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- BESCHLUSS
- ZB
- 30
- .
- Juni
- Insolvenzverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- Nr.
- Belastung
- Grundstücks
- Fremdgrundschuld
- Forderung
- sichert
- stellt
- Vermögensverschwendung
- .
- Beschluss
- 30
- .
- Juni
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 30
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Gläubigerinnen
- wird
- Beschluss
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 9
- Juli
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- 16
- .
- Januar
- beantragte
- Schuldner
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Stundung
- Verfahrenskosten
- Restschuldbefreiung
- .
- 18
- .
- Mai
- wurde
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- weitere
- Beteiligte
- fortan
- :
- Verwalter
- Insolvenzverwalter
- stellt
- .
- Schlusstermin
- beantragten
- weiteren
- Beteiligten
- erste
- Ehefrau
- minderjährige
- Tochter
- Schuldners
- fortan
- :
- Gläubigerinnen
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- Schuldner
- Leistung
- Zahlung
- fremde
- Schuld
- Bestellung
- zweier
- Grundschulden
- Vermögen
- verschwendet
- habe
- Mitwirkungspflichten
- nachgekommen
- sei
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- Antrag
- fehlender
- Glaubhaftmachung
- abgewiesen
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Gläubigerinnen
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Rechtsbeschwerde
- wollen
- Gläubigerinnen
- weiterhin
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- erreichen
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- §
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthaft
- auch
- Übrigen
- zulässig
- §
- Abs.
- .
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Beschlusses
- Zurückverweisung
- Sache
- Beschwerdegericht
- .
- 1
- .
- angefochtene
- Beschluss
- übergeht
- entscheidungserhebliches
- Vorbringen
- Gläubigerinnen
- verletzt
- Grundrecht
- rechtliches
- Gehör
- Gericht
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Versagungsgrundes
- Vermögensverschwendung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Zahlung
- fremde
- Schuld
- haben
- Gläubigerinnen
- vorgetragen
- Schuldner
- habe
- 25
- .
- August
- letzte
- Rate
- Wohnwagen
- Höhe
- €
- bezahlt
- Wohnwagen
- zuvor
- nämlich
- 10
- .
- September
- Übernahme
- Restraten
- damalige
- Lebensgefährtin
- heutige
- Ehefrau
- S.
- veräußert
- habe
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Vortrag
- "
- schlüssig
- "
- gehalten
- Mutmaßungen
- gehandelt
- habe
- Gläubigerinnen
- ernstlich
- behauptet
- hätten
- Mutmaßungen
- zuträfen
- .
- Würdigung
- Vorbringens
- Gläubigerinnen
- ist
- nachzuvollziehen
- .
- Schriftsatz
- 25
- November
- Beschwerdegericht
- bezieht
- erläutern
- Gläubigerinnen
- vorgelegten
- Unterlagen
- Mittel
- Rückzahlung
- Darlehens
- Vermögen
- Schuldners
- stammen
- müssten
- ;
- weiteren
- Schriftsatz
- 18
- .
- Februar
- Beschwerdegericht
- ebenfalls
- verweist
- heißt
- sodann
- Vorwurf
- Schuldner
- Zahlung
- Vermögen
- erbracht
- habe
- bleibe
- aufrecht
- erhalten
- .
- Zahlung
- €
- Schuld
- Dritten
- stellt
- Vermögensverschwendung
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- Versagungsgrundes
- Verstoßes
- Mitwirkungspflichten
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- haben
- Gläubigerinnen
- vorgetragen
- Schuldner
- habe
- Gläubigerin
- Erwerb
- Wohnund
- interessiert
- gewesen
- sei
- habe
- besichtigen
- wollen
- Zutritt
- verweigert
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- hier
- Pflichtverstoß
- gesehen
- einmaligen
- Vorfall
- gehandelt
- habe
- ;
- Anhörungstermin
- gewonnenen
- Eindruck
- hätte
- Schuldner
- nachdrücklichen
- Verlangen
- Verwalters
- Duldung
- Besichtigung
- verschlossen
- .
- Gläubigerinnen
- hatten
- Glaubhaftmachung
- Vorbringens
- jedoch
- Bericht
- Verwalters
- bezogen
- heißt
- Schuldner
- sei
- bewegen
- gewesen
- Innenbesichtigung
- zuzulassen
- .
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- Schuldner
- verpflichtet
- Verwalter
- Erfüllung
- Aufgaben
- unterstützen
- .
- gehört
- Kaufinteressenten
- Zutritt
- bebauten
- Grundstück
- ermöglichen
- so
- möglichst
- günstige
- Verwertung
- Grundstücks
- ermöglichen
- InsO
- .
- 2
- .
- Überdies
- hält
- Begründung
- Beschwerdegericht
- Eintragung
- Grundschulden
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- erfüllt
- erachtet
- hat
- rechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- Schuldner
- war
- Eigentümer
- Geschäftshaus
- bebauten
- Grundstücks
- .
- Jahre
- bestellte
- damaligen
- Lebensgefährtin
- jetzigen
- Ehefrau
- Forderungen
- hatte
- Grundschulden
- Höhe
- je
- €
- 29
- .
- April
- eingetragen
- wurden
- .
- Grundstück
- war
- Zeitpunkt
- wertausschöpfend
- belastet
- ;
- vorrangigen
- Grundpfandrechte
- valutierten
- nur
- noch
- Höhe
- etwa
- €
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- gemeint
- Schuldner
- habe
- Verhalten
- hinreichend
- gerechtfertigt
- .
- habe
- Grundschulden
- Neugläubigern
- Gegenleistung
- Stundung
- Sicherheit
- weiteres
- Darlehen
- anbieten
- wollen
- sei
- überdies
- stets
- ausgegangen
- Grundschulden
- anfechtbar
- kondizierbar
- gewesen
- seien
- .
- sei
- nur
- Vermögensgefährdung
- eingetreten
- Vermögensverschwendung
- darstelle
- ;
- subjektiv
- scheide
- fahrlässige
- Verschwendung
- Verschwendungsabsicht
- .
- Belastung
- Grundstücks
- Dritten
- sichernde
- Forderung
- Schuldner
- zusteht
- stellt
- unabhängig
- Vermögensverschwendung
- Belastung
- gesetz
- Vorschriften
- Insolvenzordnung
- InsO
- Bereicherungsrecht
- §
- rückgängig
- gemacht
- werden
- könnte
- Schuldner
- ausgehen
- kann
- Dritte
- werde
- Grundschulden
- gegebenenfalls
- Drittsicherheit
- Verfügung
- stellen
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- ist
- Restschuldbefreiung
- versagen
- Schuldner
- letzten
- Jahr
- Eröffnungsantrag
- Antrag
- vorsätzlich
- grob
- fahrlässig
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- vereitelt
- hat
- Vermögen
- verschwendet
- "
- hat
- .
- Begründung
- Regierungsentwurfs
- Insolvenzordnung
- sollten
- Begriff
- Ausgaben
- Luxusaufwendungen
- erfasst
- werden
- BT-Drucks
- .
- .
- Verschwendung
- iSv
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- ist
- aber
- auch
- dann
- anzunehmen
- Werte
- sinnvollen
- nachvollziehbaren
- Verhaltensweise
- verbraucht
- werden
- Ausgaben
- Verhältnis
- Gesamtvermögen
- Einkommen
- Schuldners
- grob
- unangemessen
- wirtschaftlich
- nachvollziehbar
- erscheinen
- Beschluss
- 21
- .
- September
- IX
- ZB
- .
- 9
- ;
- 9
- Juli
- IX
- ZB
- .
- .
- Auch
- schenkweise
- Hergabe
- Vermögensgegenständen
- nachvollziehbaren
- kommt
- Verschwendung
- Betracht
- §
- InsO
- anfechtbare
- Schenkung
- genommen
- Versagungsgrund
- ausfüllt
- Beschluss
- 5
- .
- März
- IX
- ZB
- .
- .
- veröffentlichten
- Entscheidung
- hat
- Senat
- "
- Verschwendung
- angesehen
- Haus
- unentgeltlich
- Dritten
- Nutzung
- überlassen
- Beschluss
- 10
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- .
- Verheimlichen
- Beiseiteschaffen
- Vermögensgegenständen
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- erfasst
- wird
- ist
- umstritten
- ablehnend
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Kommentarliteratur
- wird
- vertreten
- Tatbestand
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- bereits
- dann
- erfüllt
- ist
- Schuldner
- Einzelzwangsvollstreckung
- erschwert
- so
- Befriedigung
- Gläubiger
- beeinträchtigen
- Wenzel
- InsO
- .
- .
- schlichte
- Verbergen
- Vermögensgegenstandes
- erfüllt
- Begriff
- Verschwendung
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- auch
- dann
- Zugriff
- Gläubigern
- Gegenstand
- erschwert
- sogar
- vereitelt
- wird
- .
- Gegenstand
- Schuldner
- noch
- verfügen
- kann
- kann
- schon
- begrifflich
- verschwendet
- worden
- sein
- .
- Fall
- handelt
- hier
- jedoch
- .
- Schuldner
- hat
- Eigentümergrundschulden
- bestellt
- Grundstück
- jetzigen
- Ehefrau
- belastet
- .
- Nur
- kann
- nunmehr
- Grundschulden
- verfügen
- etwa
- Sicherheit
- neu
- aufzunehmendes
- Darlehen
- Gegenleistung
- Stundung
- Forderung
- Verfügung
- stellen
- .
- Schuldner
- selbst
- ist
- mehr
- verfügungsbefugt
- .
- Weggabe
- Vermögensgegenstandes
- anfechtbar
- ist
- schließt
- Annahme
- "
- Verschwendung
- "
- .
- Schenkungen
- nur
- gebräuchliche
- Gelegenheitsgeschenke
- geringem
- Wert
- darstellen
- sind
- §
- AnfG
- §
- InsO
- anfechtbar
- können
- oben
- Gesagten
- aber
- durchaus
- Tatbestand
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- fallen
- Vermögen
- Schuldners
- verringert
- hat
- .
- Zuwendung
- kondiziert
- werden
- kann
- hier
- Hinblick
- §
- durchaus
- Frage
- steht
- ist
- ebenfalls
- unerheblich
- .
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- beantragen
- will
- mag
- sein
- Vermögen
- mindernde
- Verfügung
- rückgängig
- machen
- noch
- möglich
- ist
- Vorwurf
- Vermögensverschwendung
- auszusetzen
- ;
- tut
- bleibt
- also
- Vermögenseinbuße
- hat
- Folge
- mögliche
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- hinzunehmen
- .
- Entscheidend
- ist
- allein
- Grundschulden
- äußeren
- Anlass
- Gegenleistung
- Vermögen
- Schuldners
- ausgeschieden
- sind
- .
- Ansicht
- Beschwerdegerichts
- setzt
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- "
- Verschwendungsabsicht
- "
- Tatbestandsmerkmal
- Verschwendung
- bezogene
- besondere
- Fahrlässigkeit
- .
- prüfen
- ist
- Schuldner
- Verschwendung
- vorsätzlich
- grob
- fahrlässig
- Befriedigung
- Insolvenzgläubiger
- beeinträchtigt
- hat
- .
- .
- angefochtene
- Beschluss
- kann
- Bestand
- haben
- .
- ist
- aufzuheben
- ;
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- §
- Abs.
- geltend
- gemachten
- Versagungsgründe
- vollständig
- neu
- prüfen
- haben
- wird
- .
- weitere
- Verfahren
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- Beschwerdegericht
- ist
- Grundsatz
- zutreffend
- ausgegangen
- Schuldner
- Schlusstermin
- tatsächlichen
- Voraussetzungen
- Versagungsantragsteller
- dargelegten
- Versagungsgrundes
- erklären
- hat
- .
- Tatsachen
- Schlusstermin
- unstreitig
- waren
- können
- nachträglich
- mehr
- bestritten
- werden
- Beschluss
- 9
- .
- Februar
- IX
- .
- .
- Senat
- zwischenzeitlich
- entschieden
- hat
- ist
- Schuldner
- jedoch
- rechtzeitig
- Schlusstermin
- hinzuweisen
- Versagungsanträge
- gestellt
- werden
- können
- Regel
- nur
- Schlusstermin
- Anträgen
- Stellung
- nehmen
- kann
- Beschluss
- 10
- .
- Februar
- .
- .
- Ist
- Hinweis
- erfolgt
- muss
- Schuldner
- Gelegenheit
- nachträglichen
- Stellungnahme
- erhalten
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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