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- BESCHLUSS
- ZR
- 22
- .
- Mai
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 22
- .
- Mai
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 6
- .
- Zivilsenat
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 26
- Juli
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahrens
- wird
- bis
- zu
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- zulässig
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- .
- hat
- jedoch
- Erfolg
- .
- hat
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- §
- Abs.
- Satz
- .
- geltend
- gemachten
- Verletzungen
- Verfahrensgrundrechten
- hat
- Senat
- geprüft
- durchgreifend
- erachtet
- .
- Sitzungsprotokoll
- 28
- .
- Juni
- war
- mündliche
- Verhandlung
- Berufungsgericht
- öffentlich
- .
- Beklagten
- gestellten
- Antrag
- gung
- hat
- Berufungsgericht
- zurückgewiesen
- .
- gerichtete
- Anhörungsrüge
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Satz
- erbringt
- Protokoll
- Beweis
- auch
- Öffentlichkeit
- Verhandlung
- MünchKomm-ZPO/Wagner
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- Stein/Jonas/Roth
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Beweiskraft
- Protokolls
- kann
- nur
- Nachweis
- Fälschung
- durchbrochen
- werden
- Satz
- .
- Nachweis
- tritt
- Nichtzulassungsbeschwerde
- .
- Senat
- kann
- offenlassen
- Falle
- Vorliegens
- absoluten
- Revisionsgrunds
- §
- Nr.
- Revision
- zuzulassen
- ist
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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