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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 16
- .
- Oktober
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Dr.
- Otten
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- mündlicher
- Verhandlung
- 16
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- Beschluß
- II
- .
- Senats
- Anwaltsgerichtshofs
- 25
- .
- September
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- Antragsgegnerin
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- DM
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- ist
- Rechtsanwaltschaft
- zugelassen
- .
- Zulassung
- ist
- Verfügung
- Antragsgegnerin
- 7
- .
- Juni
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- worden
- .
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- .
- Rechtsmittel
- ist
- zulässig
- §
- Abs.
- Nr.
- bleibt
- jedoch
- Sache
- Erfolg
- .
- Anwaltsgerichtshof
- hat
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- Nr.
- zwingenden
- Widerruf
- Zulassung
- Antragstellers
- Beziehung
- zutreffend
- dargetan
- :
- Schuldnerverzeichnis
- §
- war
- maßgeblichen
- Zeitpunkt
- Widerrufsverfügung
- Haftbefehl
- 14
- .
- Dezember
- Forderung
- Antragsgegnerin
- DM
- eingetragen
- ;
- war
- Vermögensverfall
- vermuten
- .
- bestätigten
- weitere
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Antragsteller
- Vermutung
- .
- Anhaltspunkte
- Ausnahmefall
- Vermögensverfalls
- Interessen
- Rechtsuchenden
- gefährdet
- gewesen
- wären
- lagen
- .
- nachträgliche
- zweifelsfreie
- Konsolidierung
- Vermögensverhältnisse
- hatte
- Antragsteller
- hinreichend
- belegt
- vgl.
- .
- hat
- Beschwerdeverfahren
- geändert
- .
- Eintragung
- Antragstellers
- Schuldnerverzeichnis
- besteht
- .
- übrigen
- hat
- Beschwerde
- begründet
- .
- Schott
- Otten
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