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- BESCHLUSS
- 28
- .
- August
- Strafsache
- bandenmäßigen
- Computerbetruges
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:280818B5STR325.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 28
- .
- August
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 12
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- bandenmäßigen
- Computerbetruges
- Tateinheit
- Ausspähen
- Daten
- unerlaubtem
- Eingriff
- technische
- Schutzmaßnahmen
- Freiheitsstrafe
- Jahr
- Monaten
- verurteilt
- Vollstreckung
- Bewährung
- ausgesetzt
- Einziehung
- Euro
- Wertersatz
- angeordnet
- .
- wirksam
- Einziehungsentscheidung
- beschränkte
- Sachrüge
- begründete
- Revision
- Angeklagten
- bleibt
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Feststellungen
- Landgerichts
- beteiligte
- Angeklagte
- nichtrevidierenden
- Mitangeklagten
- illegal
- betriebenen
- Cardsharing“-Dienst
- .
- ermöglichte
- Nutzern
- Zahlung
- wesentlich
- geringeren
- Entgelts
- rechtigten
- Anbieter
- verlangen
- Pay-TV-Anbietern
- Nebenklägerin
- verschlüsselt
- ausgestrahlte
- Sendungen
- schauen
- .
- benötigten
- Nutzer
- Receiver
- Verfügung
- gestellten
- pulations-Software
- .
- Nutzer
- konnten
- Software
- herunterladen
- selbst
- eigenen
- Receiver
- installieren
- Mitangeklagten
- Receiver
- erwerben
- bereits
- Manipulations-Software
- installiert
- war
- .
- Angeklagte
- kaufte
- Receiver
- insbesondere
- Marke
- Euro
- geschätzter
- Mittelwert
- Euro
- verkaufte
- entsprechenden
- Manipulationen
- Euro
- Website
- .
- flossen
- abgeurteilten
- Tatzeitraum
- insgesamt
- 181.030,20
- Euro
- .
- Landgericht
- hat
- Kostenaufwand
- Erwerb
- unmanipulierten
- Receiver
- 113.981,98
- Euro
- Gewinn
- Euro
- geschätzt
- .
- Strafkammer
- hat
- festgestellt
- Receiver
- Nebenklägerin
- erworben
- worden
- wären
- .
- flossen
- Konto
- Angeklagten
- Abonnementzahlungen
- Nutzer
- Höhe
- Euro
- .
- leitete
- Angeklagte
- insoweit
- nur
- Zahlstelle
- diente
- %
- weiter
- so
- Provision
- 8.373,56
- Euro
- verblieben
- .
- Landgericht
- hat
- entsprechender
- Abrundung
- lediglich
- Verkauf
- manipulierten
- Receiver
- erzielten
- Gewinn
- einbehaltenen
- Provision
- einziehen
- wollen
- insgesamt
- also
- Euro
- .
- Urteilsgründen
- ausführlich
- beschriebenen
- Rechenfehlers
- Verwechselung
- Kosten
- Gewinn
- Receivern
- hat
- Sicht
- versehentlich
- ca.
- Euro
- höhere
- Einziehungsentscheidung
- getroffen
- .
- 2
- .
- Ergebnis
- weist
- Einziehungsentscheidung
- Rechtsfehler
- Lasten
- Angeklagten
- .
- Erlangt
- Sinne
- §
- Abs.
- StGB
- hat
- Angeklagte
- strafrechtlich
- bemakelten
- Verkauf
- manipulierten
- Receiver
- Betrag
- Höhe
- 181.030,20
- Euro
- verfahrensgegenständlichen
- Zeitraum
- .
- Landgericht
- ist
- Unrecht
- ausgegangen
- Bestimmung
- Wertes
- Erlangten
- Aufwendungen
- Angeklagten
- Erwerb
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- abzuziehen
- sind
- .
- Zwar
- handelt
- Kosten
- Erwerb
- Geräte
- Aufwendungen
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- .
- Landgericht
- eigentlich
- angestrebten
- Abzug
- Beträge
- steht
- aber
- Abzugsverbot
- Abs.
- Satz
- erster
- StGB
- .
- bleiben
- Abzugsposten
- Betracht
- Receiver
- wurden
- Begehung
- Tat
- Vorbereitung
- erworben
- eingesetzt
- .
- Voraussetzungen
- Rückausnahme
- Abzugsverbot
- Abs.
- Satz
- letzter
- StGB
- liegen
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- f.
- ;
- NStZ
- ;
- Korte
- 4
- ;
- Reffke
- .
- Vorschrift
- sind
- Aufwendungen
- Begehung
- Tat
- Vorbereitung
- entsprechender
- Einsatz
- dann
- abzuziehen
- Leistungen
- Erfüllung
- Verbindlichkeit
- Verletzten
- Tat
- handelt
- .
- Verletzte
- verfahrensgegenständlichen
- Taten
- sind
- Pay-TV-Anbieter
- Nebenklägerin
- Abonnenten
- illegalen
- Cardsharing“-Dienstes
- etwa
- Verkäufer
- unmanipulierten
- Receiver
- .
- Aufwendungen
- Erwerb
- Einsatz
- Rahmen
- Eigentumsverschaffung
- Abonnenten
- kommen
- Abzugsposten
- Betracht
- .
- Angeklagte
- rechtsfehlerfreien
- Feststellungen
- Landgerichts
- mindestens
- Wertersatz
- abschöpfbaren
- Betrag
- Höhe
- 189.403,76
- Euro
- 181.030,20
- Euro
- Receiververkauf
- 8.373,56
- Provision
- erlangt
- hat
- beschwert
- Strafkammer
- lediglich
- Einziehung
- Euro
- Wertersatz
- angeordnet
- hat
- .
- kann
- offen
- bleiben
- Angeklagten
- auch
- gesamtschuldnerische
- Einziehung
- Wertersatz
- Mitangeklagten
- weitergeleiteten
- Gelder
- hätte
- angeordnet
- werden
- müssen
- .
- Mosbacher
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