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- BESCHLUSS
- ZB
- 23
- .
- April
- Entschädigungsrechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- 23
- .
- April
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- einstimmigen
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilsenats
- 25
- .
- September
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- werden
- Kläger
- auferlegt
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- begehrt
- Verschlimmerung
- anerkannten
- Verfolgungsleidens
- erstmalige
- Zuerkennung
- Entschädigungsrente
- beklagte
- Land
- Bescheid
- 16
- .
- Januar
- ablehnte
- .
- hiergegen
- fristgerecht
- eingegangene
- Klage
- hat
- Landgericht
- Sachurteil
- abgewiesen
- .
- zulässige
- Berufung
- Klägers
- hat
- Oberlandesgericht
- einstimmigen
- Beschluss
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- erhebt
- Kläger
- Beschwerde
- Zulassung
- Revision
- Bundesgerichtshof
- erstrebt
- .
- II
- .
- Beschwerde
- Klägers
- Zurückweisung
- Berufung
- Beschlusswege
- ist
- unstatthaft
- .
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- ist
- Form
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beanstanden
- .
- kann
- Berufung
- auch
- Verfahren
- Entschädigungsgerichten
- einstimmigen
- Beschluss
- zurückgewiesen
- werden
- .
- Beschluss
- ist
- §
- Abs.
- unanfechtbar
- .
- 6
- Juli
- IX
- ZB
- .
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 28.11.2007
- Entscheidung
- E
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