|
|
- BESCHLUSS
- ZB
- 8
- .
- Januar
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Schuldners
- setzt
- konkrete
- Beeinträchtigung
- Befriedigungsaussichten
- Gläubiger
- .
- Beschluss
- 8
- .
- Januar
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 8
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Schuldner
- wird
- Kosten
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Frist
- Einlegung
- Begründung
- Rechtsbeschwerde
- gewährt
- .
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 7
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 5
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- Schuldners
- unbegründet
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Vermögen
- Beschwerdeführers
- wurde
- Antrag
- 15
- .
- August
- Regelinsolvenzverfahren
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- begehrt
- eröffnet
- .
- Schlusstermin
- beantragte
- weitere
- Beteiligte
- Bezugnahme
- Berichte
- Zwischenmitteilungen
- Insolvenzverwalters
- Beschluss
- Insolvenzgerichts
- Aufhebung
- Verfahrenskostenstundung
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- .
- 1
- .
- April
- 17
- .
- Dezember
- abhängig
- beschäftigte
- Schuldner
- hatte
- gesamten
- Jahres
- schriftliche
- Anfragen
- Insolvenzverwalters
- finanziellen
- Verhältnissen
- reagiert
- .
- hatte
- Beschäftigungsaufnahme
- noch
- erzielten
- Verdienst
- mitgeteilt
- .
- Angaben
- Bezügen
- Jahre
- machte
- erstmals
- 18
- .
- Januar
- Aufnahme
- selbständigen
- Tätigkeit
- Jahresbeginn
- .
- Beschluss
- 7
- .
- März
- hat
- Insolvenzgericht
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- versagt
- .
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Schuldner
- Ziel
- Ankündigung
- Restschuldbefreiung
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- zulässig
- .
- Schuldner
- hat
- zwar
- 14
- .
- Juni
- zugestellten
- Beschluss
- Beschwerdegerichts
- erst
- 3
- .
- April
- Rechtsbeschwerde
- eingelegt
- 25
- .
- April
- begründet
- Fristen
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- versäumt
- .
- ist
- jedoch
- Antrag
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- gewähren
- §
- .
- Senat
- hat
- Frist
- Abs.
- Satz
- gestellten
- Antrag
- Beschluss
- 13
- .
- März
- zugestellt
- 26
- .
- März
- Prozesskostenhilfe
- Durchführung
- gewährt
- .
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Sache
- auch
- sonst
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- §
- Abs.
- Nr.
- ist
- jedoch
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Unrecht
- beanstandet
- Rechtsbeschwerde
- Zulässigkeit
- weiteren
- Beteiligten
- gestellten
- Antrags
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- .
- Zulässigkeit
- Antrags
- unterliegt
- Bezugnahme
- Bericht
- Insolvenzverwalters
- rechtlichen
- Bedenken
- .
- ist
- anerkannt
- Sachvortrag
- auch
- konkreten
- Bezugnahme
- Schriftstücke
- möglich
- ist
- .
- 17
- Juli
- .
- Demgemäß
- hat
- Senat
- gestattet
- Versagungsantrag
- Streitfall
- Bezug
- genommenen
- Schriftstücke
- stützen
- .
- Antragsteller
- kann
- Verwalterbericht
- beziehen
- konkrete
- Hinweise
- Versagungsgrund
- ergeben
- HmbKomm-InsO/Streck
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ist
- hier
- geschehen
- .
- Glaubhaftmachung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- war
- Streitfall
- entbehrlich
- maßgebliche
- Sachverhalt
- unstreitig
- ist
- .
- Überdies
- kann
- Glaubhaftmachung
- auch
- Vorlage
- schriftlichen
- Erklärung
- Insolvenzverwalters
- erfolgen
- .
- 17
- Juli
- IX
- ZB
- .
- .
- 2
- .
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- monatelang
- erteilte
- Auskünfte
- Einnahmen
- Schuldners
- unselbständiger
- Tätigkeit
- stellten
- Versagungsgrund
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Beeinträchtigung
- Befriedigungsaussichten
- Gläubiger
- eingetreten
- sei
- kann
- gefolgt
- werden
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- ist
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- versagen
- Insolvenzverfahrens
- Mitwirkungspflichten
- Insolvenzordnung
- vorsätzlich
- grob
- fahrlässig
- verletzt
- hat
- .
- setzt
- Beeinträchtigung
- Befriedigung
- Gläubiger
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- Frage
- ungeschriebenen
- Tatbestandsmerkmals
- Beeinträchtigung
- Gläubigerbefriedigung
- Versagungstatbestand
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- bislang
- abschließend
- beantwortet
- .
- Zwar
- hat
- Senat
- Beschluss
- Jahre
- .
- 20
- .
- März
- IX
- ZB
- ausgeführt
- Abs.
- Nr.
- InsO
- enthalte
- Erfordernis
- objektiven
- Pflichtverletzung
- subjektiven
- Verschuldensanforderungen
- Vorsatz
- grobe
- Fahrlässigkeit
- weiteren
- Tatbestandsvoraussetzungen
- Versagung
- .
- späteren
- Entscheidungen
- hat
- Frage
- jedoch
- offengelassen
- .
- 23
- Juli
- IX
- ZB
- ;
- 7
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- instanzgerichtlichen
- Rechtsprechung
- Schrifttum
- wird
- Frage
- unterschiedlich
- beantwortet
- .
- Teilweise
- wird
- verlangt
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- müsse
- Verminderung
- Befriedigungsaussichten
- Gläubiger
- geführt
- haben
- AG
- 52
- ;
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Ganz
- überwiegend
- wird
- vertreten
- Versagungsgrund
- sei
- unerheblich
- Pflichtverletzung
- Nachteil
- Gläubiger
- ausgewirkt
- habe
- ;
- AG
- 332
- ;
- AG
- 146
- ;
- AG
- 34
- ;
- AG
- 1171
- ;
- AG
- 58
- ;
- InsO
- .
- 22
- ;
- HmbKommInsO/Streck
- aaO
- .
- 35
- ;
- HK-InsO/Landfermann
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 29
- ;
- Hess
- InsO
- §
- .
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Wenzel
- InsO
- .
- ;
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Handbuch
- Insolvenzverwaltung
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- eindeutig
- InsO
- .
- 97
- ;
- Braun/Lang
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Auffassung
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- setze
- Beeinträchtigung
- Befriedigung
- Gläubiger
- trifft
- .
- genügt
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Art
- geeignet
- ist
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- gefährden
- .
- Wortlaut
- Vorschrift
- kommt
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Befriedigungsmöglichkeiten
- Insolvenzgläubiger
- tatsächlich
- verschlechtert
- .
- Sinn
- Zweck
- Vorschrift
- ist
- Ansicht
- Restschuldbefreiung
- könne
- nur
- versagt
- werden
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Befriedigung
- Gläubiger
- nachteilig
- beeinflusst
- habe
- vereinbaren
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- soll
- erreicht
- werden
- Schuldner
- §
- §
- Abs.
- InsO
- ergebenden
- Auskunftsund
- Mitwirkungspflichten
- uneingeschränkt
- vorbehaltlos
- erfüllt
- .
- Schuldner
- Verbindlichkeiten
- befreit
- werden
- will
- hat
- Vermögensverhältnisse
- offenzulegen
- verlangten
- Auskünfte
- erteilen
- Anordnung
- Insolvenzgerichts
- jederzeit
- Verfügung
- stellen
- aaO
- .
- .
- hat
- Umstände
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- Bedeutung
- sein
- können
- besondere
- Nachfrage
- offenbaren
- AG
- .
- Schuldner
- gestattet
- würde
- Auskünfte
- sanktionslos
- zurückzuhalten
- Erteilung
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- vermeintlich
- unerheblich
- ist
- wäre
- zunächst
- überlassen
- prüfen
- begehrte
- Auskunft
- Gläubiger
- interessant
- ist
- insbesondere
- Befriedigungsaussichten
- verbessert
- .
- beurteilen
- ist
- jedoch
- Sache
- Schuldners
- .
- widerspräche
- Gesetz
- bezweckten
- Verpflichtung
- Schuldners
- Offenheit
- vorbehaltslosen
- unaufgeforderten
- Mitwirkung
- wesentliches
- Element
- Erreichung
- Ziele
- Insolvenzverfahrens
- darstellt
- aaO
- .
- Versagungsgründe
- §
- Abs.
- InsO
- soll
- erreicht
- werden
- nur
- redlichen
- Schuldnern
- Gläubigern
- haben
- zuschulden
- kommen
- lassen
- Restschuldbefreiung
- erteilt
- wird
- .
- Gründen
- Rechtsklarheit
- hat
- Gesetzgeber
- verzichtet
- Versagung
- Generalklausel
- regeln
- .
- Erteilung
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- soll
- weites
- Ermessen
- Gerichts
- gestellt
- sein
- .
- Gläubiger
- Schuldner
- sollen
- verschiedenen
- Fallgruppen
- Abs.
- InsO
- vornherein
- wissen
- Bedingungen
- Restschuldbefreiung
- erteilt
- versagt
- werden
- kann
- Folgen
- entsprechender
- Verhaltensweisen
- erkennen
- vorausberechnen
- können
- .
- S.
- .
- Hintergrund
- wäre
- verfehlt
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- Verletzung
- Mitwirkungspflicht
- Gesetz
- geregelten
- konkreten
- Beeinträchtigung
- Befriedigung
- Gläubiger
- abhängig
- machen
- .
- Schuldner
- entsprechenden
- Pflichten
- Insolvenzordnung
- auferlegt
- sind
- verletzt
- handelt
- unredlich
- .
- hat
- Privileg
- Restschuldbefreiung
- verdient
- Gläubiger
- können
- erwarten
- Pflichten
- einschränkungslos
- erfüllt
- .
- Sind
- auch
- subjektiven
- Voraussetzungen
- erfüllt
- reicht
- Restschuldbefreiung
- versagen
- .
- Frage
- Befriedigung
- Gläubiger
- beeinträchtigt
- ist
- hätte
- auch
- Auswirkungen
- Feststellung
- Versagungsgrundes
- .
- Macht
- Schuldner
- geltend
- habe
- gemeint
- unterlassene
- Auskunft
- sei
- Befriedigungsaussichten
- Gläubiger
- belanglos
- könnte
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- nur
- Ausnahmefällen
- nachgewiesen
- werden
- .
- Insolvenzgericht
- müsste
- schwierige
- Ergebnis
- zweifelhafte
- Ermittlungen
- anstellen
- .
- Auch
- entspricht
- Intention
- Gesetzes
- .
- Gläubiger
- wäre
- Stellung
- Versagungsanträgen
- kaum
- kalkulierbar
- .
- müssten
- auch
- dann
- feststeht
- Schuldner
- Mitwirkungspflichten
- verletzt
- hat
- rechnen
- Versagungsantrag
- erfolglos
- bleibt
- Beeinträchtigung
- Befriedigungsaussichten
- eingetreten
- ist
- .
- Begründung
- Regierungsentwurfs
- Zusammenhang
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- angesprochene
- Voraussetzung
- Pflichtverletzung
- Schuldners
- Befriedigungsaussichten
- Gläubiger
- vermindert
- BT-Drucks
- .
- S.
- hat
- Gesetzeswortlaut
- Ausdruck
- gefunden
- .
- Beschränkung
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- Fälle
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Beeinträchtigung
- Befriedigung
- Gläubiger
- führt
- ist
- Begründung
- Regierungsentwurfs
- geboten
- .
- Anliegen
- jedwede
- noch
- so
- geringfügige
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- ahnden
- Begründung
- Rechtsausschusses
- §
- Entwurfs
- BT-Drucks
- .
- S.
- wird
- Anwendung
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- Rechnung
- getragen
- .
- 20
- .
- März
- aaO
- S.
- ;
- 23
- Juli
- aaO
- S.
- .
- Würde
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Fälle
- beschränken
- Beeinträchtigung
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- geführt
- hat
- wären
- Interessen
- Gläubiger
- mehr
- ausreichend
- gewahrt
- .
- Rechtslage
- Interessenlage
- unterscheiden
- Fall
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO.
- Auch
- Vorschrift
- ist
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- beeinträchtigende
- Wirkung
- falschen
- unvollständigen
- Angaben
- grundsätzlich
- Voraussetzung
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- .
- 23
- Juli
- aaO
- .
- vorliegenden
- Fall
- war
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- Art
- geeignet
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- gefährden
- .
- Offenlegung
- Einkünfte
- Schuldners
- gegebenenfalls
- Bestandteil
- Masse
- werden
- §
- Abs.
- InsO
- berührt
- grundsätzlich
- Befriedigungsaussichten
- Gläubiger
- .
- 3
- .
- Rechtsbeschwerde
- wird
- Unrecht
- beanstandet
- Beschwerdegericht
- habe
- Rechtsprechung
- Senats
- .
- 20
- .
- März
- aaO
- S.
- beachtet
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- verbiete
- noch
- so
- geringfügige
- Verletzung
- Auskunftsoder
- Mitwirkungspflichten
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- chen
- lassen
- .
- unwesentliche
- Pflichtverletzung
- Sinne
- Rechtsprechung
- liegt
- .
- Schuldner
- hat
- Zeitraum
- mehr
- Monaten
- beharrlich
- geweigert
- Auskunftspflichten
- nachzukommen
- .
- schriftliche
- Auskunftsverlangen
- Insolvenzverwalters
- hat
- reagiert
- .
- Jahr
- erzielten
- Einkünfte
- hat
- erst
- Androhung
- Vorführung
- offengelegt
- .
- Beschwerdegericht
- hatte
- Verhaltens
- Anlass
- Frage
- auseinanderzusetzen
- Pflichtverletzungen
- Schuldners
- nur
- unwesentlich
- sind
- .
- 4
- .
- Unklarheiten
- geführter
- Insolvenzverfahren
- kann
- Schuldner
- berufen
- .
- Verfahren
- sind
- schon
- Eröffnungsbeschluss
- miteinander
- verbunden
- worden
- .
- Schuldner
- wusste
- Verfahren
- Auskunft
- erteilen
- hat
- .
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
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