|
|
- BESCHLUSS
- AnwZ
- 24
- .
- April
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwältin
- Rechtsanwälte
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- 24
- .
- April
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- Beschluss
- II
- .
- Senats
- Anwaltsgerichtshofs
- Freien
- Hansestadt
- 22
- .
- Dezember
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- Antragsgegnerin
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- ist
- Rechtsanwalt
- Landgericht
- lassen
- .
- auch
- Hanseatischen
- Oberlandesgericht
- Verfügung
- 20
- .
- Juli
- widerrief
- gegnerin
- Zulassung
- Antragsgegners
- §
- Abs.
- Nr.
- Vermögensverfalls
- .
- Zugleich
- ordnete
- sofortige
- Vollziehung
- Widerrufsverfügung
- .
- hiergegen
- gerichteten
- Anträge
- Wiederherstellung
- aufschiebenden
- Wirkung
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Antragsteller
- hat
- Zurückweisung
- Antrags
- gerichtliche
- Entscheidung
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- Gleichzeitig
- hat
- Wiederherstellung
- aufschiebenden
- Wirkung
- sofortigen
- Beschwerde
- beantragt
- .
- hat
- Senat
- Beschluss
- 17
- Juli
- vorweg
- entschieden
- Antrag
- Wiederherstellung
- aufschiebenden
- Wirkung
- zurückgewiesen
- .
- II
- .
- Rechtsmittel
- ist
- zulässig
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- hat
- Sache
- aber
- Erfolg
- .
- Zulassung
- Antragstellers
- Rechtsanwaltschaft
- ist
- Recht
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- worden
- .
- 1
- .
- Antragsteller
- rügt
- habe
- Gelegenheit
- gehabt
- mündlichen
- Verhandlung
- Anwaltsgerichtshof
- Vorbringen
- erläutern
- vermag
- Rechtsmittel
- Erfolg
- verhelfen
- .
- Anwaltsgerichtshof
- hat
- zutreffenden
- Erwägungen
- Terminsverlegungsantrag
- stattgegeben
- .
- Übrigen
- entscheidet
- beschließende
- Senat
- Beschwerdegericht
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- geltenden
- Verfahren
- §
- Abs.
- .
- ermittelt
- Tatsacheninstanz
- Sachverhalt
- eigener
- Verantwortung
- Verfahrensfehler
- Vorinstanz
- kommt
- grundsätzlich
- .
- Anhörung
- Antragstellers
- Beschwerdeverfahren
- würde
- etwaige
- Verletzung
- rechtlichen
- Gehörs
- Verfahren
- Anwaltsgerichtshof
- geheilt
- vgl.
- Henssler
- :
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 20
- ;
- Senatsbeschlüsse
- 13
- .
- Oktober
- AnwZ(B
- 17
- .
- Mai
- AnwZ(B
- 25
- .
- April
- AnwZ(B
- .
- 2
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- ist
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- widerrufen
- Rechtsanwalt
- geraten
- ist
- sei
- denn
- Interessen
- Rechtsuchenden
- gefährdet
- sind
- .
- Voraussetzungen
- Widerruf
- waren
- Erlass
- angegriffenen
- Verfügung
- auch
- Zeitpunkt
- Senatsentscheidung
- vgl.
- ;
- erfüllt
- .
- Vermögensverfall
- liegt
- Rechtsanwalt
- ungeordnete
- schlechte
- finanzielle
- Verhältnisse
- geraten
- ist
- absehbarer
- Zeit
- ordnen
- kann
- außerstande
- ist
- Verpflichtungen
- nachzukommen
- .
- Beweisanzeichen
- Vermögensverfall
- sind
- Erwirkung
- Schuldtiteln
- fruchtlose
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Rechtsanwalt
- .
- .
- vgl.
- nur
- .
- 25
- .
- März
- AnwZ(B
- BRAKMitt
- .
- ;
- .
- 21
- November
- AnwZ(B
- BRAK-Mitt
- .
- .
- Zeitpunkt
- Erlasses
- Widerrufsverfügung
- waren
- Antragsteller
- zahlreiche
- Schuldtitel
- erwirkt
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- erfolglos
- durchgeführt
- worden
- .
- Auskehrung
- Fremdgeldern
- Höhe
- ca.
- Euro
- war
- erfolgt
- .
- zwischenzeitliche
- Konsolidierung
- Vermögensverhältnisse
- Antragstellers
- besteht
- Anhaltspunkt
- ;
- vielmehr
- spricht
- eher
- verschlechtert
- haben
- .
- Mitteilung
- Amtsgerichts
- 9
- .
- Mai
- ist
- Vielzahl
- weiterer
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Größenordnung
- ca.
- €
- Hauptforderungen
- Antragsteller
- gekommen
- .
- Antragsteller
- hat
- Schriftsatz
- 18
- .
- April
- selbst
- eingeräumt
- immer
- noch
- andauernde
- Zahlungsunfähigkeit
- vorliege
- .
- Zwar
- hat
- Senatstermin
- 5
- .
- Februar
- Schreiben
- Firma
- Datum
- 2
- .
- Februar
- vorgelegt
- Honorarüberweisung
- Höhe
- €
- Tagen
- avisiert
- wird
- .
- Senat
- hat
- aufgegeben
- Frist
- Wochen
- Eingang
- Betrages
- Konto
- nachzuweisen
- .
- hat
- Antragsteller
- jedoch
- entsprochen
- .
- Vermögensverfalls
- waren
- auch
- Interessen
- Rechtsuchenden
- gefährdet
- .
- Vermögensverfall
- führt
- regelmäßig
- derartigen
- Gefährdung
- insbesondere
- Blick
- Umgang
- Rechtsanwalts
- Fremdgeldern
- möglichen
- Zugriff
- Gläubiger
- .
- Gefährdung
- hatte
- bereits
- konkretisiert
- .
- Antragsteller
- hat
- Nachlasssache
- "
- Nachlassverwaltung
- S.
- ")
- wiederholter
- Mahnungen
- Einleitung
- gerichtlichen
- Verfahrens
- Fremdgelder
- Größenordnung
- zuletzt
- ca.
- €
- Berechtigten
- ausgekehrt
- .
- Vermögensverhältnisse
- haben
- eher
- verschlechtert
- ist
- fortlaufenden
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Gläubiger
- ausgesetzt
- .
- Anbetracht
- Umstände
- bedarf
- weiteren
- Erörterung
- gerade
- Bezug
- Umgang
- Antragstellers
- Fremdgeldern
- Interessen
- Rechtsuchenden
- auch
- weiterhin
- gefährdet
- sind
- .
- 3
- .
- Senat
- konnte
- mündliche
- Verhandlung
- entscheiden
- Beteiligten
- Senatstermin
- 5
- .
- Februar
- Entscheidung
- schriftlichen
- Verfahren
- einverstanden
- erklärt
- haben
- .
- Otten
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
- 22.12.2005
|