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- BESCHLUSS
- Z
- 13
- Juli
- verwaltungsrechtlichen
- Anwaltssache
- Anerkennung
- Fortbildungsnachweises
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidentin
- Bundesgerichtshofs
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- 13
- Juli
- beschlossen
- :
- Berufung
- Klägers
- Urteil
- 4
- .
- Senats
- Bayerischen
- Anwaltsgerichtshofs
- 13
- .
- Mai
- wird
- zugelassen
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- ist
- Bezirk
- Beklagten
- Rechtsanwaltschaft
- zugelassener
- Fachanwalt
- Verkehrsrecht
- .
- Erlaubnis
- genannten
- Titel
- führen
- datiert
- 28
- Juli
- .
- 22
- .
- Juni
- besuchte
- Kläger
- sechsstündiges
- Seminar
- "
- Vernehmungslehre
- Vernehmungstaktik
- .
- 27
- .
- Juni
- reichte
- Seminar
- betreffende
- Teilnahmebestätigung
- Beklagten
- bat
- Bestätigung
- Fortbildungsverpflichtung
- Jahr
- nachgekommen
- sei
- .
- Beklagte
- antwortete
- handele
- allgemeines
- Seminar
- besonderen
- Bezug
- Fachgebiet
- "
- Verkehrsrecht
- "
- .
- anschließenden
- Schriftverkehr
- stellte
- Beklagte
- Standpunkt
- Auskunft
- sei
- rechtsbehelfsfähig
- .
- Kläger
- Fortbildungsverpflichtung
- erfüllt
- habe
- werde
- abschließend
- erst
- Verfahren
- Widerruf
- Erlaubnis
- Führen
- Fachanwaltsbezeichnung
- Verletzung
- Fortbildungspflicht
- entschieden
- .
- Kläger
- hat
- beantragt
- 1
- .
- Beklagte
- verpflichten
- D.
- mbH
- ausgestellte
- Bestätigung
- Teilnahme
- Klägers
- Seminar
- "
- Vernehmungslehre
- Vernehmungstaktik
- "
- 22
- .
- Juni
- Fortbildungsnachweis
- Sinne
- §
- Abs.
- Fachanwaltsordnung
- Fachgebiet
- Verkehrsrecht
- anzuerkennen
- ;
- 2
- .
- hilfsweise
- festzustellen
- D.
- mbH
- 22
- .
- Juni
- veranstalteten
- Seminar
- "
- Vernehmungslehre
- Vernehmungstaktik
- anwaltliche
- Fortbildungsveranstaltung
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- Fachanwaltsordnung
- Fachgebiet
- Verkehrsrecht
- handelt
- .
- Beklagte
- hat
- beantragt
- Klage
- abzuweisen
- .
- Anwaltsgerichtshof
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Beklagte
- sei
- verpflichtet
- Widerrufsverfahrens
- selbständigen
- Verwaltungsakt
- Anerkennungsfähigkeit
- Fortbildungsveranstaltungen
- Erfüllung
- Fortbildungspflicht
- entscheiden
- .
- Klage
- könne
- Anfechtungsklage
- umgedeutet
- werden
- Beklagten
- erteilte
- Auskunft
- Verwaltungsakt
- sei
- ;
- stelle
- Belehrung
- noch
- Rüge
- .
- Hilfsantrag
- sei
- Feststellungsantrag
- zulässig
- begründet
- .
- allgemeiner
- Bezug
- Fachgebiet
- ausreichend
- ist
- Fortbildung
- speziell
- Thema
- Gebiet
- §
- beziehen
- müsse
- könne
- offenbleiben
- .
- Bezug
- Fachgebiet
- Verkehrsrecht
- insbesondere
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Besonderheiten
- Prozessführung
- könnte
- hergestellt
- werden
- .
- Seminar
- habe
- jedoch
- nur
- Grundkenntnisse
- allgemeiner
- Art
- vermittelt
- .
- II
- .
- §
- Satz
- §
- Abs.
- VwGO
- statthafte
- Zulassungsantrag
- hat
- Erfolg
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Satz
- §
- Abs.
- Nr.
- VwGO
- .
- Frage
- gegebenenfalls
- Form
- Beklagte
- Anerkennung
- einzelner
- Fortbildungsveranstaltungen
- entscheiden
- hat
- ist
- klärungsbedürftig
- entscheidungsfähig
- .
- Gleiches
- gilt
- Fortbildungsveranstaltung
- Sinne
- FAO
- stellenden
- inhaltlichen
- Anforderungen
- .
- .
- Verfahren
- wird
- Berufungsverfahren
- fortgesetzt
- ;
- Einlegung
- Berufung
- bedarf
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- VwGO
- .
- Rechtsmittelbelehrung
- Berufung
- ist
- Monats
- Zustellung
- Beschlusses
- Zulassung
- Berufung
- begründen
- .
- Begründung
- ist
- Bundesgerichtshof
- einzureichen
- .
- Begründungsfrist
- kann
- Ablauf
- gestellten
- Antrag
- Vorsitzenden
- verlängert
- werden
- .
- Begründung
- muss
- bestimmten
- Antrag
- enthalten
- so-
- Einzelnen
- anzuführenden
- Gründe
- Anfechtung
- Berufungsbegründung
- .
- Mangelt
- Erfordernisse
- so
- ist
- Berufung
- unzulässig
- .
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
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