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- BESCHLUSS
- ZB
- 13
- Juli
- Gesamtvollstreckungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Dr.
- 13
- Juli
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 3
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 28
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- weiteren
- Beteiligten
- zurückgewiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- Euro
- .
- Gründe
- :
- weitere
- Beteiligte
- war
- Gesamtvollstreckungsverwalter
- Vermögen
- Schuldnerin
- .
- Antrag
- 5
- .
- April
- hat
- Tätigkeit
- Vergütung
- €
- 5-facher
- Satz
- §
- VergVO
- pauschalierte
- Auslagen
- insbesondere
- Telefon
- Fahrtkosten
- Höhe
- €
- jeweils
- zuzüglich
- .
- beantragt
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- beantragte
- Vergütung
- Maßgabe
- zugesprochen
- Umsatzsteuer
- nur
- Unterschiedsbetrag
- ermäßigten
- Satz
- allgemeinen
- Satz
- berechtigt
- sei
- vgl.
- .
- 20
- November
- IX
- ZB
- .
- Auslagen
- hat
- Betrag
- €
- bewilligt
- .
- teilweise
- Absetzung
- Auslagen
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- hat
- Landgericht
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- wendet
- weitere
- Beteiligte
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- Bundesgerichtshof
- Rechtsmittelzug
- Gesamtvollstreckungsverfahren
- entwickelten
- Grundsätzen
- vgl.
- .
- 15
- .
- Januar
- IX
- ZB
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthaft
- auch
- Übrigen
- zulässig
- .
- ist
- jedoch
- unbegründet
- Landgericht
- gebilligte
- Pauschalierung
- Auslagen
- Höhe
- .
- beantragten
- zugesprochenen
- Vergütung
- rechtlich
- beanstanden
- ist
- .
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- Auffassung
- vertritt
- §
- Abs.
- InsVV
- geregelten
- Vergütungsgrundsätze
- Pauschalierung
- Auslagen
- hätten
- auch
- Anwendungsbereichs
- InsVV
- Gültigkeit
- müssten
- Auslagenansprüche
- Gesamtvollstreckungsverwalters
- entsprechend
- herangezogen
- werden
- ist
- folgen
- .
- entsprechende
- Übergangsregelung
- kann
- weitere
- Beteiligte
- stützen
- .
- Rechtsbeschwerde
- kann
- auch
- gerichtliche
- Entscheidung
- Literaturstimme
- anführen
- Standpunkt
- einnimmt
- .
- Verfassung
- gebietet
- vorgezogene
- Anwendung
- §
- Abs.
- InsVV
- ebenfalls
- .
- §
- Abs.
- VergVO
- postulierte
- Belegpflicht
- betrifft
- Vergütungsanspruch
- Ersatz
- Auslagen
- ohnehin
- schon
- allgemeine
- Geschäftskosten
- Vergütung
- abgegolten
- sind
- .
- Kosten
- hier
- Gläubigergesamtheit
- Ersatz
- besonderer
- Kosten
- beansprucht
- ist
- abweichenden
- Regelung
- schon
- allgemeinen
- Rechtsgrundsätzen
- zuzumuten
- abzurechnen
- .
- steht
- Art
- .
- Abs.
- GG
- Einklang
- .
- 2
- .
- Literatur
- §
- VergVO
- wird
- allerdings
- Auffassung
- vertreten
- Einzelfall
- Gründen
- Vereinfachung
- begrenzte
- Pauschalierung
- Auslagenansprüche
- Platz
- greifen
- kann
- vgl.
- Eickmann
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- Haarmeyer/Wutzke/Förster
- Vergütung
- Insolvenzverfahren
- 1
- .
- Aufl
- .
- .
- 10
- ;
- .
- Kilger/Karsten
- Insolvenzgesetze
- 17
- .
- Aufl
- .
- §
- Anm
- .
- ;
- Uhlenbruck
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Pauschalierung
- Rahmen
- wird
- insbesondere
- befürwortet
- Einzelnachweise
- nur
- schwer
- besonders
- aufwendig
- beschafft
- werden
- können
- einzelnen
- Auslagengruppen
- Telefon
- pauschaler
- Erfahrungssatz
- anzuerkennen
- ist
- ebenso
- :
- ;
- .
- .
- Grundsätzen
- haben
- Vorinstanzen
- ausgerichtet
- weiteren
- Beteiligten
- pauschalen
- Auslagensatz
- Höhe
- 5
- .
- .
- festgesetzten
- Vergütung
- auch
- §
- Abs.
- Satz
- VergVO
- geforderte
- belegte
- Einzelaufstellung
- zugebilligt
- haben
- .
- liegt
- jedenfalls
- Rechtsfehler
- Nachteil
- weiteren
- Beteiligten
- .
- weitergehende
- Vorschlag
- Neuordnung
- tung
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsVV
- seien
- Pauschalierungen
- Vomhundertsatz
- jedenfalls
- aber
- gesetzlichen
- Vergütung
- "
- unbedenklich
- vgl.
- Haarmeyer/Wutzke/Förster
- Vergütung
- Insolvenzverfahren
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ist
- abzulehnen
- .
- Anlehnung
- Regelung
- §
- InsVV
- deutlich
- angehobene
- Pauschalbetrag
- .
- geht
- Abwicklungserleichterungen
- hinaus
- eröffnet
- Verwalter
- faktisch
- Wahlrecht
- §
- Abs.
- InsVV
- Vergütungsverordnung
- kennt
- .
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 28.06.2004
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