|
|
- BESCHLUSS
- ZB
- 15
- .
- Dezember
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Dr.
- 15
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 10
- November
- wird
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeführers
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Gründe
- Zulässigkeit
- Rechtsbeschwerde
- §
- Abs.
- bestehen
- .
- Vorliegen
- beurteilt
- Zeitpunkt
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 23
- .
- September
- ;
- .
- .
- .
- 1
- .
- vordem
- grundsätzliche
- Frage
- Fünfmonatsfrist
- §
- Abs.
- Satz
- Insolvenzbeschwerde
- Gläubigers
- unterbliebener
- öffentlicher
- Bekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- anzuwenden
- ist
- hat
- Senat
- Beschluss
- 10
- November
- IX
- .
- .
- .
- verneint
- .
- Inhaltsgleich
- hat
- Beschwerdegericht
- entschieden
- .
- 2
- .
- Gesichtspunkt
- Rechtsmittelverwirkung
- Rechtsbeschwerde
- Erstbeschwerde
- Gläubigerin
- beruft
- legt
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Rechtssache
- .
- entsprechender
- Obersatz
- Beschwerdeentscheidung
- ist
- Rechtsbeschwerde
- erforderlich
- gewesen
- wäre
- vgl.
- Beschluss
- 22
- .
- Oktober
- IX
- ZB
- .
- 4
- ;
- 23
- .
- März
- ZR
- .
- bezeichnet
- worden
- .
- Grundsatzklärung
- gibt
- Fall
- Blick
- Rechtsmittelverwirkung
- auch
- Anlass
- .
- Insolvenzbeschwerde
- ist
- schon
- verwirkt
- Beschwerdegegner
- Zeitpunkt
- angefochtene
- Entscheidung
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- zugestellt
- worden
- ist
- Rechtsmittel
- mehr
- gerechnet
- hat
- .
- angefochtene
- Entscheidung
- öffentlich
- bekannt
- gemacht
- ist
- rechtskräftig
- werden
- kann
- vermag
- Beschwerdegegner
- selbst
- festzustellen
- .
- Verhalten
- hier
- beschwerdeführenden
- Gläubigerin
- Rechtsbeschwerdeführer
- vertrauen
- durfte
- Rechtsmittel
- Festsetzung
- Vergütung
- werde
- eingelegt
- werden
- ist
- Rechtsbeschwerde
- dargelegt
- worden
- .
- hat
- einmal
- behauptet
- Gläubigerin
- öffentlichen
- Bekanntmachung
- Entscheidung
- überhaupt
- Kenntnis
- hatte
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- festgesetzt
- worden
- war
- .
- Verpflichtung
- Gläubigerin
- schon
- öffentlichen
- Bekanntmachung
- Entscheidung
- Insolvenzgericht
- nachzufragen
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- festgesetzt
- worden
- sei
- Rechtsbeschwerde
- annehmen
- möchte
- fände
- Stütze
- Gesetz
- .
- hätte
- auch
- Verfahrenspraxis
- Grundlage
- ;
- kommt
- selten
- vorläufige
- Verwalter
- nung
- auch
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- worden
- ist
- Festsetzung
- Vergütung
- erst
- Laufe
- Insolvenzverfahrens
- beantragt
- vgl.
- Beschluss
- 22
- .
- September
- IX
- ZB
- .
- .
- 3
- .
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- steht
- Berechnung
- Vergütungshöhe
- Einklang
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- .
- Vertrauensschutz
- Fortbestand
- Beschluss
- 14
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- vorübergehend
- vertretenen
- Auslegung
- §
- Abs.
- InsVV
- hat
- Senat
- ständiger
- Praxis
- versagt
- wäre
- Bekanntwerden
- Beschlusses
- 14
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- noch
- ungefestigten
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshof
- neuen
- Gebiet
- gerechtfertigt
- .
- Einbeziehung
- Schuldner
- nur
- angemieteten
- angepachteten
- Grundeigentums
- hier
- Sachwert
- Berechnungsgrundlage
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- hatte
- Senat
- überdies
- auch
- Beschluss
- 14
- .
- Dezember
- anerkannt
- .
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 09.02.2006
- LG
- Entscheidung
|