|
|
- NAMEN
- Urteil
- 3/12
- Verkündet
- :
- 9
- .
- April
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Gesellschafter
- Personengesellschaft
- hat
- grundsätzlich
- Interesse
- Feststellung
- Unwirksamkeit
- Gesellschafterbeschlusses
- .
- gilt
- Regel
- auch
- Bestehen
- Gesellschaft
- Zugehörigkeit
- Gesellschafters
- Gesellschaft
- hinaus
- Fortführung
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- Urteil
- 9
- .
- April
- 3/12
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 9
- .
- April
- Richter
- Dr.
- Vorsitzenden
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Sunder
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- wird
- Beschluss
- 8
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 30
- November
- Kostenpunkt
- insoweit
- aufgehoben
- Berufungsgericht
- Feststellungsanträge
- Klägers
- Berufungsanträge
- IV
- .
- entschieden
- hat
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- neuen
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- sind
- Rechtsanwälte
- .
- waren
- Partnerschaftsgesellschaft
- verbunden
- .
- Kläger
- ist
- Einreichung
- Zustellung
- Klage
- vorliegenden
- Verfahren
- 30
- .
- Juni
- ausgeschieden
- .
- Revisionsinstanz
- Bedeutung
- wurden
- Gesellschafterversammlung
- 19
- .
- Mai
- Beschlüsse
- folgendem
- Wortlaut
- gefasst
- :
- Herr
- Dr.
- [
- Kläger
- wird
- aufgefordert
- Anfang
- Mai
- Konten
- Partnerschaft
- abgeräumten
- entnommenen
- Beträge
- insgesamt
- Euro
- unverzüglich
- spätestens
- Partnerschaft
- zurückzuzahlen
- .
- Herr
- Dr.
- [
- Kläger
- wird
- aufgefordert
- bereits
- Kanzleiräumen
- entfernten
- Original-Akten
- insbesondere
- Wochenende
- 15./16.5.2010
- Kanzlei
- beiseite
- geschafften
- Akten
- Kanzleiräume
- zurückzubringen
- ;
- gilt
- Angelegenheiten
- betreffen
- Partnerschaft
- Ansprüche
- Beispiel
- Auslagenerstattung
- zustehen
- können
- .
- Kläger
- begehrt
- Feststellung
- Beschlüsse
- nichtig
- sind
- hilfsweise
- Rechtswirkung
- entfalten
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- insoweit
- abgewiesen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Berufung
- §
- Abs.
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- erkennenden
- Senat
- zugelassene
- Revision
- Klägers
- Begehren
- weiter
- verfolgt
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Klägers
- hat
- Erfolg
- führt
- Aufhebung
- Entscheidung
- angefochtenen
- Umfang
- Zurückverweisung
- Berufungsgericht
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Wesentlichen
- ausgeführt
- :
- Kläger
- fehle
- §
- erforderliche
- Feststellungsinteresse
- .
- komme
- Kläger
- Gesellschaft
- ausgeschieden
- sei
- .
- Maßgeblich
- sei
- angefochtene
- Beschluss
- Rechtswirkungen
- Verhältnis
- Parteien
- habe
- .
- Auswirkungen
- noch
- früheren
- Gesellschafterstellung
- nachwirkenden
- Rechte
- seien
- ersichtlich
- .
- Gesellschafterbeschlüssen
- enthaltenen
- Aufforderungen
- begründeten
- Rechtspflicht
- .
- wirkten
- Rechtspflicht
- konstitutiv
- .
- Beschlüssen
- genannten
- Aufforderungen
- Kläger
- geführten
- Rechtsstreit
- würden
- Beschlüsse
- nur
- insoweit
- Wirkung
- entfalten
- ergangen
- Kläger
- Kenntnis
- genommen
- worden
- seien
- .
- II
- .
- hält
- revisionsrechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- Klage
- ist
- zulässig
- .
- Insbesondere
- sind
- Voraussetzungen
- Abs.
- erfüllt
- .
- 1
- .
- gefestigter
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- sind
- Beschlüsse
- Gesellschafter
- Personengesellschaft
- Rechtsverhältnisse
- Sinne
- §
- Abs.
- Urteil
- 21
- .
- Oktober
- ZR
- 227
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- ;
- ebenso
- etwa
- Gesellschaftsrecht
- Band
- §
- S.
- .
- streitigen
- Beschlüsse
- Wirkung
- Zukunft
- haben
- sollen
- handelt
- auch
- nur
- vergangene
- gegenwärtige
- Rechtsverhältnisse
- .
- 2
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- ist
- Bestehen
- Feststellungsinteresses
- erforderlich
- Gesellschafterbeschlüssen
- enthaltenen
- Aufforderungen
- Rechtspflicht
- begründen
- .
- Gesellschafter
- Personengesellschaft
- hat
- grundsätzlich
- Interesse
- Sinn
- §
- Abs.
- Feststellung
- Unwirksamkeit
- Gesellschafterbeschlusses
- ZR
- ;
- Urteil
- Urteil
- 21
- .
- Oktober
- 25
- November
- 118
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- .
- ergibt
- schon
- Zugehörigkeit
- Gesellschaft
- .
- muss
- hinnehmen
- Wirksamkeit
- Gesellschafterbeschlusses
- Rechtsunsicherheit
- besteht
- Urteil
- 21
- .
- Oktober
- ZR
- 227
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- .
- gilt
- grundsätzlich
- auch
- Bestehen
- Gesellschaft
- Zugehörigkeit
- Gesellschafters
- Gesellschaft
- vgl.
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- .
- hat
- auch
- Beschlussfassung
- ausgeschiedene
- Gesellschafter
- Regelfall
- fortwirkendes
- Feststellungsinteresse
- .
- kann
- dahinstehen
- Sachverhalte
- denkbar
- sind
- Ausscheiden
- Feststellungsinteresse
- entfällt
- .
- Beschlüssen
- enthaltenen
- Aufforderungen
- Rückzahlung
- Geld
- Rückgabe
- Akten
- sollten
- ersichtlich
- Ausscheiden
- Klägers
- Gesellschaft
- hinfällig
- werden
- .
- 3
- .
- Übrigen
- handelt
- beschlossenen
- Aufforderungen
- nur
- unverbindliche
- Meinungsäußerung
- Gesellschafter
- Rechtsfolgewillen
- verbindliche
- Feststellung
- bestimmten
- Handlungspflichten
- Klägers
- .
- spricht
- schon
- Umstand
- Beschlüsse
- förmlich
- gefasst
- worden
- sind
- Abstimmungsergebnis
- Versammlungsleiter
- förmlich
- festgestellt
- protokolliert
- worden
- ist
- vgl.
- Urteil
- 25
- November
- 118
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- .
- Beschlussfassungen
- sollte
- Gesellschaftern
- streitige
- Verpflichtung
- Rückzahlung
- Beträgen
- Rückgabe
- Akten
- verbindlich
- festgelegt
- werden
- .
- Regelungscharakter
- Gesellschaft
- genügt
- jedenfalls
- Interesse
- Klägers
- Feststellung
- Unwirksamkeit
- Beschlüsse
- rechtfertigen
- vgl.
- Urteil
- 25
- November
- 118
- ;
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- .
- .
- angefochtene
- Beschluss
- ist
- aufzuheben
- Sache
- Berufungsgericht
- zurückzuverweisen
- .
- Senat
- kann
- selbst
- abschließend
- entscheiden
- noch
- tatrichterliche
- Feststellungen
- getroffen
- werden
- müssen
- .
- Allerdings
- ist
- Berufungsgericht
- Recht
- ausgegangen
- Beklagten
- richtigen
- Klagegegner
- passivlegitimiert
- sind
- .
- Nichtigkeit
- Beschlüssen
- Gesellschafterversammlung
- Personengesellschaft
- wird
- grundsätzlich
- Feststellungsklage
- Mitgesellschafter
- geltend
- gemacht
- Urteil
- 7
- .
- Juni
- ;
- Urteil
- 27
- .
- April
- ZR
- .
- .
- ;
- Urteil
- 1
- .
- März
- ZR
- .
- .
- gilt
- auch
- Klage
- mittlerweile
- ausgeschiedenen
- Gesellschafters
- Urteil
- 7
- .
- Februar
- .
- .
- erforderliche
- Zurückverweisung
- wiedereröffneten
- Berufungsrechtszug
- wird
- Oberlandesgericht
- nunmehr
- geltend
- gemachten
- formellen
- materiellen
- Beschlussmängeln
- befassen
- haben
- .
- Sunder
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 30.11.2011
|