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- BESCHLUSS
- 19
- .
- April
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 3
- .
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- April
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- November
- wird
- §
- Abs.
- unzulässig
- verworfen
- .
- 2
- .
- Revisionen
- Angeklagten
- Urteil
- werden
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Revision
- ist
- unzulässig
- Angeklagte
- noch
- Hauptverhandlung
- Beisein
- Dolmetschers
- erfolgten
- Rechtsmittelbelehrung
- Rücksprache
- Verteidiger
- erklärt
- hat
- Urteil
- anzunehmen
- Rechtsmittel
- verzichten
- Protokoll
- .
- .
- .
- Verzicht
- ist
- grundsätzlich
- unwiderruflich
- unanfechtbar
- .
- .
- vgl.
- BGHSt
- 53
- ;
- .
- Gründe
- Wirksamkeit
- entgegenstehen
- könnten
- sind
- ersichtlich
- .
- Brause
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