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- BESCHLUSS
- 7
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 7
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 23
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 15
- .
- Februar
- wird
- Kosten
- Klägerinnen
- unzulässig
- verworfen
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsmittel
- ist
- zwar
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- jedoch
- unzulässig
- §
- Abs.
- .
- hat
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- .
- geltend
- gemacht
- Divergenz
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- Frage
- Vertrauensschutzes
- telefonischen
- Auskünften
- Geschäftsstelle
- bezüglich
- Verbescheidung
- Fristverlängerungsanträgen
- vgl.
- .
- 20
- .
- März
- ZB
- ;
- 20
- .
- Oktober
- ZB
- f.
- ;
- 15
- .
- Oktober
- ZB
- BGH-Report
- ist
- Beurteilung
- Nichteinhaltung
- Berufungsbegründungsfrist
- entscheidungserheblich
- .
- wirksame
- Verlängerung
- Berufungsbegründungsfrist
- liegt
- .
- geltend
- gemachte
- Mitteilung
- Geschäftsstelle
- ersetzt
- Fristverlängerung
- vermag
- nur
- Verschulden
- Anwalts
- Fristversäumung
- auszuschließen
- .
- Wiedereinsetzungsantrag
- ist
- gestellt
- .
- Amts
- gewährende
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- scheidet
- aktenkundiger
- Tatsachen
- vgl.
- ;
- .
- 17
- .
- Januar
- XI
- ZB
- ;
- .
- 31
- .
- Januar
- .
- Eingang
- Verlängerungsantrags
- Mitteilung
- Geschäftsstelle
- Fristverlängerung
- ist
- glaubhaft
- gemacht
- Akten
- ersichtlich
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 29.09.2004
- OLG
- Entscheidung
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