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- BESCHLUSS
- ZR
- 27
- .
- April
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- AktG
- §
- ;
- §
- Fall
- Nichtigkeit
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- Aufsichtsratsmitglied
- verbundenen
- Gesellschaft
- Verstoßes
- §
- §
- AktG
- kommt
- Bereicherungsanspruch
- Aktiengesellschaft
- grundsätzlich
- nur
- Tätigkeiten
- Betracht
- bereits
- organschaftlichen
- Pflichtenkreis
- Aufsichtsrats
- gehören
- .
- Beschluss
- 27
- .
- April
- ZR
- OLG
- II
- .
- Zivilsenat
- hat
- 27
- .
- April
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Parteien
- werden
- hingewiesen
- Senat
- beabsichtigt
- Revision
- Klägerin
- Beschluss
- gemäß
- §
- zurückzuweisen
- bereits
- unzulässig
- ist
- .
- Gründe
- :
- Revision
- zulässig
- ist
- hat
- Aussicht
- Erfolg
- liegen
- Voraussetzungen
- Zulassung
- §
- .
- Revision
- ist
- unzulässig
- Berufungsgericht
- Klage
- Wertersatz
- Einrichtung
- Buchführung
- Beklagten
- Tochtergesellschaften
- €
- Beratung
- betreffend
- Umsatzsteuerfreiheit
- Gesundheitsbetriebe
- 5.380,00
- €
- abgewiesen
- hat
- .
- hier
- Klage
- Ansprüche
- geltend
- gemacht
- werden
- muss
- Revisionsbegründung
- Ansprüche
- erstrecken
- Abänderung
- beantragt
- ist
- ;
- andernfalls
- ist
- Rechtsmittel
- begründeten
- Teil
- unzulässig
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- genannten
- Ansprüchen
- befasst
- Revisionsbegründung
- .
- II
- .
- Zulassungsgrund
- besteht
- Revision
- hat
- Übrigen
- auch
- Aussicht
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Grundsätzlich
- klärungsbedürftige
- Fragen
- stellen
- näher
- begründeten
- Zulassungsentscheidung
- Berufungsgerichts
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- geklärt
- Aufsichtsratsmitglied
- §
- §
- AktG
- .
- V.m
- .
- unwirksamen
- Beratungsvertrages
- Leistungen
- Gesellschaft
- erbringt
- Bereicherungsanspruch
- Anspruch
- Aufwendungsersatz
- Geschäftsführung
- Auftrag
- §
- §
- zustehen
- kann
- Sen
- .
- .
- 2
- .
- April
- .
- .
- genannten
- Senatsurteil
- lässt
- entnehmen
- Ansprüche
- auch
- Gesellschaft
- zustehen
- Aufsichtsratsmitglied
- mittelbar
- Dienstleistungen
- erbringen
- ließ
- Vergütung
- erlangt
- hat
- .
- Voraussetzungen
- Wertersatzanspruchs
- Abs.
- nichtigen
- Geschäftsbesorgungsvertrages
- rechtsgrundlos
- geleistete
- Dienste
- sind
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- ebenfalls
- geklärt
- vgl.
- .
- 26
- .
- Januar
- ;
- Urt
- .
- 17
- .
- Februar
- IX
- ZR
- .
- 2
- .
- Revision
- hat
- auch
- Sache
- Aussicht
- Erfolg
- .
- Klägerin
- steht
- Anspruch
- verlangte
- Vergütung
- .
- Beklagte
- hat
- Leistungen
- Klägerin
- nur
- vergüten
- Aufsichtsratstätigkeit
- Gesellschafter-Geschäftsführers
- erbracht
- hat
- .
- Bereicherungsanspruch
- Anspruch
- Geschäftsführung
- Auftrag
- Aufsichtsratsmitglieds
- verbundenen
- Gesellschaft
- AG
- kommt
- nur
- Dienstleistungen
- Betracht
- Tätigkeitsbereichs
- Aufsichtsratsmitglieds
- Aufsichtsrat
- liegen
- §
- Abs.
- AktG
- .
- Fall
- Nichtigkeit
- Geschäftsbesorgungsvertrages
- Verstoßes
- §
- §
- AktG
- ist
- Wert
- rechtsgrundlos
- erlangten
- Dienstleistungen
- ersetzen
- §
- Abs.
- .
- nichtigen
- Geschäftsbesorgungsvertrages
- empfangene
- Dienstleistung
- ist
- wertlos
- Leistungsempfänger
- andere
- Person
- beauftragt
- hätte
- entsprechende
- Vergütung
- hätte
- bezahlen
- müssen
- 17
- ;
- Urt
- .
- 26
- .
- Januar
- ;
- Urt
- .
- 17
- .
- Februar
- IX
- ZR
- .
- Aufsichtsratsmitglied
- verbundene
- Gesellschaft
- Beratungsleistungen
- erbringt
- Erfüllung
- organschaftlichen
- Pflichten
- Aufsichtsrats
- gehören
- erspart
- Gesellschaft
- Aufwendungen
- Dritten
- beauftragt
- hätte
- .
- Aufsichtsratsmitglied
- ist
- verpflichtet
- Leistungen
- Rahmen
- Organstellung
- erbringen
- auch
- aufwändig
- sind
- spezielle
- Kenntnisse
- voraussetzen
- .
- Vergütung
- kann
- nur
- verlangen
- Satzung
- Hauptversammlung
- Vergütung
- vorgesehen
- haben
- §
- AktG
- .
- Auch
- Sondervergütungen
- müssen
- Hauptversammlung
- gebilligt
- werden
- .
- Gewährung
- besteht
- Anspruch
- .
- Risiko
- bewilligte
- normale
- "
- Vergütung
- unzulänglich
- erweist
- trägt
- Aufsichtsrat
- .
- AktG
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- MünchKommAktG/Habersack
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Klägerin
- hat
- Teilnahme
- steuerlichen
- Außenprüfung
- Beratungsleistungen
- erbracht
- Tätigkeiten
- liegen
- bereits
- Überwachungsaufgabe
- Aufsichtsrats
- gehören
- .
- "
- mitwirkende
- Beratung
- "
- Jahresabschluss
- auch
- soweit
- Konzerntöchter
- betroffen
- sind
- ist
- grundsätzlich
- Teil
- Prüfungsaufgabe
- Aufsichtsrats
- §
- Abs.
- AktG.
- Rat
- Vorstand
- ausländische
- Vermarktungsgesellschaft
- gründen
- gehört
- Beratung
- Abschluss
- Beteiligungskaufverträgen
- Organtätigkeit
- Aufsichtsratsmitglieds
- vgl.
- .
- .
- Konsultation
- Bearbeitung
- Bemessungsgrundlage
- Zusammenhang
- staatlichen
- Investitionszuschüssen
- zählt
- allgemeine
- Beratungsleistung
- betriebswirtschaftlicher
- Art
- Pflichten
- Aufsichtsratsmitglieds
- vgl.
- aaO
- .
- .
- Vortrag
- Klägerin
- lässt
- Tätigkeit
- allgemeine
- Beratungsleistung
- hinausgeht
- entnehmen
- .
- gilt
- auch
- Verhandlungen
- Banken
- Börsen
- anlässlich
- Börseneinführung
- .
- geltend
- gemachten
- Leistungen
- Erstellung
- Gutachtens
- Wert
- Beklagten
- Tätigkeit
- Erwerb
- GmbH
- sind
- berücksichtigen
- vorrangig
- geltend
- gemachten
- Ansprüche
- insgesamt
- 4.190.166,37
- €
- Berufungsbegründung
- erläuterten
- Reihenfolge
- bereits
- Teilklage
- verlangten
- €
- überschreiten
- .
- Auch
- Anwesenheit
- steuerlichen
- Außenprüfungen
- kann
- Klägerin
- Wertersatz
- verlangen
- .
- Teilnahme
- Klägerin
- war
- steuerlichen
- Beratung
- Beklagten
- überflüssig
- ersparte
- Aufwendungen
- .
- Außenprüfungen
- waren
- bereits
- Steuerberater
- Beklagten
- anwesend
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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