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- BESCHLUSS
- 6
- November
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- .
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Raebel
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 6
- November
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- Beschluss
- Landgerichts
- Kaiserslautern
- Zivilkammer
- 30
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerde
- wird
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- unzulässig
- .
- Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Gesetzes
- hier
- §
- InsO
- statthaften
- Rechtsbeschwerde
- beurteilen
- Zeitpunkt
- Entscheidung
- Rechtsmittel
- .
- 23
- .
- September
- .
- Ende
- .
- Rechtsbeschwerde
- aufgeworfenen
- Rechtsfragen
- sind
- seither
- geklärt
- Einheitlichkeit
- Rechtsprechung
- Blick
- Beschwerdeentscheidung
- Nachteil
- berührt
- wäre
- .
- Bemessung
- vorzunehmender
- Abschläge
- ist
- grundsätzlich
- Aufgabe
- Tatrichters
- .
- ist
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- nur
- überprüfen
- Gefahr
- Verschiebung
- Maßstäbe
- bringt
- .
- .
- siehe
- zuletzt
- etwa
- .
- 14
- .
- Februar
- IX
- .
- 3
- ;
- 12
- .
- Juni
- IX
- ZB
- .
- m.w
- .
- .
- Rechtsbeschwerde
- zeigt
- Beschwerderichter
- Entscheidung
- Maßstäbe
- auch
- später
- ergangenen
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofes
- verschoben
- hat
- .
- ist
- anerkannt
- kurze
- Dauer
- Insolvenzeröffnungsverfahrens
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- Abschlag
- Regelfall
- rechtfertigen
- kann
- .
- 16
- November
- IX
- ZB
- II
- .
- 2
- .
- hier
- gemäß
- §
- Abs.
- InsVV
- noch
- §
- Abs.
- Satz
- InsVV
- Fassung
- 4
- .
- Oktober
- bestimmte
- vorausgegangenen
- Rechtsprechungsgrundsätzen
- .
- Lasten
- weiteren
- Beteiligten
- ist
- ebenfalls
- geklärt
- Mitwirkung
- arbeitsrechtlichen
- Angelegenheiten
- bis
- zu
- Beschäftigten
- Anspruch
- Vergütungszuschlag
- begründet
- .
- 25
- .
- Oktober
- IX
- ZB
- .
- Beschwerdegericht
- Gunsten
- besonders
- berücksichtigt
- hat
- .
- Rüge
- Rechtsbeschwerde
- Landgericht
- habe
- Vortrag
- weiteren
- Beteiligten
- Schriftsatz
- 16
- .
- April
- übergangen
- zeigt
- Hinsicht
- Vorbringen
- Beschwerdeführer
- günstigere
- Entscheidung
- hätte
- getroffen
- werden
- können
- .
- Rechtsbeschwerde
- wendet
- Beschwerdegericht
- Hinblick
- vorhandene
- Immobilienvermögen
- Abschlag
- gemäß
- §
- Abs.
- Buchst
- .
- InsVV
- erforderlich
- gehalten
- hat
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- Übrigen
- auch
- offensichtlich
- unbegründet
- .
- Schon
- aufgegebenen
- Senatsentscheidung
- 14
- .
- Dezember
- wäre
- hier
- allenfalls
- nennenswerten
- Befassung
- beträchtlichen
- Immobilienvermögen
- Schuldners
- deutlicher
- Abschlag
- geboten
- gewesen
- Festsetzung
- Vorinstanzen
- Ausdruck
- kommt
- .
- Richtigerweise
- hätte
- Vergütung
- Beklagten
- nur
- Grundlage
- freien
- Masse
- €
- berechnet
- werden
- dürfen
- vgl.
- ;
- .
- .
- Grundsätze
- sind
- hier
- jedenfalls
- §
- Abs.
- InsVV
- weiter
- maßgebend
- vgl.
- Vill
- Festschrift
- S.
- .
- Kayser
- Raebel
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Kaiserslautern
- Entscheidung
- InsO
- LG
- Kaiserslautern
- Entscheidung
- 30.12.2004
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