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- BESCHLUSS
- 3
- .
- August
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- I.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 3
- .
- August
- Richter
- Dr.
- Kirchhoff
- Einzelrichter
- beschlossen
- :
- Erinnerung
- Schuldners
- Ansatz
- Gerichtskosten
- 18
- .
- Mai
- Kostenrechnung
- 8
- .
- Mai
- Kassenzeichen
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Senat
- hat
- Rechtsbeschwerde
- Schuldners
- Beschluss
- 7
- .
- Mai
- unzulässig
- verworfen
- .
- Ansatz
- Gerichtskosten
- Kostenrechnung
- 18
- .
- Mai
- Kassenzeichen
- hat
- Schuldner
- "
- Beschwerde
- "
- bezeichneten
- Eingabe
- schriftlich
- gewandt
- .
- Kostenbeamte
- hat
- Beanstandung
- Erinnerung
- §
- gewertet
- abgeholfen
- .
- II
- .
- Eingabe
- Schuldners
- 9
- .
- Juni
- ist
- Erinnerung
- Kostenansatz
- auszulegen
- .
- Erinnerung
- entscheidet
- Bundesgerichtshof
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- grundsätzlich
- Einzelrichter
- Beschluss
- 23
- .
- April
- .
- .
- zulässige
- insbesondere
- statthafte
- §
- Abs.
- Erinnerung
- Schuldners
- hat
- Erfolg
- .
- Verwerfung
- Rechtsbeschwerde
- ist
- Gebühr
- Nr.
- Kostenverzeichnisses
- Anlage
- Höhe
- €
- angefallen
- .
- Gebühr
- wurde
- Wirkung
- 1
- .
- €
- €
- erhöht
- .
- .
- Kostenschuldner
- haftet
- Antragsteller
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- §
- Abs.
- Satz
- auch
- Entscheidungsschuldner
- 7
- .
- Mai
- §
- Nr.
- .
- IV
- .
- Verfahren
- ist
- gerichtsgebührenfrei
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Kirchhoff
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- M
- Entscheidung
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