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- BESCHLUSS
- 22
- .
- September
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- :
- ja
- InsO
- Abs.
- Satz
- §
- Macht
- Insolvenzverwalter
- Kostenfestsetzungsverfahren
- zulässigen
- Beweismitteln
- glaubhaft
- Neumassegläubigern
- Masseunzulänglichkeit
- eingetreten
- ist
- fehlt
- Rechtsschutzinteresse
- Erlass
- Kostenfestsetzungsbeschlusses
- Fortführung
- .
- 17
- .
- März
- .
- Beschluss
- 22
- .
- September
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Kayser
- Richterin
- 22
- .
- September
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Klägerin
- wird
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 10
- .
- Februar
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Landgericht
- zurückverwiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Klägerin
- ist
- Verwalterin
- 2
- .
- August
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- GmbH.
- 8
- .
- August
- zeigte
- Insolvenzgericht
- Masseunzulänglichkeit
- .
- Eigenschaft
- Verwalterin
- erhob
- Jahre
- Klage
- Beklagte
- .
- Amtsgericht
- wies
- Klage
- Urteil
- 15
- Juli
- erlegte
- Klägerin
- Kosten
- Rechtsstreits
- .
- Antrag
- Beklagten
- hat
- Amtsgericht
- Kosten
- Höhe
- €
- festgesetzt
- .
- hiergegen
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- Klägerin
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Hiergegen
- wendet
- Klägerin
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- 1
- .
- Senat
- hat
- Beschluss
- 17
- .
- März
- IX
- ZB
- entschieden
- Erlass
- Kostenfestsetzungsbeschlusses
- Altmassegläubigers
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Anzeige
- Masseunzulänglichkeit
- unzulässig
- ist
- .
- Begründung
- hat
- Senat
- ausgeführt
- Antragsteller
- §
- InsO
- angeordneten
- Vollstreckungsverbots
- anders
- Klageverfahren
- Rechtsschutzinteresse
- Erlass
- Kostenfestsetzungsbeschlusses
- hat
- .
- 2
- .
- hier
- entscheidenden
- Fall
- liegt
- Neumasseverbindlichkeit
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Klägerin
- Klage
- Beklagte
- Anzeige
- Masseunzulänglichkeit
- erhoben
- hat
- .
- Auch
- Fall
- kann
- Rechtsschutzinteresse
- Erlass
- Kostenfestsetzungsbeschlusses
- fehlen
- vgl.
- Leistungsklage
- ;
- ;
- 52
- ;
- MünchKomm-InsO/Hefermehl
- .
- .
- Senat
- hat
- Klageverfahren
- entschieden
- Fällen
- erneuten
- Masseunzulänglichkeit
- Neumassegläubigern
- geboten
- ist
- entsprechende
- Einwendung
- Insolvenzverwalters
- hin
- nur
- noch
- Feststellungsklage
- zuzulassen
- .
- Allerdings
- hat
- nur
- vorgebrachte
- Einwand
- Masseunzulänglichkeit
- verbindliche
- Wirkung
- Anzeige
- gemäß
- §
- InsO.
- Vielmehr
- obliegen
- Insolvenzverwalter
- Darlegung
- Nachweis
- Masseunzulänglichkeit
- .
- Prozessgericht
- hat
- Voraussetzungen
- Masseunzulänglichkeit
- entsprechend
- §
- Abs.
- beurteilen
- 369
- ;
- .
- 4
- .
- Dezember
- ZR
- ;
- 29
- .
- April
- 676
- ;
- 7
- Juli
- IX
- ZR
- §
- .
- .
- .
- Kostenfestsetzungsverfahren
- kann
- grundsätzlich
- anders
- verhalten
- .
- Kostenfestsetzungsverfahren
- ist
- lediglich
- Vergleich
- klageweisen
- Vorgehen
- regelmäßig
- weniger
- aufwendiges
- Verfahren
- .
- Ziel
- Fällen
- Vollstreckung
- geeigneten
- Titel
- schaffen
- ist
- jedoch
- .
- müssen
- Verfahren
- auch
- hier
- gegebenen
- Zusammenhang
- gleich
- behandelt
- werden
- vgl.
- .
- 17
- .
- März
- aaO
- .
- Allerdings
- kommt
- umfangreiche
- Beweisaufnahme
- erneute
- Masseunzulänglichkeit
- Kostenfestsetzungsverfahren
- Betracht
- .
- Entscheidend
- ist
- vielmehr
- Insolvenzverwalter
- zungsverfahren
- zulässigen
- Beweismitteln
- vgl.
- Musielak/Wolst
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- darlegen
- glaubhaft
- machen
- §
- Abs.
- Satz
- kann
- nunmehr
- auch
- Neumassegläubigern
- unzulänglichkeit
- eingetreten
- ist
- vgl.
- OLG
- Zweibrücken
- .
- 20
- .
- juris
- .
- Gelingt
- ist
- Titel
- erlassen
- Verwalter
- gegebenenfalls
- Weg
- Vollstreckungsabwehrklage
- verweisen
- §
- Abs.
- §
- ;
- vgl.
- 52
- ;
- MünchKomm-InsO/Hefermehl
- §
- .
- .
- Kostenfestsetzungsbeschluss
- Klägerin
- ergehen
- durfte
- vermag
- Senat
- abschließend
- entscheiden
- .
- Klägerin
- hat
- Kostenfestsetzungsverfahren
- geltend
- gemacht
- "
- weiterhin
- Masseunzulänglichkeit
- besteht
- "
- Beleg
- Kontoauszug
- 31
- .
- vorgelegt
- Guthaben
- €
- ausweist
- .
- Klägerin
- hat
- mindestens
- drohende
- Zahlungsunfähigkeit
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- InsO
- Neumasseverbindlichkeiten
- gebildeten
- abgesonderten
- Massebestandteils
- Einzelnen
- dargelegt
- ;
- war
- jedoch
- erforderlich
- vgl.
- .
- Anzeige
- Unzulänglichkeit
- Masse
- hat
- Unzulänglichkeit
- Neumassegläubiger
- Verfügung
- stehenden
- Masse
- Indizwirkung
- .
- 29
- .
- April
- aaO
- .
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- aufzuheben
- ;
- Sache
- ist
- erneuten
- Entscheidung
- zurückzuverweisen
- .
- Beschwerdegericht
- wird
- Prüfung
- Masseunzulänglichkeit
- Neumassegläubigern
- Rechtsauffassung
- ankam
- nachzuholen
- haben
- .
- Vorsorglich
- weist
- Senat
- Feststellungsausspruch
- Betracht
- kommt
- .
- Klägerin
- hat
- eingewandt
- angefochtene
- Kostenfestsetzungsbeschluss
- sei
- sachlich
- rechnerisch
- unrichtig
- .
- Zulässigkeit
- Ausspruchs
- Kostenfestsetzungsverfahren
- kann
- auch
- hier
- dahinstehen
- vgl.
- .
- 17
- .
- März
- aaO
- S.
- .
- Raebel
- Kayser
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