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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 8
- .
- September
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Ganter
- Terno
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwältin
- Dr.
- 8
- .
- September
- beschlossen
- :
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- erledigten
- Verfahrens
- tragen
- Antragsgegnerin
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- DM
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsgegnerin
- hat
- Zulassung
- Antragstellers
- Rechtsanwaltschaft
- Verfügung
- 22
- .
- Dezember
- Vermögensverfalls
- Abs.
- Nr.
- widerrufen
- .
- Widerrufsverfügung
- gerichteten
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- hat
- Antragsteller
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- Beschwerdeverfahren
- hat
- sodann
- Konsolidierung
- wirtschaftlichen
- Verhältnisse
- nachgewiesen
- .
- hat
- Antragsgegnerin
- Widerrufsverfügung
- 30
- .
- Juni
- widerrufen
- .
- Zugleich
- hat
- Erledigung
- Hauptsache
- erklärt
- .
- hat
- Antragsteller
- angeschlossen
- .
- Einklang
- übereinstimmenden
- Auffassungen
- Antragsteller
- Antragsgegnerin
- entsprechender
- Anwendung
- §
- getroffene
- Kostenentscheidung
- ergibt
- Beschwerde
- Eintritt
- Erledigung
- bedingenden
- Konsolidierungsnachweises
- zutreffenden
- Gründen
- angefochtenen
- Beschlusses
- Erfolg
- gehabt
- hätte
- .
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