|
|
- BESCHLUSS
- Verkündet
- :
- 26
- .
- April
- Urkundsbeamter
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- :
- :
- ja
- ja
- Internet-Versicherung
- Richtlinie
- 2000/31/EG
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 8
- .
- Juni
- bestimmte
- rechtliche
- Aspekte
- Dienste
- Informationsgesellschaft
- insbesondere
- elektronischen
- Geschäftsverkehrs
- Binnenmarkt
- "
- Richtlinie
- elektronischen
- Geschäftsverkehr
- "
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Gerichtshof
- Europäischen
- Gemeinschaften
- werden
- Auslegung
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- 2000/31/EG
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 8
- .
- Juni
- bestimmte
- rechtliche
- Aspekte
- Dienste
- Informationsgesellschaft
- insbesondere
- elektronischen
- Geschäftsverkehrs
- Binnenmarkt
- .
- Nr.
- 17
- Juli
- S.
- folgende
- Fragen
- Vorabentscheidung
- vorgelegt
- :
- 1
- .
- Ist
- Diensteanbieter
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- verpflichtet
- Vertragsabschluss
- Nutzer
- Dienstes
- Telefonnummer
- anzugeben
- schnelle
- Kontaktaufnahme
- unmittelbare
- effiziente
- Kommunikation
- ermöglichen
- ?
- 2
- .
- Frage
- verneint
- wird
- :
- Muss
- Diensteanbieter
- Angabe
- Adresse
- elektronischen
- Post
- Vertragsschluss
- Nutzer
- Dienstes
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- zweiten
- Kommunikationsweg
- eröffnen
- ?
- Bejahendenfalls
- :
- Reicht
- zweiten
- Kommunikationsweg
- Diensteanbieter
- Anfragemaske
- einrichtet
- Nutzer
- Internet
- Diensteanbieter
- wenden
- kann
- Beantwortung
- Anfrage
- Nutzers
- Diensteanbieter
- erfolgt
- ?
- .
- 26
- .
- April
- I.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 25
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Pokrant
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Verfahren
- wird
- ausgesetzt
- .
- II
- .
- Gerichtshof
- Europäischen
- Gemeinschaften
- werden
- Auslegung
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 8
- .
- Juni
- bestimmte
- rechtliche
- Aspekte
- Dienste
- Informationsgesellschaft
- insbesondere
- elektronischen
- Geschäftsverkehrs
- Binnenmarkt
- .
- Nr.
- 17
- Juli
- S.
- folgende
- Fragen
- Vorabentscheidung
- vorgelegt
- :
- 1
- .
- Ist
- Diensteanbieter
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- verpflichtet
- Vertragsabschluss
- Nutzer
- Dienstes
- Telefonnummer
- anzugeben
- schnelle
- Kontaktaufnahme
- unmittelbare
- effiziente
- Kommunikation
- ermöglichen
- ?
- 2
- .
- Frage
- verneint
- wird
- :
- Muss
- Diensteanbieter
- Angabe
- Adresse
- elektronischen
- Post
- Vertragsschluss
- Nutzer
- Dienstes
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- zweiten
- Kommunikationsweg
- eröffnen
- ?
- Bejahendenfalls
- :
- Reicht
- zweiten
- Kommunikationsweg
- Diensteanbieter
- Anfragemaske
- einrichtet
- Nutzer
- Internet
- Diensteanbieter
- wenden
- kann
- Beantwortung
- Anfrage
- Nutzers
- Diensteanbieter
- E-Mail
- erfolgt
- ?
- Gründe
- :
- Beklagte
- Versicherungsunternehmen
- bietet
- Kraftfahrzeugversicherungen
- .
- wirbt
- Kunden
- ausschließlich
- Internet
- .
- Internetseiten
- gibt
- Beklagte
- Postanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- .
- Individuelle
- Fragen
- kann
- Interessent
- Internet-Anfragemaske
- Beklagte
- richten
- .
- Antworten
- versendet
- Beklagte
- .
- Telefonnummer
- teilt
- Kunden
- erst
- Versicherungsvertrags
- .
- Kläger
- Bundesverband
- Verbraucherzentralen
- Verbraucherverbände
- Verbraucherzentrale
- Bundesverband
- e.V.
- hat
- geltend
- gemacht
- Beklagte
- sei
- verpflichtet
- Rahmen
- Internetauftritts
- Telefonnummer
- anzugeben
- .
- Nur
- so
- sei
- gesetzlich
- vorgesehene
- unmittelbare
- Kommunikation
- Interessenten
- Beklagten
- gewährleistet
- .
- Kläger
- hat
- beantragt
- Beklagte
- verurteilen
- unterlassen
- 1
- .
- Endverbrauchern
- .
- Internet
- .de
- Angebote
- Adresse
- rungsleistungen
- unterbreiten
- Möglichkeit
- Abschlusses
- Versicherungsverträgen
- anzubieten
- Angabe
- Telefonnummer
- unmittelbare
- Kommunikation
- Verbrauchers
- Versicherer
- ermöglichen
- hilfsweise
- 2
- .
- .
- Internetseite
- .de
- Angebote
- Adresse
- rungsleistungen
- unterbreiten
- Möglichkeit
- Abschlusses
- Versicherungsverträgen
- anzubieten
- Anlage
- wiedergegeben
- .
- Beklagte
- ist
- Klage
- entgegengetreten
- .
- Landgericht
- hat
- Beklagte
- Hauptantrag
- verurteilt
- .
- Berufung
- Beklagten
- hat
- Berufungsgericht
- Klage
- abgewiesen
- OLG
- .
- richtet
- Berufungsgericht
- zugelassene
- Revision
- Klägers
- Verurteilung
- Beklagten
- weiterverfolgt
- .
- Beklagte
- beantragt
- Revision
- zurückzuweisen
- .
- II
- .
- Erfolg
- Revision
- hängt
- Auslegung
- Art
- .
- Abs.
- .
- Richtlinie
- 2000/31/EG
- Europäischen
- Parlaments
- Rates
- 8
- .
- Juni
- bestimmte
- rechtliche
- Aspekte
- Dienste
- Informationsgesellschaft
- insbesondere
- elektronischen
- Geschäftsverkehrs
- nenmarkt
- .
- Nr.
- 17
- Juli
- S.
- .
- Entscheidung
- Rechtsmittel
- ist
- Verfahren
- auszusetzen
- gemäß
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Abs.
- Vorabentscheidung
- Beschlusstenor
- gestellten
- Fragen
- einzuholen
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- angenommen
- Bereitstellung
- telefonischen
- Kontaktaufnahme
- sei
- zwingend
- erforderlich
- unmittelbare
- Kommunikation
- ermöglichen
- .
- sei
- auch
- bereitgestellte
- Anfragemaske
- Beantwortung
- Fragen
- Interessenten
- Mitarbeiter
- Beklagten
- E-Mail
- möglich
- .
- Kommunikation
- Interessenten
- Beklagten
- seien
- selbständig
- tätige
- Dritte
- zwischengeschaltet
- .
- Auch
- zeitlicher
- Hinsicht
- werde
- unmittelbare
- Kommunikation
- Beklagten
- erreicht
- .
- beantworte
- Anfragen
- eigenen
- Angaben
- Minuten
- .
- Feststellungen
- gerichtlichen
- Sachverständigen
- sei
- gestellte
- Probeanfrage
- Minuten
- Beklagten
- beantwortet
- worden
- .
- 2
- .
- Kläger
- steht
- geltend
- gemachte
- Unterlassungsanspruch
- Abs.
- Nr.
- UKlaG
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Nr.
- Beklagte
- §
- Satz
- Nr.
- Angabe
- Telefonnummer
- Rahmen
- Internetpräsentation
- verpflichtet
- ist
- .
- §
- Abs.
- Satz
- UKlaG
- kann
- Unterlassung
- Anspruch
- genommen
- werden
- anderer
- Weise
- Verwendung
- Empfehlung
- Allgemeinen
- Geschäftsbedingungen
- Vorschriften
- zuwiderhandelt
- Schutz
- Verbraucher
- dienen
- Verbraucherschutzgesetze
- .
- Verbraucherschutzgesetze
- .
- S.
- §
- Abs.
- Satz
- UKlaG
- sind
- §
- Abs.
- Nr.
- UKlaG
- u.a.
- Bestimmungen
- Umsetzung
- Art
- .
- Richtlinie
- 2000/31/EG
- .
- zählt
- Bestimmung
- §
- Stelle
- wortgleichen
- §
- getreten
- ist
- vgl.
- Begründung
- Regierungsentwurf
- Gesetzes
- rechtliche
- Rahmenbedingungen
- elektronischen
- Geschäftsverkehr
- Elektronischer
- Geschäftsverkehr
- Gesetz
- Drucks
- .
- S.
- ;
- vgl.
- auch
- .
- 20.7.2006
- Anbieterkennzeichnung
- Internet
- .
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- 2000/31/EG
- müssen
- Diensteanbieter
- Nutzern
- Dienstes
- zuständigen
- Behörden
- Angaben
- Adresse
- elektronischen
- Post
- leicht
- erkennbar
- unmittelbar
- erreichbar
- ständig
- verfügbar
- halten
- ermöglichen
- schnell
- Diensteanbieter
- Kontakt
- aufzunehmen
- unmittelbar
- effizient
- kommunizieren
- .
- Bestimmung
- ist
- deutschen
- Recht
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- umgesetzt
- worden
- .
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- auch
- §
- Abs.
- Nr.
- erfordern
- Wortlaut
- Angabe
- Telefonnummer
- Diensteanbieter
- erreichbar
- ist
- .
- Angabe
- Telefonnummer
- könnte
- jedoch
- Sinn
- Zweck
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- erforderlich
- sein
- unmittelbare
- effiziente
- Kommunikation
- Diensteanbieter
- Nutzer
- ermöglichen
- .
- deutschen
- Rechtsprechung
- Schrifttum
- ist
- umstritten
- Möglichkeit
- unmittelbaren
- Kommunikation
- zwingend
- voraussetzt
- telefonische
- Kontaktaufnahme
- eröffnet
- wird
- Notwendigkeit
- Angabe
- Telefonnummer
- gehen
- :
- OLG
- 24
- ;
- Rdn
- .
- ;
- Spindler
- Spindler/Schmitz/Geis
- §
- Rdn
- .
- 25
- ;
- Fernabsatzrecht
- Internet
- Rdn
- .
- ;
- ;
- ;
- ;
- ;
- .
- Härting
- 81
- ;
- Föhlisch
- Handbuch
- MultimediaRecht
- Stand
- Kap
- .
- Rdn
- .
- f.
- .
- Auch
- Begründung
- Regierungsentwurf
- BT-Drucks
- .
- S.
- sieht
- erforderlich
- Diensteanbieter
- Telefonnummer
- angibt
- unmittelbare
- Kommunikation
- ermöglichen
- .
- Ansicht
- spricht
- nur
- telefonisch
- Kommunikation
- Form
- Rede
- Gegenrede
- Sinne
- echten
- Dialogs
- möglich
- ist
- .
- erleichtert
- Einrichtung
- Telefonanschlusses
- Nutzer
- Kontaktaufnahme
- so
- allein
- schriftliche
- Kommunikation
- Diensteanbieter
- verwiesen
- wird
- .
- Andererseits
- könnten
- auch
- Anforderungen
- genügen
- unmittelbare
- effiziente
- Kommunikation
- stellen
- sind
- .
- Entsprechend
- wird
- Rechtsprechung
- angenommen
- E-Mail-Adresse
- Angabe
- Telefaxnummer
- ausreicht
- österreichischer
- .
- .
- Notwendigkeit
- telefonische
- Anfragen
- Interessenten
- beantworten
- würde
- Beklagte
- zwingen
- Geschäftskonzept
- Kundenakquisition
- ausschließlich
- Internet
- ändern
- .
- Beklagte
- würde
- Geschäftstätigkeit
- eingeschränkt
- Richtlinie
- Erwägungsgründen
- gerade
- Abbau
- Hemmnissen
- Weiterentwicklung
- Dienste
- Informationsgesellschaft
- Gemeinschaft
- Nutzung
- Chancen
- Binnenmarktes
- elektronischen
- Geschäftsverkehr
- abzielt
- .
- würde
- Einrichtung
- Telefonanschlusses
- notwendigerweise
- unmittelbare
- effiziente
- Kommunikation
- Nutzer
- Diensteanbieter
- erlauben
- .
- Wird
- Telefonnummer
- Mehrwertdienstenummer
- eingerichtet
- könnten
- potentielle
- Nutzer
- verbundenen
- zusätzlichen
- Kosten
- Kontaktaufnahme
- abgehalten
- werden
- .
- Einschränkungen
- Erreichbarkeit
- zeitlicher
- kapazitätsmäßiger
- Hinsicht
- könnten
- Kontaktaufnahme
- erschweren
- weitere
- Reglementierungen
- erfordern
- .
- 3
- .
- Ist
- Beklagte
- Angabe
- Telefonnummer
- Art
- .
- Abs.
- .
- Richtlinie
- verpflichtet
- wäre
- Hilfsantrag
- verfolgte
- Verbot
- auszusprechen
- Beklagte
- Bestimmung
- Richtlinie
- verpflichtet
- wäre
- Kontaktmöglichkeit
- Wege
- elektronischen
- Post
- weiteren
- Kommunikationsweg
- eröffnen
- eingerichtete
- Anfragemaske
- Anforderungen
- genügt
- .
- Notwendigkeit
- zweiten
- Kommunikationsweg
- eröffnen
- ist
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- ausdrücklich
- vorgeschrieben
- .
- Auch
- Formulierung
- "
- Adresse
- elektronischen
- Post
- "
- lässt
- Erfordernis
- zweiten
- Kommunikationswegs
- Angabe
- E-Mail-Adresse
- zwingend
- entnehmen
- .
- Allerdings
- hat
- österreichische
- Oberste
- Gerichtshof
- §
- Abs.
- Nr.
- österreichischen
- E-Commerce-Gesetzes
- Richtlinie
- umgesetzt
- worden
- ist
- §
- Abs.
- angenommen
- Angabe
- elektronischen
- Postadresse
- sei
- mindestens
- anderer
- individueller
- Kommunikationsweg
- erforderlich
- .
- Sollte
- zweiter
- Kommunikationsweg
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- Diensteanbieter
- eingerichtet
- werden
- müssen
- kommt
- Entscheidung
- Streitfalls
- Angabe
- E-Mail-Adresse
- Einrichtung
- Anfragemaske
- Nutzer
- Internet
- schriftlichen
- Anfragen
- Diensteanbieter
- wenden
- kann
- Ankündigung
- Stunde
- -9-
- beantwortet
- Anforderungen
- schnelle
- Kontaktaufnahme
- unmittelbare
- effiziente
- Kommunikation
- .
- S.
- Art
- .
- Abs.
- lit
- .
- Richtlinie
- genügt
- .
- Zwar
- hat
- Internetnutzer
- eigene
- E-MailAdresse
- .
- Gleichwohl
- spricht
- Auslegung
- Internetnutzer
- erwartet
- werden
- kann
- Kommunikation
- Internet
- üblichen
- Empfangseinrichtungen
- verfügt
- Geschäftsmodell
- Vertragsschluss
- nur
- Internet
- präsenten
- Diensteanbieter
- wenden
- will
- .
- Bornkamm
- Büscher
- Pokrant
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
|