|
|
- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 5
- .
- Mai
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- GmbHG
- §
- Abs.
- ;
- AktG
- Abs.
- Ist
- Gesellschafter
- Darlehen
- nehmenden
- Darlehen
- gebenden
- Gesellschaft
- beteiligt
- finden
- Finanzierungshilfe
- Darlehen
- gebenden
- Unternehmens
- Eigenkapitalersatzvorschriften
- Anwendung
- Gesellschafter
- Gewährung
- Abzug
- Kredithilfe
- andere
- Unternehmen
- bestimmenden
- Einfluss
- ausüben
- insbesondere
- Geschäftsführungsorgan
- Hilfe
- gewährenden
- Gesellschaft
- entsprechende
- Weisungen
- erteilen
- kann
- .
- .
- vgl.
- Sen
- .
- .
- 28
- .
- Februar
- ZR
- m.w
- .
- .
- .
- Hat
- Aktiengesellschaft
- Schwestergesellschaft
- gemeinsamen
- Muttergesellschaft
- beherrscht
- wird
- GmbH
- Schwestergesellschaft
- Gesellschafterin
- beteiligt
- ist
- Krise
- Finanzierungshilfe
- gewährt
- belassen
- kommt
- Anwendung
- Eigenkapitalersatzregeln
- Betracht
- .
- Schwestergesellschaft
- noch
- Muttergesellschaft
- sind
- rechtlich
- Lage
- bestimmenden
- Einfluss
- Entscheidung
- Hilfe
- gewährenden
- Aktiengesellschaft
- nehmen
- Kredithilfe
- belassen
- abgezogen
- wird
- ;
- vielmehr
- entscheidet
- hierüber
- allein
- Vorstand
- eigener
- Verantwortung
- §
- Abs.
- AktG
- .
- Urteil
- 5
- .
- Mai
- ZR
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 05
- .
- Mai
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Kraemer
- Dr.
- Caliebe
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Rechtsmittel
- Klägerin
- werden
- Urteil
- 17
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 17
- .
- April
- aufgehoben
- Urteil
- 11
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 12
- .
- August
- abgeändert
- folgt
- neu
- gefasst
- :
- Klägerin
- Insolvenzverfahren
- Amtsgericht
- Az
- .
- GmbH
- Vermögen
- angemeldete
- Forderung
- €
- wird
- Insolvenztabelle
- festgestellt
- .
- Beklagte
- hat
- Kosten
- Rechtsstreits
- tragen
- .
- Tatbestand
- :
- Beklagte
- ist
- Verwalter
- Januar
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- F.
- GmbH
- nachfolgend
- .
- Schuldnerin
- war
- 30
- .
- August
- Aktiengesellschaft
- Fr.
- nachfolgend
- anteil
- %
- beteiligt
- .
- Aktien
- sitz
- D.
- befanden
- %
- AG
- .
- Klägerin
- Aktien
- %
- AG
- gehalten
- wurden
- gewährte
- Schuldnerin
- Darlehen
- .
- 19
- .
- September
- Handelsregister
- eingetragene
- Fusion
- AG
- AG
- D.
- Bank
- AG
- wurde
- D.
- gemeinsame
- Muttergesellschaft
- Klägerin
- auch
- Bank
- AG
- .
- Klägerin
- hat
- offene
- Darlehensforderungen
- Schuldnerin
- Höhe
- insgesamt
- €
- Eintragung
- Insolvenztabelle
- angemeldet
- .
- Beklagte
- hat
- geltend
- gemacht
- Darlehen
- komme
- Unternehmensverbindung
- Eigenkapitalersatzfunktion
- Klägerin
- Darlehen
- Kündigungsmöglichkeit
- stehen
- gelassen
- habe
- Schuldnerin
- Klägerin
- erkennbar
- spätestens
- März
- kreditunwürdig
- gewesen
- sei
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägerin
- blieb
- erfolglos
- .
- Hiergegen
- wendet
- Klägerin
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Klägerin
- hat
- Erfolg
- führt
- Aufhebung
- fochtenen
- Urteils
- Abänderung
- landgerichtlichen
- Entscheidung
- Verurteilung
- Beklagten
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- führt
- :
- Darlehensforderungen
- Klägerin
- seien
- nachrangige
- forderungen
- .
- S.
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- behandeln
- .
- Klägerin
- sei
- Normadressatin
- §
- stehe
- Gesellschafter
- Schuldnerin
- gleich
- .
- genüge
- Klägerin
- Schwestergesellschaft
- Schuldnerin
- Krise
- Finanzierungshilfe
- gewährt
- habe
- erkennbarer
- Kreditunwürdigkeit
- Schuldnerin
- gegebenen
- Darlehen
- stehen
- gelassen
- habe
- .
- II
- .
- Beurteilung
- hält
- revisionsrechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- ist
- Klägerin
- Normadressatin
- §
- Abs.
- GmbHG
- .
- kann
- Darlehensforderungen
- nachrangige
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- Teilnahme
- Insolvenzverfahren
- verwiesen
- werden
- .
- 1
- .
- §
- ist
- Adressat
- Regeln
- Eigenkapitalersatz
- Gesellschafter
- GmbH
- vgl.
- Senat
- .
- .
- Klägerin
- ist
- Gesellschafterin
- Schuldnerin
- .
- Allerdings
- gelten
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- Eigenkapitalersatzregeln
- ausnahmsweise
- auch
- Finanzierungshilfen
- Dritter
- Dritte
- wirtschaftlicher
- Betrachtung
- Gesellschafter
- gleichsteht
- .
- kann
- insbesondere
- Unternehmen
- zutreffen
- Gesellschafter
- horizontal
- vertikal
- verbunden
- sind
- vgl.
- .
- ;
- Sen
- .
- .
- 22
- .
- Oktober
- ;
- 21
- .
- Juni
- ;
- 27
- November
- ZR
- .
- Verbindung
- kann
- einmal
- Weise
- bestehen
- Dritte
- Gesellschafter-Gesellschafter
- Schuldnerin
- ist
- also
- Gesellschafterin
- Schuldnergesellschaft
- beteiligt
- ist
- führt
- jedenfalls
- dann
- Anwendung
- Eigenkapitalersatzvorschriften
- Dritte
- qualifizierten
- Mehrheit
- Anteile
- Stimmrechte
- bestimmenden
- Einfluss
- Gesellschafter
- ausüben
- kann
- Sen
- .
- .
- 21
- November
- .
- m.w
- .
- .
- .
- kann
- aber
- auch
- so
- ausgestaltet
- sein
- Beteiligung
- Sinn
- begründet
- wird
- Gesellschafter
- Gesellschaften
- Darlehen
- nehmenden
- Darlehen
- gebenden
- Gesellschaft
- zwar
- letztgenannten
- "
- maßgeblich
- beteiligt
- ist
- .
- maßgebliche
- Beteiligung
- Sinn
- ist
- gegeben
- Gesellschafter
- Entscheidungen
- Kredit
- gebenden
- Unternehmens
- nämlich
- Gewährung
- Abzug
- Kredithilfe
- andere
- Unternehmen
- bestimmenden
- Einfluss
- ausüben
- insbesondere
- Geschäftsführungsorgan
- Hilfe
- gewährenden
- Gesellschaft
- Gesellschafterbeschlüsse
- §
- Nr.
- GmbHG
- entsprechende
- Weisungen
- erteilen
- kann
- Sen
- .
- .
- 28
- .
- Februar
- ;
- 21
- .
- Juni
- aaO
- S.
- ;
- 27
- November
- ZR
- aaO
- S.
- .
- genügt
- GmbH
- vorbehaltlich
- abweichenden
- Regelung
- Stimmmacht
- Satzung
- Beteiligung
- %
- Senat
- .
- 2
- .
- Revision
- Recht
- rügt
- kommt
- Grundsätzen
- Anwendung
- Eigenkapitalersatzvorschriften
- Klägerin
- Betracht
- .
- Klägerin
- ist
- Gesellschafter-Gesellschafterin
- Schuldnerin
- steht
- lediglich
- Schwestergesellschaft
- ebenso
- selbst
- AG
- beherrscht
- wird
- Schuldnerin
- Verbindung
- .
- Bank
- AG
- vermittelte
- Verbindung
- Gesellschafterin
- Klägerin
- rechtfertigt
- rungshilfe
- Klägerin
- Gesellschafterhilfe
- gleichzustellen
- .
- lung
- Schwestergesellschaft
- Klägerin
- verschaffte
- Klägerin
- veranlassen
- Schuldnerin
- Kredit
- gewähren
- belassen
- .
- Verbindung
- Klägerin
- liche
- Beteiligung
- Sinne
- Senatsrechtsprechung
- beurteilen
- wäre
- zwar
- selbst
- wohl
- aber
- Gesellschafterin
- AG
- Entscheidung
- Klägerin
- Gewährung
- Belassung
- Kredithilfe
- Schuldnerin
- hätte
- steuern
- können
- kann
- dahinstehen
- .
- ebenso
- wenig
- war
- AG
- Muttergesellschaft
- auch
- Klägerin
- rechtlich
- Lage
- entscheidenden
- Einfluss
- Geschäftspolitik
- Klägerin
- nehmen
- bestimmen
- Schuldnerin
- Finanzierungshilfe
- belassen
- abgezogen
- werden
- sollte
- .
- Zwar
- konnte
- %
- Klägerin
- beteiligte
- Bank
- AG
- Besetzung
- Aufsichtsrats
- Klägerin
- entscheiden
- §
- Abs.
- Nr.
- AktG
- .
- Geschäfte
- Klägerin
- werden
- jedoch
- Vorstand
- Geschäftsführung
- Aktiengesellschaft
- zuständigen
- Organ
- eigener
- Verantwortung
- geleitet
- §
- Abs.
- AktG
- .
- Aufsichtsrat
- Aktiengesellschaft
- Vorstand
- bestellt
- abberuft
- §
- AktG
- Geschäftsführung
- überwachen
- hat
- §
- AktG
- verschaffte
- AG
- Musterfall
- GmbH
- entsprechenden
- gesellschaftsrechtlich
- fundierten
- Weisungsbefugnisse
- Vorstand
- Klägerin
- vgl.
- Sen
- .
- .
- 12
- .
- Februar
- .
- Kapitalaufbringung
- bestimmte
- Maßnahmen
- durchzusetzen
- Lage
- gewesen
- wäre
- .
- Vorstand
- Klägerin
- war
- Entscheidung
- Schuldnerin
- Finanzierungshilfe
- gewähren
- belassen
- wollte
- ;
- war
- Weisungen
- anderer
- Gesellschaftsorgane
- auch
- Groß-)Aktionären
- Klägerin
- gebunden
- Hüffer
- AktG
- 8
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Kraemer
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
|