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- BESCHLUSS
- 19
- .
- Februar
- Strafsache
- bewaffneter
- Einfuhr
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- .
- September
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Aufklärungsrüge
- betreffend
- Ermittlung
- Wirkstoffgehalts
- ist
- jedenfalls
- unbegründet
- .
- Gründe
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- betreffend
- Wirkstoffgehalt
- zugleich
- erhobenen
- Sachrüge
- wird
- verwiesen
- .
- 2
- .
- Beweiswürdigung
- subjektiven
- Tatbestand
- §
- Abs.
- Nr.
- weist
- durchgreifenden
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- .
- Erwägungen
- Strafkammer
- stehen
- ersichtlich
- Hintergrund
- Einfuhren
- Kostenersparnisgründen
- S.
- Deckung
- Monatsbedarfs
- Angeklagten
- erfolgten
- jeweils
- größere
- Menge
- Betäubungsmitteln
- betrafen
- Folge
- größerer
- Gefährdung
- .
- Gedanke
- trifft
- Festnahme
- erfolgten
- Beschaffungen
- Raum
- gleichem
- Maße
- Angeklagte
- Konsum
- erheblich
- reduziert
- hat
- .
- Landgericht
- insoweit
- insgesamt
- gezogenen
- Schlüsse
- sind
- dementsprechend
- möglich
- ;
- zwingend
- müssen
- allgemeinen
- Regeln
- sein
- .
- König
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