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- BESCHLUSS
- 17
- Juli
- Strafsache
- Bankrotts
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 17
- Juli
- beschlossen
- :
- Antrag
- Verurteilten
- Wiedereinsetzung
- Frist
- Einlegung
- Anhörungsrüge
- wird
- unbegründet
- Anhörungsrüge
- Beschluss
- 24
- .
- März
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Verurteilte
- trägt
- auch
- Kosten
- Rechtsbehelfe
- .
- Anhörungsrüge
- ist
- Frist
- §
- 356a
- Satz
- angebracht
- worden
- .
- Wiedereinsetzungsgründe
- sind
- vorgetragen
- .
- Insbesondere
- kann
- nachvollzogen
- werden
- Verurteilte
- erst
- Entscheidung
- Bundesverfassungsgerichts
- Kenntnis
- Gehörsverstoß
- erlangt
- haben
- will
- .
- hier
- jedenfalls
- gegebenes
- anwaltliches
- Verschulden
- Fristversäumung
- kann
- Angeklagten
- zugerechnet
- werden
- Verfahren
- erster
- Linie
- Vorstufe
- Verfassungsbeschwerde
- handelt
- .
- Übrigen
- weist
- Senat
- Anhörungsrüge
- auch
- Sache
- offensichtlich
- erfolglos
- wäre
- .
- Raum
- Brause
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