|
|
- BESCHLUSS
- ZB
- 13
- .
- Dezember
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Spruchverfahren
- können
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- §
- Antragsteller
- auferlegt
- werden
- .
- Beschluss
- 13
- .
- Dezember
- ZB
- KG
- LG
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 13
- .
- Dezember
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- beschlossen
- :
- Anschlussbeschwerde
- Antragsgegnerin
- Beschluss
- Landgerichts
- 20
- .
- Februar
- wird
- zurückgewiesen
- Auferlegung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Auslagen
- Antragsgegnerin
- Antragstellerin
- betrifft
- .
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 26
- .
- Mai
- wird
- Entscheidung
- Gerichtskosten
- zweiten
- Rechtszug
- enthält
- dahingehend
- abgeändert
- Gerichtskosten
- Beschwerdeverfahrens
- Antragstellerin
- Antragsgegnerin
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Antragstellerin
- hat
- Übertragung
- Aktien
- Minderheitsaktionäre
- B.
- AG
- Antragsgegnerin
- 17
- .
- Januar
- Spruchverfahren
- Antrag
- gerichtliche
- Bestimmung
- angemessenen
- Abfindung
- angemessenen
- Ausgleichs
- Verzinsung
- Erhöhung
- gestellt
- .
- Landgericht
- hat
- Antrag
- unzulässig
- verworfen
- .
- hat
- Antragstellerin
- sofortige
- Beschwerde
- Kammergericht
- eingelegt
- .
- Antragsgegnerin
- hat
- Anschlussbeschwerde
- eingelegt
- beantragt
- Gerichtskosten
- außergerichtlichen
- Auslagen
- Antragsgegnerin
- Abänderung
- angefochtenen
- Entscheidung
- Antragstellerin
- aufzuerlegen
- .
- Kammergericht
- hat
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellerin
- zurückgewiesen
- Anschlussbeschwerde
- Antragsgegnerin
- ersten
- Rechtszug
- entstandenen
- Gerichtskosten
- Antragstellerin
- auferlegt
- .
- hat
- Antragstellerin
- zweiten
- Rechtszug
- entstandenen
- Gerichtskosten
- auferlegt
- .
- weitergehenden
- außergerichtlichen
- Auslagen
- Antragsgegnerin
- betreffenden
- Anschlussbeschwerde
- hat
- Sache
- Bundesgerichtshof
- Entscheidung
- vorgelegt
- .
- Insoweit
- möchte
- Kammergericht
- Anschlussbeschwerde
- zurückweisen
- Kostenregelung
- §
- Abs.
- SpruchG
- abschließend
- hält
- .
- sieht
- Beschluss
- Hanseatischen
- Oberlandesgerichts
- 9
- .
- Juni
- AG
- gehindert
- .
- II
- .
- Vorlage
- ist
- zulässig
- .
- 1
- .
- Zulässigkeit
- Vorlage
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- beurteilen
- entsprechende
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- SpruchG
- Fassung
- Gesetzes
- 12
- .
- Juni
- .
- S.
- angeordnet
- war
- .
- Art
- .
- Abs.
- Gesetzes
- Reform
- Verfahrens
- Familiensachen
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- 17
- .
- Dezember
- .
- S.
- finden
- Gesetz
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- Spruchverfahrensgesetz
- 1
- .
- September
- geltenden
- Fassung
- weiter
- Anwendung
- Verfahren
- erster
- Instanz
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- Verfahren
- Familiensachen
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- 1
- .
- September
- eingeleitet
- worden
- ist
- Beschluss
- 19
- Juli
- ZB
- .
- .
- Spruchverfahren
- wurde
- eingeleitet
- .
- 2
- .
- Vorlage
- Bundesgerichtshof
- ist
- auch
- Rechtsfrage
- zulässig
- Kostenerstattungspflicht
- hier
- §
- Abs.
- SpruchG
- Abs.
- betrifft
- vgl.
- Beschluss
- 11
- Juli
- ;
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- ;
- Beschluss
- 6
- .
- Oktober
- .
- 3
- .
- vorlegende
- Gericht
- will
- Entscheidung
- Entscheidung
- anderen
- Oberlandesgerichts
- abweichen
- .
- vorlegenden
- Kammergericht
- angeführte
- Beschluss
- Oberlandesgerichts
- ist
- Spruchverfahren
- ergangen
- beruht
- Rechtsauffassung
- vorlegende
- Gericht
- abweichen
- will
- .
- Abweichung
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- liegt
- auch
- Entscheidung
- abgewichen
- werden
- soll
- gesetzlichen
- Tatbestand
- ergangen
- ist
- gleiche
- Rechtsfrage
- beurteilen
- ist
- Beschluss
- 19
- Juli
- ZB
- .
- ;
- Beschluss
- 25
- .
- Juni
- ZB
- .
- 5
- ;
- Beschluss
- 13
- .
- März
- ZB
- .
- .
- liegen
- Vorlagevoraussetzungen
- vorlegenden
- Gericht
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegnerin
- erstinstanzlichen
- Verfahren
- entschieden
- werden
- soll
- Oberlandesgericht
- entschieden
- hat
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beschwerdeverfahren
- tragen
- hat
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- nommen
- §
- SpruchG
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- abschließend
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- SpruchG
- anwendbar
- sei
- .
- Kammergericht
- will
- Regelung
- §
- Abs.
- SpruchG
- §
- Abs.
- abschließend
- ansehen
- .
- Vorlagepflicht
- ist
- entfallen
- §
- Abs.
- SpruchG
- Fassung
- Gesetzes
- Reform
- Verfahrens
- Familiensachen
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- FGG-RG
- nunmehr
- Gesetz
- Verfahren
- Familiensachen
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- verweist
- §
- Abs.
- aufgehoben
- wurde
- .
- vorlegende
- Gericht
- Entscheidung
- aufgehobenen
- Gesetz
- abweichen
- will
- ist
- Vorlage
- allerdings
- nur
- zulässig
- frühere
- Gesetzesfassung
- anzuwenden
- ist
- gleiche
- Norm
- wesentlichen
- Inhalt
- Bestandteil
- geltenden
- Rechts
- ist
- Beschluss
- 22
- .
- Oktober
- .
- Verfahren
- Kammergerichts
- sind
- §
- Abs.
- SpruchG
- seither
- geltenden
- Fassung
- Vorschriften
- Gesetzes
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- anzuwenden
- Spruchverfahrensgesetz
- Regelung
- enthält
- .
- stellt
- Frage
- abschließende
- Regelung
- §
- Abs.
- SpruchG
- Erstattung
- außergerichtlicher
- Kosten
- Antragsgegners
- ausgeschlossen
- ist
- auch
- weiterhin
- .
- §
- FamFG
- Stelle
- §
- Abs.
- getreten
- sind
- ermöglichen
- bestimmten
- Umständen
- Antragsteller
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- aufzuerlegen
- .
- Zulässigkeit
- Vorlage
- ist
- weiter
- erforderlich
- Entscheidung
- Standpunkt
- vorlegenden
- Gerichts
- streitige
- Rechtsfrage
- ankommt
- .
- ist
- Entscheidungserheblichkeit
- Rechtsfrage
- vorgelegte
- Sache
- Grundlage
- Vorlagebeschluss
- Oberlandesgerichts
- mitgeteilten
- Sachverhalts
- dort
- Ausdruck
- gebrachten
- rechtlichen
- Beurteilung
- prüfen
- vgl.
- f.
- ;
- 14
- .
- Oktober
- 11
- Juli
- ;
- Beschluss
- 16
- Juli
- .
- ist
- zwar
- zweifelhaft
- Entscheidung
- Anschlussbeschwerde
- allein
- Geltung
- §
- Abs.
- Kostenentscheidung
- Spruchverfahren
- abhängt
- .
- Abs.
- Satz
- sieht
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beteiligten
- Misserfolg
- Antrags
- Antragsteller
- auferlegt
- werden
- müssen
- regelt
- Kostenerstattung
- Billigkeit
- .
- Insoweit
- ist
- Ansicht
- vorlegenden
- Gerichts
- könne
- Beantwortung
- streitigen
- Rechtsfrage
- Anschlussbeschwerde
- entscheiden
- Beurteilung
- Zulässigkeit
- Vorlage
- aber
- bindend
- .
- .
- 1
- .
- Anschlussbeschwerde
- ist
- zulässig
- .
- Anschlussbeschwerde
- Antragsgegners
- ist
- Spruchverfahren
- grundsätzlich
- statthaft
- .
- Anschlussbeschwerde
- kann
- auch
- allein
- Auslagenentscheidung
- richten
- .
- §
- ist
- Kostenentscheidung
- zwar
- Hauptsache
- anfechtbar
- .
- Hauptsache
- zulässiges
- Rechtsmittel
- eingelegt
- ist
- ist
- Anschlussbeschwerde
- nur
- Kosten
- aber
- statthaft
- vgl.
- Bumiller/Winkler
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 2
- .
- Anschlussbeschwerde
- Antragsgegnerin
- bleibt
- Senat
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegnerin
- entscheiden
- hat
- Erfolg
- .
- Spruchverfahren
- können
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- §
- SpruchG
- Antragsteller
- auferlegt
- werden
- .
- Erstattung
- Kosten
- Antragsgegners
- ist
- §
- SpruchG
- vorgesehen
- .
- Abs.
- SpruchG
- regelt
- Kostenerstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- abschließend
- .
- Antragsteller
- §
- SpruchG
- bestimmten
- Antragsgegner
- Spruchverfahren
- außergerichtliche
- Kosten
- erstatten
- hat
- ist
- streitig
- .
- Teilweise
- wird
- angenommen
- §
- Abs.
- SpruchG
- §
- Abs.
- verdrängt
- Meilicke/
- Heidel
- ;
- Emmerich
- GmbH-Konzernrecht
- 6
- .
- Aufl
- .
- SpruchG
- .
- ;
- Hüffer
- AktG
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- §
- SpruchG
- .
- §
- FamFG
- ;
- teilweise
- wird
- §
- Abs.
- SpruchG
- §
- Abs.
- anwendbar
- erachtet
- SpruchG
- .
- 18
- ;
- Krieger/Mennicke
- 4
- .
- Aufl
- .
- SpruchG
- .
- 15
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- SpruchG
- .
- 21
- ;
- Rosskopf
- §
- .
- ;
- Volhard
- 2
- .
- Aufl
- .
- SpruchG
- .
- 14
- ;
- Ederle/
- Theusinger
- AktG
- 2
- .
- Aufl
- .
- SpruchG
- .
- .
- vermittelnde
- Ansicht
- hält
- §
- Abs.
- SpruchG
- nur
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- erstinstanzlichen
- Verfahren
- abschließend
- Kosten
- Beschwerdeverfahren
- Winter
- .
- .
- Rechtsprechung
- Oberlandesgerichte
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- Beschwerdeverfahren
- wird
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- teilweise
- angeordnet
- vgl.
- Beschluss
- 3
- .
- Februar
- juris
- ;
- 443
- ;
- OLG
- 10
- .
- Januar
- juris
- ;
- OLG
- Zweibrücken
- teilweise
- abgelehnt
- vgl.
- Kammergericht
- ;
- OLG
- Beschluss
- 5
- .
- Mai
- juris
- .
- §
- Abs.
- SpruchG
- regeln
- Kostenerstattung
- Spruchverfahren
- abschließend
- .
- abschließende
- Regelung
- spricht
- schon
- Pflicht
- Gerichtskosten
- tragen
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsteller
- unterschieden
- wird
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- erwähnen
- .
- Hätten
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragstellers
- Billigkeit
- verteilt
- werden
- sollen
- hätte
- nahegelegen
- ausdrücklich
- aufzunehmen
- Regelung
- Erstattung
- außergerichtliche
- Kosten
- Verweises
- §
- Abs.
- SpruchG
- §
- Abs.
- Satz
- verzichten
- .
- §
- Abs.
- Satz
- sind
- Billigkeit
- außergerichtlichen
- Kosten
- gegebenenfalls
- auch
- verauslagte
- Gerichtskosten
- Beteiligten
- aufzuerlegen
- .
- Ausgestaltung
- Kostentragungspflicht
- §
- Abs.
- spricht
- ebenfalls
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegner
- erstattet
- werden
- .
- Grundsätzlich
- hat
- Antragsteller
- außergerichtlichen
- Kosten
- selbst
- tragen
- §
- Abs.
- SpruchG
- abhängig
- Verfahrensausgang
- können
- auch
- Antragsgegner
- auferlegt
- werden
- .
- Gerichtskosten
- sollen
- Antragsteller
- unabhängig
- Ausgang
- Verfahrens
- nur
- ausnahmsweise
- auferlegt
- werden
- können
- §
- Abs.
- SpruchG
- .
- dann
- Billigkeit
- sogar
- Erstattung
- außergerichtlicher
- Kosten
- Antragsgegners
- verpflichten
- passt
- Abstufung
- .
- Entstehungsgeschichte
- §
- Abs.
- SpruchG
- stützt
- Ergebnis
- .
- Neuregelung
- Spruchverfahrens
- ging
- Empfehlung
- Regierungskommission
- 23
- ;
- Regierungsentwurf
- Gesetzes
- Neuordnung
- -9-
- schaftsrechtlichen
- .
- S.
- S.
- .
- Empfehlung
- sah
- Gerichtskosten
- Kosten
- gemeinsamen
- Vertreters
- Gesellschaft
- getragen
- werden
- Antragsteller
- bisher
- Gesellschaft
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- verlangen
- können
- abweichend
- seitherigen
- Praxis
- nur
- noch
- Falle
- Obsiegens
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Gesellschaft
- sollten
- bisher
- unabhängig
- Ausgang
- Verfahrens
- verbleiben
- Bericht
- Regierungskommission
- Unternehmensführung
- Unternehmenskontrolle
- Modernisierung
- Aktienrechts
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- entsprechend
- ging
- Gesetzgeber
- Schaffung
- Regelung
- §
- Abs.
- SpruchG
- §
- Abs.
- AktG
- UmwG
- Antragsgegner
- andere
- Vertragsteil
- regelmäßig
- Gerichtskosten
- auch
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsteller
- tragen
- hatte
- .
- Antragsgegner
- eigenen
- außergerichtlichen
- Kosten
- selbst
- tragen
- musste
- wurde
- vorausgesetzt
- vgl.
- Referentenentwurf
- Gesetzes
- Neuordnung
- gesellschaftsrechtlichen
- abgedruckt
- 25
- 31
- ;
- Regierungsentwurf
- .
- S.
- .
- Gesetzgeber
- erschien
- völlige
- Änderung
- Grundlagen
- Verfahrens
- Sinne
- Umgestaltung
- reinen
- Parteiprozess
- Zivilprozessordnung
- sinnvoll
- .
- S.
- Kostenentscheidung
- Obsiegen
- Unterliegen
- sollte
- getroffen
- werden
- Antragsberechtigten
- ansonsten
- Fällen
- Spruchverfahren
- faktisch
- verbaut
- wäre
- Regierungsentwurf
- .
- S.
- .
- Gerichtskosten
- sollte
- Neuregelung
- weiter
- grundsätzlich
- Antragsgegner
- tragen
- nur
- ausnahmsweise
- etwa
- Rechtsmissbrauch
- sollen
- Antragsteller
- auferlegt
- werden
- können
- .
- lichen
- Kosten
- Antragsteller
- sollte
- Möglichkeit
- stärkeren
- Differenzierung
- Gericht
- eröffnet
- werden
- .
- Grundsätzlich
- sollten
- Antragsteller
- Kosten
- selbst
- tragen
- .
- Anordnung
- Kostenerstattung
- Antragsgegner
- soll
- Billigkeitsgründen
- Betracht
- kommen
- insbesondere
- deutlichen
- Erhöhung
- Leistung
- Antragsgegners
- .
- S.
- .
- Antragstellern
- Aufbürdung
- eigenen
- außergerichtlichen
- Kosten
- nur
- begrenztes
- Kostenrisiko
- auferlegt
- werden
- sollte
- so
- ausdrücklich
- .
- S.
- lässt
- entnehmen
- Empfehlung
- Corporate
- Kommission
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegners
- verbleiben
- sollten
- .
- Kostenverteilung
- entspricht
- auch
- Zweck
- ausdifferenzierten
- Kostenregelung
- §
- SpruchG.
- ist
- Ausgleich
- Antragsberechtigten
- Erfolgsaussichten
- Verfahrens
- notwendig
- Voraus
- abschätzen
- können
- .
- sind
- Konzeption
- Spruchverfahrensgesetzes
- Informationen
- §
- Abs.
- Satz
- SpruchG
- genannten
- Bericht
- Prüfungsbericht
- sachverständigen
- Prüfers
- beschränkt
- Antragsgegner
- regelmäßig
- weitergehende
- Informationen
- Bewertung
- Angemessenheit
- Kompensation
- heranzuziehenden
- Umstände
- besitzt
- .
- informationelle
- Ungleichgewicht
- rechtfertigt
- Antragsberechtigten
- nur
- beschränkten
- berechenbaren
- Kostenrisiko
- belasten
- .
- Antragsgegner
- eigenen
- außergerichtlichen
- Kosten
- auch
- schon
- Gerichtskosten
- Kosten
- gemeinsamen
- Vertreters
- tragen
- muss
- ist
- auch
- plausibel
- Antragsgegner
- Strukturmaßnahme
- regelmäßig
- Interesse
- liegt
- gesetzlichen
- Konzeption
- zunächst
- unabhängig
- angemessenen
- Höhe
- Ausgleichs
- durchsetzen
- Antragsteller
- Spruchverfahren
- verweisen
- kann
- .
- können
- Strukturmaßnahme
- regelmäßig
- Unangemessenheit
- Kompensation
- unzureichender
- verhindern
- werden
- Überprüfung
- Spruchverfahren
- verwiesen
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- AktG
- §
- Abs.
- UmwG
- §
- Abs.
- SEAG
- §
- Abs.
- SCEAG
- .
- Antragsgegner
- gewünschte
- Maßnahme
- endgültige
- Klärung
- Ausgleichshöhe
- durchsetzen
- kann
- dürfen
- Hürden
- nachträgliche
- Überprüfung
- hoch
- angesetzt
- werden
- .
- IV
- .
- Kostenentscheidung
- Beschwerdeverfahren
- war
- Senat
- Aufhebung
- unzulässigen
- Teilkostenentscheidung
- Beschluss
- Kammergerichts
- §
- Abs.
- SpruchG
- treffen
- §
- Abs.
- abschließend
- entscheiden
- hat
- .
- 1
- .
- Gerichtskosten
- Beschwerdeverfahrens
- sind
- Beteiligten
- Verhältnis
- 1/25
- teilen
- .
- Regelung
- §
- Abs.
- SpruchG
- Gerichtskosten
- Erstattung
- außergerichtlicher
- Kosten
- gilt
- auch
- Beschwerdeverfahren
- .
- Wortlaut
- verhält
- zwar
- .
- Abs.
- Satz
- SpruchG
- Bestimmung
- Gebührenhöhe
- Rechtsmittelverfahren
- enthält
- legt
- aber
- auch
- übrigen
- Regelungen
- §
- SpruchG
- Rechtsmittelverfahren
- gelten
- sollen
- .
- Auch
- Gesetzgeber
- ist
- ausgegangen
- §
- Abs.
- SpruchG
- Beschwerdeverfahren
- Geltung
- hat
- .
- Begründung
- Regierungsentwurfs
- Spruchverfahrensneuordnungsgesetz
- soll
- Beschwerdegericht
- Zusammenhang
- Entscheidung
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Begründung
- Landgerichts
- auch
- Rechtsfehler
- überprüfen
- können
- rungsentwurf
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Zwar
- trifft
- Gedanke
- Antragsberechtigten
- Aussichten
- Verfahren
- nur
- beschränkt
- einschätzen
- können
- Informationsgefälle
- besteht
- Vorliegens
- erstinstanzlichen
- Entscheidung
- regelmäßig
- nur
- noch
- eingeschränkt
- .
- ist
- aber
- auch
- ausgeschlossen
- erst
- Rechtsmittelverfahren
- weitere
- Informationen
- eingeholt
- werden
- Rechtsmittel
- Antragsgegners
- Abweisung
- Antrags
- führt
- .
- Gerichtskosten
- sollte
- ohnehin
- Erfolg
- Anträge
- abzustellen
- sein
- außergerichtlichen
- Kosten
- sollten
- Antragsteller
- weiteres
- Kostenrisiko
- grundsätzlich
- selbst
- tragen
- .
- widerspräche
- Kosten
- anderen
- Grundsätzen
- Kosten
- ersten
- Instanz
- verteilen
- .
- sind
- Gerichtskosten
- Beschwerde
- erfolglos
- war
- anteilig
- §
- Abs.
- SpruchG
- Antragstellerin
- aufzuerlegen
- .
- Gesetzgeber
- ging
- zwar
- Gerichtskosten
- nur
- ausnahmsweise
- Antragssteller
- aufzuerlegen
- sind
- etwa
- Rechtsmissbrauch
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Ausnahmefall
- Rechtsmissbrauch
- steht
- schon
- gleich
- Rechtsmittel
- erfolglos
- ist
- .
- Antragsteller
- können
- Gerichtskosten
- aber
- auferlegt
- werden
- Rechtsmittel
- Beurteilung
- ante
- offensichtlich
- vorneherein
- Erfolgsaussichten
- war
- .
- war
- hier
- Fall
- Begründung
- Antrags
- Mindestanforderungen
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- SpruchG
- eindeutig
- entsprach
- Antragstellerin
- Entscheidung
- Landgerichts
- bereits
- hingewiesen
- worden
- war
- .
- Zwar
- sind
- Begründung
- Antrags
- Spruchverfahren
- besonders
- strengen
- Anforderungen
- stellen
- muss
- bezifferter
- Antrag
- gestellt
- werden
- so
- dass
- auch
- Berechnung
- verlangt
- werden
- kann
- ;
- Gegenteil
- sollen
- Anforderungen
- Gesetzesbegründung
- Spruchverfahrensgesetz
- ausdrücklich
- überspannt
- werden
- .
- S.
- .
- Erfordernis
- konkreter
- Einwendungen
- Angemessenheit
- Kompensation
- Grundlage
- Kompensation
- ermittelten
- Unternehmenswert
- sollte
- verhindert
- werden
- Antragsteller
- selten
- Fall
- war
- praktisch
- Satz
- sachliche
- Erläuterung
- aufwendiges
- kostenträchtiges
- Überprüfungsverfahren
- Gang
- setzen
- können
- Drucks
- .
- S.
- .
- Hier
- genügt
- Anspruchsbegründung
- Mindestanforderungen
- .
- steht
- Antragstellung
- Satz
- sachliche
- Erläuterung
- .
- Unternehmensbewertung
- wird
- nur
- pauschalen
- näher
- erläuterten
- Behauptung
- unrichtig
- gekennzeichnet
- .
- Antragsbegründung
- beschränkt
- angesetzten
- Wachstumsabschlag
- niedrig
- anderen
- Wachstumsabschlag
- fair
- bezeichnen
- erkennbar
- sei
- gerade
- aktuellen
- Marktumfeld
- Sparte
- Inflation
- rechnen
- sein
- sollte
- ;
- enthält
- noch
- Frage
- Unternehmen
- Vergleichsgruppe
- .
- sind
- Gerichtskosten
- Anschlussbeschwerde
- Regel
- §
- Abs.
- SpruchG
- Antragsgegner
- aufzuerlegen
- .
- schon
- unterschiedlichen
- Fassung
- §
- Abs.
- SpruchG
- folgt
- ist
- teilweise
- Erfolg
- Rechtsmittels
- ausschlaggebend
- .
- Gründe
- ausnahmsweise
- Belastung
- Antragstellerin
- sind
- Entscheidung
- Landgerichts
- Gerichtskosten
- vertretbar
- war
- erkennbar
- .
- 2
- .
- Anordnung
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragstellerin
- Antragsgegnerin
- §
- Abs.
- SpruchG
- besteht
- Veranlassung
- .
- Erstattung
- außergerichtlichen
- Kosten
- Antragsgegnerin
- Antragstellerin
- ist
- §
- SpruchG
- vorgesehen
- ;
- §
- Abs.
- Satz
- ist
- dargelegt
- anwendbar
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 20.02.2009
- AktG
- Entscheidung
|