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- BESCHLUSS
- ZB
- 7
- .
- Mai
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 7
- .
- Mai
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Beschluss
- 7
- Juli
- wird
- Kosten
- Beklagten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Antrag
- Beklagten
- Beiordnung
- Notanwalts
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Beklagte
- beruft
- lediglich
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- legt
- aber
- Gehörsverletzung
- .
- konkrete
- Vorbringen
- übergangen
- sein
- soll
- wird
- ansatzweise
- ausgeführt
- .
- Sachlage
- ist
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- bereits
- hinreichend
- substantiiert
- dargelegt
- .
- Tatsächlich
- erschöpfen
- Rügen
- Beklagten
- Wiederholung
- bisherigen
- Vorbringens
- rein
- rechtlichen
- Auseinandersetzung
- Senatsbeschluss
- .
- Art
- .
- Abs.
- GG
- folgt
- indes
- Pflicht
- Gerichte
- Partei
- vertretenen
- Rechtsansicht
- folgen
- BVerfGE
- ;
- 1
- .
- Auch
- erneute
- Antrag
- Beiordnung
- Notanwalts
- §
- war
- zurückzuweisen
- Beklagte
- substantiiert
- dargelegt
- hat
- Bundesgerichtshof
- zugelassene
- Rechtsanwälte
- gewandt
- haben
- .
- Beklagte
- legt
- einmal
- Rechtsanwälte
- gewandt
- hat
- ;
- Erstellung
- "
- ist
- Aufgabe
- Rechtsanwälte
- Bemühungen
- sind
- Beklagten
- selbst
- substantiiert
- darzulegen
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 06.09.2007
- Entscheidung
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