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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 21
- .
- Oktober
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Rechtsanwälte
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- 21
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- Beschluss
- 1
- .
- Senats
- Bayerischen
- Anwaltsgerichtshofs
- 20
- .
- April
- wird
- Zurückweisung
- Antrags
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- unzulässig
- verworfen
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- Antragsgegnerin
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Bescheid
- 16
- Juli
- widerrief
- Antragsgegnerin
- Zulassung
- Antragstellers
- Rechtsanwaltschaft
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Vermögensverfalls
- .
- Anwaltsgerichtshof
- hat
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- zurückgewiesen
- .
- Beschluss
- Anwaltsgerichtshofs
- ist
- Antragsteller
- 13
- .
- Mai
- zugestellt
- worden
- .
- Antragsteller
- hat
- 15
- .
- Juni
- Anwaltsgerichtshof
- eingegangenen
- Schriftsatz
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- Versäumung
- Rechtsmittelfrist
- beantragt
- .
- II
- .
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- unzulässig
- Frist
- Wochen
- Zustellung
- angefochtenen
- Beschlusses
- Anwaltsgerichtshof
- eingelegt
- worden
- ist
- §
- Abs.
- .
- .
- Wiedereinsetzung
- Versäumung
- Rechtsmittelfrist
- kann
- Antragsteller
- gewährt
- werden
- Frist
- schuldhaft
- versäumt
- hat
- §
- Abs.
- .
- §
- Abs.
- .
- .
- ist
- Antragsteller
- Senat
- Schreiben
- 23
- Juli
- Bezug
- genommen
- wird
- hingewiesen
- worden
- .
- Antragsteller
- hat
- eingeräumte
- Gelegenheit
- Stellungnahme
- wahrgenommen
- .
- unzulässige
- Rechtsmittel
- kann
- Senat
- mündliche
- Verhandlung
- entscheiden
- .
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
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