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- BESCHLUSS
- ZB
- 27
- .
- April
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 27
- .
- April
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 15
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 3
- .
- März
- wird
- Kosten
- Klägers
- unzulässig
- verworfen
- .
- Kläger
- trägt
- auch
- Kosten
- Nebenintervenientin
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- .
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordern
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- geltend
- gemachte
- Verletzung
- Grundrechts
- Klägers
- wirksamen
- Rechtsschutz
- liegt
- .
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- ist
- Quelle
- ersichtlich
- damalige
- Prozessbevollmächtigte
- Klägers
- entnehmen
- konnte
- offenen
- Frist
- gewählte
- Telefaxnummer
- gelte
- auch
- Berufungsgericht
- .
- hatte
- Berufungsgericht
- auszugehen
- Telefaxgerät
- Anschlussnummer
- ausschließlich
- Landgericht
- zuzuordnen
- war
- fristgerechter
- Zugang
- Berufungsbegründung
- ausschied
- .
- 2
- .
- Auch
- Beurteilung
- Wiedereinsetzungsantrags
- unbegründet
- Berufungsgericht
- weist
- zulässigkeitsrelevanten
- Rechtsfehler
- .
- ist
- ersichtlich
- damalige
- Prozessbevollmächtigte
- Klägers
- gesundheitlichen
- Beeinträchtigung
- unrichtige
- Telefaxnummer
- verwendet
- hat
- .
- 3
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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