- GmbHG
- war
- Sache
- Anfechtungstatbestand
- Insolvenzrechts
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- vormaligen
- Novellenregeln
- müssen
- Sinne
- Art
- .
- Satz
- EGInsO
- Vorschriften
- Insolvenzordnung
- alten
- Rechts
- verstanden
- werden
- .
- Art
- .
- Satz
- EGInsO
- ist
- insoweit
- offensichtlich
- unvollständig
- formuliert
- .
- IV
- .
- angefochtene
- Urteil
- kann
- folglich
- Bestand
- haben
- Nachteil
- Klägers
- erkannt
- worden
- ist
- .
- Umfang
- ist
- aufzuheben
- Abs.
- Sache
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Zugrundelegung
- rechtlichen
- Beurteilung
- Aufhebung
- geführt
- hat
- wird
- Berufungsgericht
- nunmehr
- Feststellungen
- treffen
- haben
- Höhe
- Beklagte
- Bank
- bestellten
- Sicherheiten
- Anspruch
- genommen
- worden
- ist
- weiterhin
- haftet
- vgl.
- Urteil
- 23
- .
- Februar
- .
- 1
- .
- Sollte
- Kläger
- Klagantrag
- weiterhin
- vollständig
- durchdringen
- wird
- Berufungsgericht
- zunächst
- Rückgewähranspruch
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- InsO
- Grundlage
- streitigen
- Vorbringens
- prüfen
- haben
- .
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- Bestimmung
- ist
- auch
- Tilgung
- kurzfristiger
- Überbrückungskredite
- Gesellschafter
- Insolvenzschuldnerin
- gewährt
- anfechtbar
- .
- Gesetzgeber
- hat
- §
- InsO
- Bezug
- genommenen
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Fassung
- Art
- .
- Nr.
- bewusst
- Merkmal
- kapitalersetzend
- verzichtet
- verweist
- Gesellschafterdarlehen
- Eintritt
- Gesellschaftsinsolvenz
- Nachrang
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- gilt
- §
- InsO.
- Rückzahlungen
- Gesellschafterdarlehen
- sind
- Jahresfrist
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- stets
- anfechtbar
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Anfechtung
- beschränkt
- mehr
- Fälle
- zurückbezahlte
- Gesellschaftsdarlehen
- zend
- waren
- .
- werden
- Neuregelung
- auch
- kurzfristig
- rückzahlbare
- Überbrückungskredite
- erfaßt
- Urteil
- 7
- .
- März
- IX
- 7/12
- .
- .
- Zeit
- 1
- November
- war
- besonders
- gelagerte
- Ausnahmefälle
- anerkannt
- kurzfristig
- rückzahlbare
- Überbrückungskredite
- Gesellschafters
- Eigenkapitalregeln
- uneingeschränkt
- unterlagen
- .
- kam
- nur
- Betracht
- Gesellschaft
- zwar
- kurze
- Zeit
- dringend
- Zuführung
- Geldmittel
- angewiesen
- war
- wirtschaftlichen
- Lage
- aber
- fristgerechten
- Rückzahlung
- objektiv
- gerechnet
- werden
- konnte
- .
- zeitliche
- Grenze
- Überbrückungskredit
- betrug
- längstens
- Wochen
- Urteil
- 26
- .
- April
- ZR
- .
- ;
- 21
- Juli
- ZR
- .
- .
- kapitalersetzende
- Charakter
- Überbrückungsdarlehen
- war
- jedoch
- gleichwohl
- bejahen
- bereits
- Zeitpunkt
- Insolvenz
- hätte
- vermieden
- werden
- können
- Urteil
- 27
- November
- .
- Umfang
- Beklagten
- behaupteten
- Rückführung
- erfolgten
- Darlehensrückzahlungen
- kann
- zunächst
- eingetretene
- Gläubigerbenachteiligung
- nachträglich
- beseitigt
- worden
- sein
- .
- Vortrag
- Beklagten
- war
- Rückführung
- Zweck
- erfolgt
- Schuldnerin
- entzogenen
- Vermögenswert
- wiederzugeben
- Verkürzung
- Haftungsmasse
- ungeschehen
- machen
- .
- Zweckbestimmung
- her
- hätte
- vorweggenommene
- Befriedigung
- individuellen
- Rückgewähranspruchs
- gehandelt
- vgl.
- Urteil
- 12
- Juli
- .
- 19
- ;
- 13
- .
- Januar
- IX
- .
- 12
- ;
- Jaeger/Henckel
- InsO
- §
- .
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- HK-InsO/Kreft
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Uhlenbruck/Hirte
- InsO
- 13
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- nachträgliche
- Beseitigung
- Gläubigerbenachteiligung
- ist
- Anfechtungsgegner
- beweisbelastet
- vgl.
- Urteil
- 13
- .
- Januar
- aaO
- .
- Sollte
- nachträgliche
- Beseitigung
- Gläubigerbenachteiligung
- feststellen
- lassen
- wäre
- Beschränkung
- Rückgewähranspruchs
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- InsO
- prüfen
- .
- echten
- Kontokorrent
- vereinbarter
- Kreditobergrenze
- scheidet
- Gläubigerbenachteiligung
- einzelne
- Kreditrückführungen
- Kreditmittel
- Schuldner
- tatsächlich
- noch
- erhalten
- hat
- mehr
- zugeflossen
- wären
- .
- Kreditabrede
- stehen
- dort
- Leistungen
- Schuldners
- Gläubiger
- unmittelbaren
- rechtlichen
- Zusammenhang
- Schuldner
- eingeräumten
- Möglichkeit
- neuen
- Kredit
- ziehen
- .
- Anfechtbar
- sind
- Kreditrückführungen
- Summe
- nur
- eingeräumten
- Kreditobergrenze
- Urteil
- 7
- .
- März
- aaO
- .
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Grundsätze
- wären
- hier
- entsprechend
- anwendbar
- Schuldnerin
- Beklagten
- fortlaufend
- fraglichen
- Zeitraum
- gewährten
- Zahlungen
- gleichbleibenden
- Bedingungen
- Art
- Kontokorrents
- miteinander
- verbunden
- waren
- .
- Beurteilung
- fällt
- entscheidend
- Gewicht
- Handhabung
- Kreditverhältnisses
- Art
- Kontokorrents
- wechselseitige
- Auszahlungen
- verlief
- .
- Zahlungen
- erfolgten
- Geschäftskonto
- Schuldnerin
- €
- beschränkter
- Kredit
- Verfügung
- stand
- .
- fraglichen
- Zeitraum
- führte
- Beklagte
- Schuldnerin
- Mittel
- erhielt
- .
- standen
- Auszahlungen
- auch
- ständiger
- Wechselwirkung
- Haftung
- Beklagten
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- Bank
- .
- Auszahlungen
- Gesellschaft
- erhöhten
- Haftung
- Einzahlungen
- Beklagten
- verminderten
- .
- anfechtungsrechtliche
- Gleichbehandlung
- Finanzierungshilfen
- Beklagten
- Rückführung
- Kontokorrentkredit
- ist
- auch
- Schuldnerin
- Beklagten
- bestehenden
- Gesellschaftsverhältnis
- gerechtfertigt
- .
- Gesellschafterdarlehen
- kommt
- grundsätzlich
- Rücksicht
- gesellschaftliche
- Band
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- dient
- Zweck
- Belange
- Gesellschaft
- fördern
- .
- Kreditverhältnis
- bestehende
- gesellschaftliche
- Treuepflicht
- kann
- Gesellschafter
- verbieten
- Gesellschaft
- Anspruch
- Rückgewähr
- Gesellschafterdarlehens
- durchzusetzen
- Gesellschaft
- Krise
- geriete
- ;
- ;
- Raiser
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Fordert
- Gesellschafter
- GmbH
- gewährte
- Darlehen
- kann
- auch
- möglichen
- Verletzung
- Treuepflicht
- Ansprüchen
- Gesellschaft
- Fortsetzung
- Kredithilfe
- ausgesetzt
- sein
- .
- hatte
- Beklagte
- Rückzahlung
- Darlehens
- Gesellschaft
- seinerseits
- Liquiditätslage
- Schuldnerin
- nehmen
- .
- Erneuert
- Gesellschafter
- zurückerstattete
- Darlehen
- sind
- Vorgänge
- untrennbar
- miteinander
- verknüpft
- .
- Entsprechendes
- gilt
- Folgedarlehen
- .
- werden
- rascher
- Folge
- erfolgte
- lungen
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- einheitlichen
- Kreditverhältnis
- verbunden
- vgl.
- Urteil
- 7
- .
- März
- aaO
- .
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- herzuleitende
- Klageforderung
- beschränkte
- dann
- Betrag
- €
- .
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Geltung
- Eigenkapitalersatzrechts
- angenommen
- ständige
- Stehenlassen
- fälligen
- Forderungen
- stehe
- fortlaufend
- bestehenbleibenden
- Kredit
- zwar
- Höhe
- jeweiligen
- Einzelforderung
- wohl
- aber
- Höhe
- Gesamtdurchschnittsforderung
- gleich
- Urteil
- 28
- November
- ;
- 11
- .
- Oktober
- ZR
- .
- .
- Wertung
- kann
- Anwendung
- anfechtungsrechtlich
- ausgestalteten
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- uneingeschränkt
- gefolgt
- werden
- Urteil
- 7
- .
- März
- aaO
- .
- 26
- ;
- HmbKomm-InsO/Schröder
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- ;
- Baumbach/Hueck/Fastrich
- 20
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- .
- kommt
- mehr
- Höhe
- wiederkehrenden
- Darlehen
- Beklagten
- Schuldnerin
- eigenkapitalersetzend
- waren
- .
- bestimmt
- begründete
- Teil
- Klageforderung
- insoweit
- mehr
- durchschnittlich
- offenen
- Darlehensbetrag
- .
- Bankguthaben
- sind
- Masse
- vielmehr
- Umfang
- höchsten
- Beklagten
- zurückgeführten
- Darlehensstandes
- entzogen
- worden
- Beklagten
- fraglichen
- Zeitraum
- übernommenen
- Insolvenzrisiko
- entspricht
- Urteil
- 7
- .
- März
- aaO
- .
- Stand
- war
- hier
- Anlage
- Schriftsatz
- Beklagten
- 20
- .
- Oktober
- 5
- .
- September
- €
- erreicht
- .
- 2
- .
- Auch
- Berücksichtigung
- streitigen
- Vorbringens
- kommt
- Erstattungsanspruch
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- Betracht
- Voraussetzungen
- Begrenzung
- Senat
- oben
- .
- Nötige
- ausgeführt
- hat
- .
- 3
- .
- Kann
- Kläger
- Klagantrag
- auch
- Grundlage
- streitigen
- Vorbringens
- vollständig
- durchdringen
- wird
- Berufungsgericht
- Anspruch
- §
- Satz
- GmbHG
- §
- Abs.
- GmbHG
- prüfen
- haben
- .
- Nimmt
- geben
- Feststellungen
- Wert
- titulierenden
- Rückforderungsvorbehalts
- etwa
- bestehende
- anfechtungsrechtliche
- Ansprüche
- Beklagten
- Geschäftsführer
- gerichteten
- Erstattungsanspruch
- zurückbleiben
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
|