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- BESCHLUSS
- ZB
- 18
- .
- September
- Restitutionsklageverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 18
- .
- September
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 20
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 3
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- Restitutionsklägers
- unzulässig
- verworfen
- .
- Antrag
- Restitutionsklägers
- Beiordnung
- Notanwalts
- Einlegung
- Rechtsbeschwerde
- vorgenannten
- Beschluss
- wird
- abgelehnt
- .
- Wert
- Verfahrens
- Rechtsbeschwerde
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- jedenfalls
- unzulässig
- .
- ist
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- Abs.
- Satz
- .
- Antrag
- Beiordnung
- Notanwalts
- ist
- abzulehnen
- .
- beabsichtigte
- Rechtsverfolgung
- ist
- aussichtslos
- .
- Frist
- Einlegung
- Rechtsbeschwerde
- ist
- abgelaufen
- .
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- kann
- Restitutionskläger
- gewährt
- werden
- Antrag
- Beiordnung
- Notfrist
- §
- Abs.
- hier
- eingegangen
- ist
- vgl.
- Beschluss
- 19
- .
- Januar
- IX
- ZA
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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