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- BESCHLUSS
- 29
- Juli
- Rechtsstreit
- I.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 29
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 5
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 25
- .
- April
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- noch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordert
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Berufungsgericht
- hat
- zwar
- Unrecht
- angenommen
- Beklagte
- Namensrecht
- Klägers
- verletzt
- hat
- ;
- Namensanmaßung
- erforderliche
- Gefahr
- Zuordnungsverwirrung
- besteht
- immer
- dann
- Namensgebrauch
- unrichtige
- Eindruck
- hervorgerufen
- wird
- habe
- Gebrauch
- Namens
- zugestimmt
- vgl.
- f.
- .
- .
- Versagung
- geldmäßigen
- Anspruchs
- Klägers
- erweist
- aber
- auch
- insoweit
- Gründen
- Berufungsgericht
- Kläger
- Anspruch
- Verletzung
- allgemeinen
- Persönlichkeitsrechts
- versagt
- hat
- gerechtfertigt
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- abgesehen
- .
- Kläger
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Abs.
- .
- Streitwert
- :
- €
- Bornkamm
- Büscher
- Kirchhoff
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
- 25.04.2008
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