|
|
- BESCHLUSS
- ZA
- 27
- .
- Januar
- Prozesskostenhilfeverfahren
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 27
- .
- Januar
- Vizepräsidenten
- Richter
- Dr.
- Tombrink
- beschlossen
- :
- Antrag
- Klägers
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 3
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 16
- November
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- Prozesskostenhilfe
- kann
- nur
- gewährt
- werden
- beabsichtigte
- Rechtsverfolgung
- hinreichende
- Aussicht
- Erfolg
- bietet
- §
- Satz
- .
- fehlt
- hier
- .
- beabsichtigte
- Nichtzulassungsbeschwerde
- ist
- gemäß
- §
- Nr.
- Satz
- unzulässig
- Wert
- Beschwer
- €
- übersteigt
- .
- ständigen
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- ist
- Auskunftsanspruch
- wirtschaftlichen
- Interesse
- bemessen
- Kläger
- Erteilung
- Auskunft
- hat
- .
- ist
- gemäß
- §
- freiem
- Ermessen
- schätzen
- Wert
- Auskunftsanspruchs
- Regel
- nur
- Bruchteil
- üblicherweise
- Leistungsanspruchs
- bemessen
- ist
- Auskunftsanspruch
- vorbereiten
- soll
- Höhe
- Bruchteils
- abhängt
- Kläger
- chung
- Leistungsanspruchs
- begehrte
- Auskunft
- angewiesen
- ist
- etwa
- Urteil
- 8
- .
- Januar
- Beschluss
- 22
- .
- Oktober
- .
- m.w
- .
- ;
- Zöller/Herget
- 28
- .
- Aufl
- .
- .
- "
- Auskunft
- "
- m.w
- .
- .
- Klageschrift
- hat
- Kläger
- Streitwert
- €
- angegeben
- Ausdruck
- gebracht
- wirtschaftliches
- Interesse
- Klage
- Wert
- Höhe
- veranschlagt
- .
- Dementsprechend
- haben
- Vorinstanzen
- Streitwert
- €
- festgesetzt
- Parteien
- beanstandet
- worden
- wäre
- .
- hat
- Kläger
- Prozesskostenhilfegesuch
- nunmehr
- Beschwer
- €
- angegeben
- mitgeteilt
- Anspruch
- Schadensersatz
- Berichtigung
- D.
- -Registers
- "
- mindestens
- €
- "
- betrage
- .
- Anspruchsumfang
- erläutert
- noch
- sonst
- Akteninhalts
- nachvollziehbar
- ist
- ist
- Angabe
- allenfalls
- vorinstanzlichen
- Wertbemessung
- auszugehen
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 27.01.2010
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
- Tombrink
|