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- BESCHLUSS
- IX
- 4
- .
- Februar
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 4
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Antrag
- Schuldners
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- Durchführung
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschluss
- 7
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 5
- November
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- Eröffnungsantrag
- Schuldners
- Oktober
- lehnte
- Insolvenzgericht
- Beschluss
- 18
- .
- Juni
- Stundung
- Verfahrenskosten
- zweifelsfreier
- Grund
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- vorlag
- .
- Antrag
- Verfahrenseröffnung
- wurde
- Masse
- abgewiesen
- .
- Versagungsgrund
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- lag
- Schuldner
- Insolvenzantrag
- Darlehensforderung
- Vaters
- angegeben
- hatte
- noch
- Antragstellung
- befriedigte
- .
- 2
- .
- März
- hat
- Schuldner
- erneut
- Stundung
- Verfahrenskosten
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- beantragt
- .
- Anträge
- hat
- Insolvenzgericht
- schluss
- 24
- .
- Juni
- zurückgewiesen
- .
- gerichtete
- Beschwerde
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Schuldner
- beabsichtigt
- Beschluss
- Beschwerdegerichts
- 5
- November
- Rechtsbeschwerde
- wenden
- Prozesskostenhilfe
- nachsucht
- .
- II
- .
- Antrag
- Gewährung
- Prozesskostenhilfe
- ist
- abzulehnen
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Aussicht
- Erfolg
- InsO
- ;
- §
- .
- beabsichtigte
- Rechtsbeschwerde
- Abs.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- wäre
- unzulässig
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- entschieden
- Antrag
- Schuldners
- Restschuldbefreiung
- Rechtsschutzbedürfnis
- fehlt
- Jahren
- rechtskräftiger
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- früheren
- Verfahren
- vorsätzlichen
- grob
- fahrlässigen
- Verletzung
- Mitwirkungspflichten
- erneuten
- Antrag
- Restschuldbefreiung
- stellt
- .
- 16
- Juli
- .
- 8
- ;
- .
- .
- .
- weiteren
- Entscheidung
- 21
- .
- Januar
- IX
- ZB
- gilt
- dreijährige
- Sperrfrist
- Erlass
- Entscheidung
- Eröffnungsantrag
- laufen
- beginnt
- auch
- dann
- Schuldner
- Eröffnungsverfahren
- versäumt
- hat
- Hinweis
- Gerichts
- rechtzeitig
- eigenen
- Insolvenzantrag
- verbunden
- Antrag
- Restschuldbefreiung
- stellen
- .
- 2
- .
- Grundsätzen
- ist
- erneut
- gestellte
- Eigenantrag
- Antrag
- Verfahrenskostenstundung
- Restschuldbefreiung
- unzulässig
- .
- Steht
- schon
- Eröffnungsverfahren
- eröffneten
- Verfahren
- zweifelsfrei
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- versagen
- ist
- so
- kann
- ständiger
- Rechtsprechung
- .
- 16
- .
- Dezember
- ;
- 27
- .
- Januar
- IX
- ZB
- 265
- ;
- 15
- November
- IX
- ZB
- .
- Stundung
- Verfahrenskosten
- versagt
- aufgehoben
- werden
- vorhergehenden
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- bedarf
- .
- Aufhebung
- beruht
- Unredlichkeit
- Schuldners
- .
- planwidrige
- Regelungslücke
- Senat
- eröffnete
- Verfahren
- ausgegangen
- ist
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- früheren
- Verfahren
- Schlusstermin
- versagt
- werden
- musste
- .
- 16
- Juli
- aaO
- S.
- .
- besteht
- auch
- hier
- .
- verhindern
- Erstverfahren
- festgestellte
- Versagungsgrund
- sanktionslos
- bleibt
- darf
- Schuldner
- Möglichkeit
- haben
- sofort
- wieder
- Antrag
- Restschuldbefreiung
- stellen
- .
- Entsprechend
- Grundgedanken
- Vorschlags
- "
- Regierungsentwurf
- Gesetzes
- Entschuldung
- mittelloser
- Personen
- Stärkung
- Gläubigerrechte
- Regelung
- Insolvenzfestigkeit
- Lizenzen
- "
- 22
- .
- August
- abgedruckt
- Beilage
- Heft
- Versagungstatbestand
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- erweitert
- werden
- sollte
- vgl.
- .
- 16
- Juli
- aaO
- .
- soll
- Schuldner
- aufwändige
- kostenträchtige
- Verfahren
- auch
- dann
- sofort
- wieder
- Anspruch
- nehmen
- können
- Fehlverhaltens
- schon
- vorangegangenen
- Eröffnungsverfahren
- Stundungsversagung
- gekommen
- ist
- .
- Auch
- hier
- besteht
- dreijährige
- Sperrfrist
- erneuten
- Antrag
- Lauf
- Rechtskraft
- Entscheidung
- nung
- Verfahrenskostenstundung
- Abweisung
- Eröffnungsantrags
- Masse
- früheren
- Verfahren
- beginnt
- .
- 3
- .
- steht
- doppelten
- Analogie
- nämlich
- Anwendung
- Versagungsgründe
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Eröffnungsverfahren
- Entscheidung
- Verfahrenskostenstundung
- entsprechenden
- Anwendung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Maßgabe
- Vorschläge
- Regierungsentwurfs
- Entschuldungsgesetzes
- bedarf
- .
- entsprechende
- Anwendung
- Versagungsgründe
- Eröffnungsverfahren
- ist
- oben
- bereits
- ausgeführt
- Fall
- zweifelsfreien
- Vorliegens
- schon
- langem
- anerkannt
- .
- Rechtsprechung
- abzugehen
- einzuschränken
- besteht
- .
- Vielmehr
- ist
- Sicherung
- maßvollen
- Inanspruchnahme
- kostenaufwändigen
- geboten
- auch
- schon
- Verfahrenseröffnung
- zweifelsfrei
- festgestellten
- Verstößen
- übermäßige
- Inanspruchnahme
- Verfahrens
- verhindern
- .
- Andere
- Abgrenzungskriterien
- haben
- tragfähig
- erwiesen
- vgl.
- .
- 16
- Juli
- aaO
- S.
- .
- .
- Betracht
- kommt
- nur
- zeitlich
- begrenzte
- Sperrfrist
- .
- Insoweit
- hält
- Senat
- Anwendungsbereichs
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Zeitabstand
- Jahren
- angemessen
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- .
- 16
- Juli
- aaO
- S.
- .
- .
- übermäßige
- Beeinträchtigung
- Schuldners
- ist
- verbunden
- .
- Auch
- ergibt
- Rechtsprechung
- Senats
- .
- Kayser
- Raebel
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 24.06.2009
- Entscheidung
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